F-Gase & Recht

GWP-Rechner & GWP-Werte: berechnen, nachschlagen, verstehen

Oliver TakensOT
Oliver Takens Entwickler von KlimaCraft · 12. Juli 2026 · Lesezeit ca. 8 Minuten
Illustration: GWP-Tabelle gängiger Kältemittel mit CO2-Äquivalent
Kurz zusammengefasst

Der GWP-Wert (Global Warming Potential) eines Kältemittels gibt an, wie stark 1 kg davon über 100 Jahre die Atmosphäre erwärmt – bezogen auf CO₂, das den Referenzwert 1 hat. Je höher der GWP, desto klimaschädlicher ist ein Kilogramm Kältemittel und desto strenger greifen Verbote und Prüfpflichten. Unten findest du die GWP-Werte aller gängigen Kältemittel in einer Tabelle – von R-404A (3922) über R-410A (2088) bis zu den natürlichen Kältemitteln Propan (3), CO₂ (1) und Ammoniak (0).

GWP-Rechner: CO₂-Äquivalent & Prüfintervall sofort berechnen

Kurz beantwortet: Kältemittel wählen, Füllmenge eintragen – der Rechner ermittelt sofort das CO₂-Äquivalent deiner Anlage, das gesetzliche Dichtheitskontroll-Intervall (3/6/12 Monate) und ob ein Leckage-Erkennungssystem Pflicht ist. Alles läuft lokal in deinem Browser; darunter findest du die vollständige GWP-Werte-Tabelle zum Nachschlagen.

GWP-Werte nach den Anhängen der VO (EU) 2024/573 (Basis IPCC AR4). Ergebnis ohne Gewähr – maßgeblich ist der Verordnungstext. Für Anhang-II-Kältemittel (HFO) gelten Masse-Schwellen statt CO₂e.

Was ist der GWP-Wert – und was CO₂-Äquivalent?

Der GWP-Wert Kältemittel ist eine Vergleichszahl: Sie sagt dir, wie stark ein Treibhausgas im Vergleich zu CO₂ wirkt. Fast alle Angaben im Kältemittel-Recht beziehen sich auf den GWP100 – also das Treibhauspotenzial über einen Zeithorizont von 100 Jahren. CO₂ dient dabei als Maßstab und hat definitionsgemäß den Wert 1. Ein Kältemittel mit GWP 2088 wirkt über diesen Zeitraum also so stark wie die 2088-fache Menge CO₂.

Für die Praxis zählt aber selten der GWP allein, sondern das CO₂-Äquivalent (CO₂e). Das rechnest du einfach aus:

CO₂e = Füllmenge (kg) × GWP

Ein Beispiel: In einer Anlage stecken 10 kg R-410A. Bei einem GWP von 2088 ergibt das 10 × 2088 = 20.880 kg, also rund 20,88 Tonnen CO₂-Äquivalent. Diese Tonnenzahl – nicht die Füllmenge in Kilogramm – entscheidet später darüber, wie oft die Anlage auf Dichtheit geprüft werden muss und ob sie unter ein Serviceverbot fällt.

GWP-Werte gängiger Kältemittel (Tabelle)

Die folgende Tabelle listet die GWP-Werte der Kältemittel, die dir im Kälte- und Klimaalltag am häufigsten begegnen. Die synthetischen HFKW und ihre Blends stehen oben, darunter die HFO und die natürlichen Kältemittel mit sehr niedrigem GWP:

KältemittelGWP (100 J.)TypEinordnung / Status F-Gase-VO
R-2314800HFKW (Tiefkälte)extrem hoch – nur noch Nischen der Tiefkälte
R-143a4470HFKWsehr hoch – Blend-Bestandteil
R-507A3985HFKW-Blendüber 2500 – Service-Frischwareverbot seit 2025 (Kälte)
R-404A3922HFKW-Blendsehr hoch – Service-Frischwareverbot seit 2025 (Kälte)
R-1253500HFKWüber 2500 – Blend-Bestandteil
R-422D2729HFKW-Blendüber 2500 – Retrofit-Gemisch für R-22
R-452A2140HFKW/HFO-Blendüber 750
R-410A2088HFKW-Blendüber 750 – Neugeräte-Verbote ab 2025/2029, Service-Grenze Kälte ab 2032
R-407F1825HFKW-Blendüber 750
R-407C1774HFKW-Blendüber 750
R-134a1430HFKWüber 750
R-449A1397HFKW/HFO-Blendüber 750 – R-404A-Ersatz
R-448A1387HFKW/HFO-Blendüber 750 – R-404A-Ersatz
R-32675HFKWunter 750, über 150 – leicht brennbar (A2L)
R-513A631HFKW/HFO-Blendunter 750 – R-134a-Ersatz
R-454B466 *HFO/HFKW-Blendunter 750 – R-410A-Ersatz (A2L)
R-1234ze7HFOsehr niedrig – vom PFAS-Verfahren potenziell betroffen
R-1234yf4HFOsehr niedrig – vom PFAS-Verfahren potenziell betroffen
R-290 (Propan)3natürlichsehr niedrig – brennbar (A3), EN 378 beachten
R-600a (Isobutan)3natürlichsehr niedrig – brennbar (A3)
R-744 (CO₂)1natürlichReferenzwert – Hochdruck-Technik
R-717 (Ammoniak)0natürlichpraktisch 0 – giftig (B2L), EN 378 beachten

* R-454B: GWP 466 (IPCC AR4, 100 Jahre – der für die F-Gase-VO maßgebliche Bezug; AR5-Wert lt. Hersteller 467), nicht im BFS-Merkblatt aufgeführt. Quelle: Chemours Opteon XL41 (R-454B) Produktdatenblatt.
GWP-Werte gerundet nach dem Merkblatt „GWP-Werte“ der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (auf Basis IPCC AR4, wie im F-Gas-Recht verwendet). Im neuen Recht können teilweise AR5-Werte gelten. Quelle: BFS-Merkblatt „GWP-Werte“ (PDF).

Praxis-Tipp: In KlimaCraft ist der GWP-Wert je Kältemittel bereits hinterlegt. Sobald du an einer Anlage die Füllmenge einträgst, entstehen CO₂-Äquivalent und das passende Prüfintervall automatisch – du musst nichts von Hand multiplizieren und nichts nachschlagen.

Natürliche vs. synthetische Kältemittel

Die Tabelle zeigt ein klares Gefälle. Ganz oben stehen die klassischen HFKW und ihre Blends – R-404A, R-410A, R-134a und Co. Sie sind technisch ausgereift und nicht brennbar, haben aber GWP-Werte im vier- bis fünfstelligen Bereich. Genau diese Werte sind der Grund, warum sie nach und nach aus dem Markt gedrängt werden.

Die HFO (hydrofluorierte Olefine) wie R-1234yf und R-1234ze sind ebenfalls synthetisch, erreichen aber mit GWP-Werten von 4 bzw. 7 ein völlig anderes Niveau. Der Haken: Sie sind meist leicht brennbar (A2L) – und als fluorierte Stoffe stehen sie im laufenden PFAS-Beschränkungsverfahren der ECHA unter Beobachtung. Auch viele moderne Blends wie R-454B oder R-449A kombinieren HFO mit HFKW, um GWP und Sicherheitseigenschaften auszubalancieren.

Den niedrigsten GWP haben die natürlichen Kältemittel: Propan (R-290, GWP 3) für Splitgeräte und steckerfertige Kühlmöbel, CO₂ (R-744, GWP 1) in der Gewerbe- und Supermarktkälte, Ammoniak (R-717, GWP 0) in der Industriekälte. Sie sind regulatorisch auf der sichersten Schiene – bringen aber jeweils eigene Anforderungen mit: Propan und Isobutan sind brennbar (A3), Ammoniak ist giftig (B2L), CO₂ arbeitet mit hohen Drücken. Für Aufstellung, Füllmengen und Schutzmaßnahmen ist die EN 378 maßgeblich – der Umstieg ist also nie nur ein Kältemittelwechsel, sondern auch eine Sicherheitsfrage.

Wie der GWP-Wert dein Prüfintervall bestimmt

Der GWP ist keine abstrakte Umweltkennzahl – er greift direkt in deinen Wartungsalltag ein. Denn das aus GWP und Füllmenge berechnete CO₂-Äquivalent legt fest, wie oft eine ortsfeste Anlage auf Dichtheit geprüft werden muss:

CO₂-Äquivalent der AnlagePrüfintervall ohne Leckage-Erkennungmit Leckage-Erkennungssystem
ab 5 t CO₂ealle 12 Monatealle 24 Monate
ab 50 t CO₂ealle 6 Monatealle 12 Monate
ab 500 t CO₂ealle 3 Monatealle 6 Monate

Ein fest installiertes Leckage-Erkennungssystem verdoppelt die Intervalle. Details und Sonderfälle im Artikel zu den Dichtheitsprüfungs-Intervallen.

Das erklärt, warum zwei Anlagen mit derselben Füllmenge völlig unterschiedlich behandelt werden. Ein Beispiel: 5 kg R-404A ergeben 5 × 3922 = 19.610 kg, also rund 19,6 t CO₂e – die Anlage muss jährlich geprüft werden. Dieselben 5 kg als R-290 ergäben nur 5 × 3 = 15 kg CO₂e und lägen damit weit unterhalb der 5-Tonnen-Grenze, ab der die Prüfpflicht überhaupt greift. Ein hoher GWP bedeutet also nicht nur teureres Kältemittel, sondern auch mehr Prüftermine – und beides sollte in deine Beratung einfließen.

GWP, Füllmenge, CO₂e – in einem Rechner

Der GWP-Rechner von KlimaCraft berechnet aus Kältemittel und Füllmenge das CO₂-Äquivalent einer Anlage und das daraus folgende Prüfintervall nach Verordnung (EU) 2024/573. Gib Kältemittel und Füllmenge ein und der GWP-Rechner zeigt dir sofort das CO₂-Äquivalent und das fällige Prüfintervall – ohne dass du GWP-Werte nachschlagen oder von Hand multiplizieren musst.

Zum GWP-Rechner →

Die Schwellen in Kilogramm – für die Anlage vor dir

Auf der Anlage steht kein CO₂-Äquivalent, sondern eine Füllmenge. Diese Tabelle rechnet die drei gesetzlichen Schwellen für die gängigen Kältemittel zurück in Kilogramm – damit du am Typenschild siehst, in welcher Klasse du bist, bevor du rechnest.

KältemittelGWP5 t ab50 t ab500 t ab
R-404A3.9221,3 kg12,7 kg127,5 kg
R-452A2.1402,3 kg23,4 kg233,6 kg
R-410A2.0882,4 kg23,9 kg239,5 kg
R-407C1.7742,8 kg28,2 kg281,8 kg
R-134a1.4303,5 kg35,0 kg349,7 kg
R-449A1.3973,6 kg35,8 kg357,9 kg
R-326757,4 kg74,1 kg740,7 kg
R-513A6317,9 kg79,2 kg792,4 kg

Gerundet auf eine Nachkommastelle; maßgeblich ist die exakte Rechnung Füllmenge × GWP. Bei hermetisch geschlossenen und entsprechend gekennzeichneten Einrichtungen verdoppelt sich die erste Spalte, weil die Pflicht dort erst ab 10 t beginnt.

Drei Fälle, in denen die Faustformel in die Irre führt

1

HFO-Kältemittel nach Anhang II

Für R-1234yf und R-1234ze gelten keine CO₂e-Schwellen, sondern Masse-Schwellen von 1, 10 und 100 kg (hermetisch geschlossen: ab 2 kg). Ihr GWP von 4 beziehungsweise 7 würde sonst jede Anlage unter die Pflicht herausrechnen. Der Rechner oben schaltet bei diesen beiden automatisch um.

2

Natürliche Kältemittel

R-290, R-744 und R-717 sind keine fluorierten Treibhausgase – es gibt keine F-Gas-Dichtheitskontrollpflicht. Die Sicherheitsanforderungen aus EN 378 zu Brennbarkeit und Toxizität gelten trotzdem, und sie sind bei Propan und Ammoniak der eigentliche Aufwand.

3

Mehrere Kreisläufe in einer Anlage

Jeder eigenständige, voneinander getrennte Kältekreis wird einzeln bewertet, nicht die Summe. Eine Anlage mit drei Kreisen à 2 kg R-410A liegt dreimal bei 4,2 t – jeder Kreis knapp unter der Schwelle, obwohl die Gesamtfüllmenge von 6 kg auf 12,5 t käme. Ausnahme: Stehen die Kreise so miteinander in Verbindung, dass eine Leckage das Kältemittel gleichzeitig entweichen lässt, zählt die Summe. Die Abgrenzung folgt der Auslegung der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit und ist im Zweifel mit der Behörde zu klären.

GWP und die Verbote: warum hohe Werte auslaufen

Der GWP ist die Stellschraube, an der die neue F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 dreht. Die Grenzen werden Stufe für Stufe schärfer: Seit 2025 darf beim Service an stationären Kälteanlagen kein frisches Kältemittel mit GWP ≥ 2500 mehr eingesetzt werden – das trifft R-404A und R-507A direkt. Ab 2032 sinkt diese Service-Grenze für Kälteanlagen auf GWP ≥ 750, womit dann auch R-410A, R-134a und R-407C erfasst sind.

Deshalb lohnt sich der Blick in die Tabelle nicht nur für die aktuelle Wartung, sondern für die Planung: Jede Bestandsanlage mit hohem GWP ist ein künftiges Projekt. Den kompletten Zeitplan mit allen Neugeräte- und Serviceverboten findest du im Artikel zu den Kältemittelverboten 2025–2032, den größeren rechtlichen Rahmen im Überblick zur F-Gase-Verordnung 2024. Wer bei fluorierten Stoffen tiefer einsteigen will, findet Hintergründe in den F-Gas-FAQ des Umweltbundesamts.

Häufige Fragen

Der GWP-Wert (Global Warming Potential) gibt an, wie stark 1 kg eines Kältemittels über einen Zeitraum von 100 Jahren zur Erderwärmung beiträgt – bezogen auf 1 kg CO₂, das den Referenzwert 1 hat. Ein Kältemittel mit GWP 2088 wirkt in der Atmosphäre also 2088-mal so stark wie CO₂. Aus dem GWP und der Füllmenge ergibt sich das CO₂-Äquivalent, das über Verbote und Prüfintervalle entscheidet.

Die niedrigsten GWP-Werte haben natürliche Kältemittel: Ammoniak (R-717) mit einem GWP von rund 0, CO₂ (R-744) mit GWP 1 und Propan (R-290) mit GWP 3. Auch synthetische HFO wie R-1234yf (GWP 4) oder R-1234ze (GWP 7) liegen sehr niedrig, sind aber keine natürlichen Kältemittel.

Das CO₂-Äquivalent (CO₂e) berechnest du, indem du die Füllmenge in Kilogramm mit dem GWP-Wert des Kältemittels multiplizierst: CO₂e = Füllmenge (kg) × GWP. Beispiel: 10 kg R-410A × GWP 2088 = 20.880 kg, also rund 20,88 Tonnen CO₂-Äquivalent. Das Ergebnis wird meist in Tonnen angegeben und bestimmt das Intervall der Dichtheitskontrolle.

R-32 hat einen GWP von 675 und liegt damit deutlich unter R-410A (2088), das es in vielen Geräten ablöst. Es ist aber kein natürliches Kältemittel, sondern ein HFKW – und mit 675 liegt es zwar unter der 750er-Grenze, aber weit über natürlichen Alternativen wie Propan (3) oder CO₂ (1). Zudem ist R-32 leicht brennbar (A2L).

Das hängt am GWP des Kältemittels. Die 5-Tonnen-Schwelle wird erreicht bei rund 1,3 kg R-404A, 2,4 kg R-410A, 3,5 kg R-134a oder 7,4 kg R-32. Bei hermetisch geschlossenen, entsprechend gekennzeichneten Einrichtungen beginnt die Pflicht erst ab 10 t, die Kilogramm-Werte verdoppeln sich also. Die vollständige Umrechnung steht in der Schwellenwerttabelle.

Ab 5 t CO₂-Äquivalent alle 12 Monate, ab 50 t alle 6 Monate, ab 500 t alle 3 Monate. Mit fest installiertem Leckage-Erkennungssystem verdoppelt sich das jeweilige Intervall; ab 500 t ist ein solches System ohnehin Pflicht. Für HFO-Kältemittel nach Anhang II gelten stattdessen Massegrenzen von 1, 10 und 100 kg.

Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand August 2026 vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die im F-Gas-Recht verwendeten GWP-Werte sowie der Text der Verordnung (EU) 2024/573.

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