Trag deine Anlagen ein oder lade deine Liste hoch – auch direkt den Anlagenexport aus VDKF-LEC. Für jede Anlage siehst du CO₂-Äquivalent, Prüfintervall, nächsten Termin und ob du noch nachfüllen darfst.
CSV oder Excel (XLSX) – der Anlagenexport aus VDKF-LEC wird automatisch erkannt. Die Bewegungsdaten aus LEC kannst du zusätzlich hochladen, dann wird die letzte Dichtheitsprüfung übernommen.
Eigene Liste? Leere Vorlage herunterladen (CSV für Excel)
| Kunde | Anlage | Kältemittel | Füllmenge kg | Anlagenart | herm. | LES | Wohn. | Letzte Prüfung |
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Stichtag · Rechtsstand VO (EU) 2024/573 und ChemKlimaschutzV 2026 · Zeile anklicken zeigt den Rechenweg · „Bearbeiten“ springt in die Anlagenliste
| im Bericht | Anlage | Kältemittel | CO₂e | Dichtheitskontrolle | Nächste Prüfung | Nachfüllen |
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Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Nicht abgebildet sind Sonderfälle wie militärische Ausrüstung, Kühlung unter −50 °C und mobile Einrichtungen. „Hermetisch“ zählt nur mit Kennzeichnung. Die Liste bleibt nur in diesem Browserfenster; schließt du es, ist sie weg.
Kurz beantwortet: Aus Kältemittel und Füllmenge rechnet der Check das CO₂-Äquivalent, prüft die Schwellen der F-Gase-Verordnung einschließlich der Kilogramm-Schwelle für HFO-Anteile und setzt daraus Prüfintervall und nächsten Termin. Mit der Anlagenart zeigt er, ob du noch mit frischem Kältemittel nachfüllen darfst.
Ab 5 t CO₂-Äquivalent oder ab 1 kg HFO im Gemisch, zum Beispiel R-1234yf in R-454B. Hermetisch und gekennzeichnet: ab 10 t bzw. 2 kg; hermetisch im Wohngebäude unter 3 kg befreit (Art. 5 Abs. 1).
12, 6 oder 3 Monate ab 5, 50 oder 500 t CO₂e bzw. 1, 10 oder 100 kg HFO. Mit Leckage-Erkennungssystem doppelt so lang. Greifen beide Kriterien, gilt die strengere Stufe.
Pflicht ab 500 t CO₂e bzw. 100 kg HFO (Art. 6). Fehlt sie in deiner Liste, steht an der Anlage ein Hinweis – das System selbst ist mindestens alle 12 Monate zu prüfen.
Datum der letzten Dichtheitsprüfung plus Intervall. Liegt es in der Vergangenheit, ist die Prüfung überfällig und steht im Bericht ganz oben.
Frischware ab GWP 2.500 ist in Kälteanlagen seit 2025, in Klimaanlagen und Wärmepumpen seit 2026 verboten; ortsfeste Kälteanlagen außer Kühlern ab 2032 schon ab GWP 750 (Art. 13 Abs. 3–5).
Jede Zeile lässt sich aufklappen: GWP, CO₂e, HFO-Anteil, welche Schwelle greift und warum. Dieselben Werte rechnet der GWP-Rechner für eine einzelne Anlage.
GWP-Werte nach Verordnung (EU) 2024/573: HFKW nach dem 4., HFO und natürliche Kältemittel nach dem 6. IPCC-Sachstandsbericht, Gemische massegemittelt. HFO-Anteile nach der GWP-Tabelle des Umweltbundesamts (Stand März 2026). Die Regeln zum Ausdrucken stehen im Nachschlagewerk (PDF).
Anlagen direkt in die Tabelle tippen oder eine Datei laden: CSV, Excel oder den Anlagenexport aus VDKF-LEC. Das Ergebnis erscheint sofort darunter.
Jede Zeile bleibt bearbeitbar – Füllmenge, Anlagenart, hermetisch, Wohngebäude, letzte Prüfung. Die Filter „Anlagenart prüfen“ und „Prüfdatum fehlt“ zeigen, wo etwas fehlt.
Du wählst, was hinein soll – nur Überfälliges, alle Prüfpflichtigen, die Serviceverbote oder alles – und nimmst einzelne Anlagen heraus. PDF und Excel-Liste kommen per E-Mail.
Kurz beantwortet: Aus dem Anlagenexport liest der Check Kundennummer, Bezeichnung, Standort, Kältemittel und Füllmenge; stillgelegte Anlagen lässt er auf Wunsch weg. Lädst du die Bewegungsdaten dazu, übernimmt er je Anlage das Datum der letzten Dichtheitsprüfung. Kundennamen und Anschriften übernimmt er nicht.
Vier Angaben stehen im LEC-Export nicht, entscheiden aber mit: die Anlagenart, ob die Anlage hermetisch und gekennzeichnet ist, ob ein Leckage-Erkennungssystem verbaut ist und ob sie in einem Wohngebäude steht. Die Anlagenart schätzt der Check aus der Bezeichnung („Kühlzelle“ wird Kälte, „Split“ wird Klima) und markiert die Schätzung gelb; die übrigen drei setzt er auf „nein“ – die strengere Annahme. Alles lässt sich danach in der Anlagenliste ändern.
Der Bewegungsdaten-Export enthält nur den Zeitraum, den du in LEC gewählt hast. Liegt die letzte Prüfung davor, bleibt der Termin offen – der Filter „Prüfdatum fehlt“ zeigt diese Anlagen. Was LEC selbst gut löst, steht im Beitrag VDKF-LEC im Vergleich.
Kurz beantwortet: Jede Tabelle mit einer Spalte für Kältemittel und einer für die Füllmenge funktioniert. Der Check erkennt übliche Spaltennamen selbst; sonst ordnest du die Spalten einmal zu. Am einfachsten ist die leere Vorlage, die du in Excel ausfüllst und als CSV oder XLSX wieder hochlädst.
Kurz beantwortet: Der Check rechnet in deinem Browser. Solange du keinen Bericht anforderst, verlässt keine Anlage deinen Rechner. Nur für den Bericht gehen die ausgewählten Anlagen einmalig an unseren Server – auf Wunsch ohne Kunden und Bezeichnungen.
Datei lesen, bewerten, sortieren, filtern: alles passiert auf deinem Gerät. Nichts wird gespeichert – schließt du das Fenster, ist die Liste weg.
Erst mit „Bericht zusenden“ gehen die ausgewählten Anlagen an unseren Server und an die Dienste, die PDF und E-Mail erzeugen. Die Anlagen speichern wir nicht.
Wir zählen, wie oft der Check benutzt wird und wie viele Anlagen darin stehen – nie Kunden, Kältemittelmengen oder Bezeichnungen. Kein Cookie, keine Besucherkennung.
Nichts. Keine Anmeldung, keine Begrenzung der Anlagenzahl, das Ergebnis steht vollständig auf dem Bildschirm. Nur wer es zusätzlich als PDF und Excel-Liste haben möchte, gibt Name und E-Mail-Adresse an.
Auf der ersten Seite die Kennzahlen: wie viele Anlagen prüfpflichtig, überfällig oder von einem Serviceverbot betroffen sind. Danach je gewählter Gruppe ein Abschnitt mit einer Tabelle – Kunde, Anlage, Kältemittel, Füllmenge, CO₂e, Intervall, letzte und nächste Prüfung, Nachfüllregel. Die Excel-Liste enthält alle Spalten zum Weiterarbeiten.
Ja. Nach dem Hochladen stehen alle Anlagen in der Anlagenliste und lassen sich dort Zeile für Zeile ändern – Füllmenge, Anlagenart, hermetisch, Wohngebäude, Datum der letzten Prüfung. Aus dem Ergebnis kommst du mit „Bearbeiten“ direkt zur richtigen Zeile.
Weil R-454B zu 31,1 % aus R-1234yf besteht, einem Stoff aus Anhang II. Für ihn gilt eine eigene Schwelle von 1 kg. Ab 3,22 kg Füllung stecken mehr als 1 kg R-1234yf in der Anlage – dann ist sie prüfpflichtig, obwohl das CO₂-Äquivalent erst bei rund 1,5 t liegt. Das Umweltbundesamt verlangt, beide Kriterien zu prüfen (FAQ 2.1).
Weil die Serviceverbote daran hängen. Frischware mit GWP ab 2.500 ist in Kälteanlagen seit 2025, in Klimaanlagen und Wärmepumpen erst seit 2026 verboten. Das Verbot ab 2032 für GWP ab 750 trifft nur ortsfeste Kälteanlagen – Klimaanlagen, Wärmepumpen und Kühler nicht. Für die Prüfpflicht spielt die Anlagenart keine Rolle.
Ja. Der Check erkennt den Anlagenexport an seinen Spalten und übernimmt Kältemittel, Füllmenge, Bezeichnung und Kundennummer. Die Bewegungsdaten liefern zusätzlich das Datum der letzten Dichtheitsprüfung. Anlagenart, Hermetik und Leckage-Erkennung stehen nicht im Export und werden geschätzt bzw. auf „nein“ gesetzt.
Er weist die Anlage aus, rechnet aber nicht. R-22 ist ein ozonabbauender Stoff nach Verordnung (EU) 2024/590 und kein fluoriertes Treibhausgas im Sinne der F-Gase-Verordnung – dafür gelten andere Regeln, die dieser Check nicht abbildet.
In KlimaCraft rechnet die Anlagenverwaltung CO₂-Äquivalent und Prüfintervall je Anlage selbst und terminiert die nächste Prüfung. Der Monteur dokumentiert Dichtheitsprüfung und Nachfüllmenge in der Wartung, das Anlagenbuch entsteht dabei.
Kältemittel-Nachweis in KlimaCraft ansehen →