Der GWP-Wert (Global Warming Potential) eines Kältemittels gibt an, wie stark 1 kg davon über 100 Jahre die Atmosphäre erwärmt – bezogen auf CO₂, das den Referenzwert 1 hat. Je höher der GWP, desto klimaschädlicher ist ein Kilogramm Kältemittel und desto strenger greifen Verbote und Prüfpflichten. Unten findest du die GWP-Werte aller gängigen Kältemittel in einer Tabelle – von R-404A (3922) über R-410A (2088) bis zu den natürlichen Kältemitteln Propan (3), CO₂ (1) und Ammoniak (0).
Kurz beantwortet: Kältemittel wählen, Füllmenge eintragen – der Rechner ermittelt sofort das CO₂-Äquivalent deiner Anlage, das gesetzliche Dichtheitskontroll-Intervall (3/6/12 Monate) und ob ein Leckage-Erkennungssystem Pflicht ist. Alles läuft lokal in deinem Browser; darunter findest du die vollständige GWP-Werte-Tabelle zum Nachschlagen.
GWP-Werte nach den Anhängen der VO (EU) 2024/573 (Basis IPCC AR4). Ergebnis ohne Gewähr – maßgeblich ist der Verordnungstext. Für Anhang-II-Kältemittel (HFO) gelten Masse-Schwellen statt CO₂e.
Der GWP-Wert Kältemittel ist eine Vergleichszahl: Sie sagt dir, wie stark ein Treibhausgas im Vergleich zu CO₂ wirkt. Fast alle Angaben im Kältemittel-Recht beziehen sich auf den GWP100 – also das Treibhauspotenzial über einen Zeithorizont von 100 Jahren. CO₂ dient dabei als Maßstab und hat definitionsgemäß den Wert 1. Ein Kältemittel mit GWP 2088 wirkt über diesen Zeitraum also so stark wie die 2088-fache Menge CO₂.
Für die Praxis zählt aber selten der GWP allein, sondern das CO₂-Äquivalent (CO₂e). Das rechnest du einfach aus:
CO₂e = Füllmenge (kg) × GWP
Ein Beispiel: In einer Anlage stecken 10 kg R-410A. Bei einem GWP von 2088 ergibt das 10 × 2088 = 20.880 kg, also rund 20,88 Tonnen CO₂-Äquivalent. Diese Tonnenzahl – nicht die Füllmenge in Kilogramm – entscheidet später darüber, wie oft die Anlage auf Dichtheit geprüft werden muss und ob sie unter ein Serviceverbot fällt.
Die folgende Tabelle listet die GWP-Werte der Kältemittel, die dir im Kälte- und Klimaalltag am häufigsten begegnen. Die synthetischen HFKW und ihre Blends stehen oben, darunter die HFO und die natürlichen Kältemittel mit sehr niedrigem GWP:
| Kältemittel | GWP (100 J.) | Typ | Einordnung / Status F-Gase-VO |
|---|---|---|---|
| R-23 | 14800 | HFKW (Tiefkälte) | extrem hoch – nur noch Nischen der Tiefkälte |
| R-143a | 4470 | HFKW | sehr hoch – Blend-Bestandteil |
| R-507A | 3985 | HFKW-Blend | über 2500 – Service-Frischwareverbot seit 2025 (Kälte) |
| R-404A | 3922 | HFKW-Blend | sehr hoch – Service-Frischwareverbot seit 2025 (Kälte) |
| R-125 | 3500 | HFKW | über 2500 – Blend-Bestandteil |
| R-422D | 2729 | HFKW-Blend | über 2500 – Retrofit-Gemisch für R-22 |
| R-452A | 2140 | HFKW/HFO-Blend | über 750 |
| R-410A | 2088 | HFKW-Blend | über 750 – Neugeräte-Verbote ab 2025/2029, Service-Grenze Kälte ab 2032 |
| R-407F | 1825 | HFKW-Blend | über 750 |
| R-407C | 1774 | HFKW-Blend | über 750 |
| R-134a | 1430 | HFKW | über 750 |
| R-449A | 1397 | HFKW/HFO-Blend | über 750 – R-404A-Ersatz |
| R-448A | 1387 | HFKW/HFO-Blend | über 750 – R-404A-Ersatz |
| R-32 | 675 | HFKW | unter 750, über 150 – leicht brennbar (A2L) |
| R-513A | 631 | HFKW/HFO-Blend | unter 750 – R-134a-Ersatz |
| R-454B | 466 * | HFO/HFKW-Blend | unter 750 – R-410A-Ersatz (A2L) |
| R-1234ze | 7 | HFO | sehr niedrig – vom PFAS-Verfahren potenziell betroffen |
| R-1234yf | 4 | HFO | sehr niedrig – vom PFAS-Verfahren potenziell betroffen |
| R-290 (Propan) | 3 | natürlich | sehr niedrig – brennbar (A3), EN 378 beachten |
| R-600a (Isobutan) | 3 | natürlich | sehr niedrig – brennbar (A3) |
| R-744 (CO₂) | 1 | natürlich | Referenzwert – Hochdruck-Technik |
| R-717 (Ammoniak) | 0 | natürlich | praktisch 0 – giftig (B2L), EN 378 beachten |
* R-454B: GWP 466 (IPCC AR4, 100 Jahre – der für die F-Gase-VO maßgebliche Bezug; AR5-Wert lt. Hersteller 467), nicht im BFS-Merkblatt aufgeführt. Quelle: Chemours Opteon XL41 (R-454B) Produktdatenblatt.
GWP-Werte gerundet nach dem Merkblatt „GWP-Werte“ der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (auf Basis IPCC AR4, wie im F-Gas-Recht verwendet). Im neuen Recht können teilweise AR5-Werte gelten. Quelle: BFS-Merkblatt „GWP-Werte“ (PDF).
Die Tabelle zeigt ein klares Gefälle. Ganz oben stehen die klassischen HFKW und ihre Blends – R-404A, R-410A, R-134a und Co. Sie sind technisch ausgereift und nicht brennbar, haben aber GWP-Werte im vier- bis fünfstelligen Bereich. Genau diese Werte sind der Grund, warum sie nach und nach aus dem Markt gedrängt werden.
Die HFO (hydrofluorierte Olefine) wie R-1234yf und R-1234ze sind ebenfalls synthetisch, erreichen aber mit GWP-Werten von 4 bzw. 7 ein völlig anderes Niveau. Der Haken: Sie sind meist leicht brennbar (A2L) – und als fluorierte Stoffe stehen sie im laufenden PFAS-Beschränkungsverfahren der ECHA unter Beobachtung. Auch viele moderne Blends wie R-454B oder R-449A kombinieren HFO mit HFKW, um GWP und Sicherheitseigenschaften auszubalancieren.
Den niedrigsten GWP haben die natürlichen Kältemittel: Propan (R-290, GWP 3) für Splitgeräte und steckerfertige Kühlmöbel, CO₂ (R-744, GWP 1) in der Gewerbe- und Supermarktkälte, Ammoniak (R-717, GWP 0) in der Industriekälte. Sie sind regulatorisch auf der sichersten Schiene – bringen aber jeweils eigene Anforderungen mit: Propan und Isobutan sind brennbar (A3), Ammoniak ist giftig (B2L), CO₂ arbeitet mit hohen Drücken. Für Aufstellung, Füllmengen und Schutzmaßnahmen ist die EN 378 maßgeblich – der Umstieg ist also nie nur ein Kältemittelwechsel, sondern auch eine Sicherheitsfrage.
Der GWP ist keine abstrakte Umweltkennzahl – er greift direkt in deinen Wartungsalltag ein. Denn das aus GWP und Füllmenge berechnete CO₂-Äquivalent legt fest, wie oft eine ortsfeste Anlage auf Dichtheit geprüft werden muss:
| CO₂-Äquivalent der Anlage | Prüfintervall ohne Leckage-Erkennung | mit Leckage-Erkennungssystem |
|---|---|---|
| ab 5 t CO₂e | alle 12 Monate | alle 24 Monate |
| ab 50 t CO₂e | alle 6 Monate | alle 12 Monate |
| ab 500 t CO₂e | alle 3 Monate | alle 6 Monate |
Ein fest installiertes Leckage-Erkennungssystem verdoppelt die Intervalle. Details und Sonderfälle im Artikel zu den Dichtheitsprüfungs-Intervallen.
Das erklärt, warum zwei Anlagen mit derselben Füllmenge völlig unterschiedlich behandelt werden. Ein Beispiel: 5 kg R-404A ergeben 5 × 3922 = 19.610 kg, also rund 19,6 t CO₂e – die Anlage muss jährlich geprüft werden. Dieselben 5 kg als R-290 ergäben nur 5 × 3 = 15 kg CO₂e und lägen damit weit unterhalb der 5-Tonnen-Grenze, ab der die Prüfpflicht überhaupt greift. Ein hoher GWP bedeutet also nicht nur teureres Kältemittel, sondern auch mehr Prüftermine – und beides sollte in deine Beratung einfließen.
Der GWP-Rechner von KlimaCraft berechnet aus Kältemittel und Füllmenge das CO₂-Äquivalent einer Anlage und das daraus folgende Prüfintervall nach Verordnung (EU) 2024/573. Gib Kältemittel und Füllmenge ein und der GWP-Rechner zeigt dir sofort das CO₂-Äquivalent und das fällige Prüfintervall – ohne dass du GWP-Werte nachschlagen oder von Hand multiplizieren musst.
Zum GWP-Rechner →Auf der Anlage steht kein CO₂-Äquivalent, sondern eine Füllmenge. Diese Tabelle rechnet die drei gesetzlichen Schwellen für die gängigen Kältemittel zurück in Kilogramm – damit du am Typenschild siehst, in welcher Klasse du bist, bevor du rechnest.
| Kältemittel | GWP | 5 t ab | 50 t ab | 500 t ab |
|---|---|---|---|---|
| R-404A | 3.922 | 1,3 kg | 12,7 kg | 127,5 kg |
| R-452A | 2.140 | 2,3 kg | 23,4 kg | 233,6 kg |
| R-410A | 2.088 | 2,4 kg | 23,9 kg | 239,5 kg |
| R-407C | 1.774 | 2,8 kg | 28,2 kg | 281,8 kg |
| R-134a | 1.430 | 3,5 kg | 35,0 kg | 349,7 kg |
| R-449A | 1.397 | 3,6 kg | 35,8 kg | 357,9 kg |
| R-32 | 675 | 7,4 kg | 74,1 kg | 740,7 kg |
| R-513A | 631 | 7,9 kg | 79,2 kg | 792,4 kg |
Gerundet auf eine Nachkommastelle; maßgeblich ist die exakte Rechnung Füllmenge × GWP. Bei hermetisch geschlossenen und entsprechend gekennzeichneten Einrichtungen verdoppelt sich die erste Spalte, weil die Pflicht dort erst ab 10 t beginnt.
Für R-1234yf und R-1234ze gelten keine CO₂e-Schwellen, sondern Masse-Schwellen von 1, 10 und 100 kg (hermetisch geschlossen: ab 2 kg). Ihr GWP von 4 beziehungsweise 7 würde sonst jede Anlage unter die Pflicht herausrechnen. Der Rechner oben schaltet bei diesen beiden automatisch um.
R-290, R-744 und R-717 sind keine fluorierten Treibhausgase – es gibt keine F-Gas-Dichtheitskontrollpflicht. Die Sicherheitsanforderungen aus EN 378 zu Brennbarkeit und Toxizität gelten trotzdem, und sie sind bei Propan und Ammoniak der eigentliche Aufwand.
Jeder eigenständige, voneinander getrennte Kältekreis wird einzeln bewertet, nicht die Summe. Eine Anlage mit drei Kreisen à 2 kg R-410A liegt dreimal bei 4,2 t – jeder Kreis knapp unter der Schwelle, obwohl die Gesamtfüllmenge von 6 kg auf 12,5 t käme. Ausnahme: Stehen die Kreise so miteinander in Verbindung, dass eine Leckage das Kältemittel gleichzeitig entweichen lässt, zählt die Summe. Die Abgrenzung folgt der Auslegung der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit und ist im Zweifel mit der Behörde zu klären.
Der GWP ist die Stellschraube, an der die neue F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 dreht. Die Grenzen werden Stufe für Stufe schärfer: Seit 2025 darf beim Service an stationären Kälteanlagen kein frisches Kältemittel mit GWP ≥ 2500 mehr eingesetzt werden – das trifft R-404A und R-507A direkt. Ab 2032 sinkt diese Service-Grenze für Kälteanlagen auf GWP ≥ 750, womit dann auch R-410A, R-134a und R-407C erfasst sind.
Deshalb lohnt sich der Blick in die Tabelle nicht nur für die aktuelle Wartung, sondern für die Planung: Jede Bestandsanlage mit hohem GWP ist ein künftiges Projekt. Den kompletten Zeitplan mit allen Neugeräte- und Serviceverboten findest du im Artikel zu den Kältemittelverboten 2025–2032, den größeren rechtlichen Rahmen im Überblick zur F-Gase-Verordnung 2024. Wer bei fluorierten Stoffen tiefer einsteigen will, findet Hintergründe in den F-Gas-FAQ des Umweltbundesamts.
Der GWP-Wert (Global Warming Potential) gibt an, wie stark 1 kg eines Kältemittels über einen Zeitraum von 100 Jahren zur Erderwärmung beiträgt – bezogen auf 1 kg CO₂, das den Referenzwert 1 hat. Ein Kältemittel mit GWP 2088 wirkt in der Atmosphäre also 2088-mal so stark wie CO₂. Aus dem GWP und der Füllmenge ergibt sich das CO₂-Äquivalent, das über Verbote und Prüfintervalle entscheidet.
Die niedrigsten GWP-Werte haben natürliche Kältemittel: Ammoniak (R-717) mit einem GWP von rund 0, CO₂ (R-744) mit GWP 1 und Propan (R-290) mit GWP 3. Auch synthetische HFO wie R-1234yf (GWP 4) oder R-1234ze (GWP 7) liegen sehr niedrig, sind aber keine natürlichen Kältemittel.
Das CO₂-Äquivalent (CO₂e) berechnest du, indem du die Füllmenge in Kilogramm mit dem GWP-Wert des Kältemittels multiplizierst: CO₂e = Füllmenge (kg) × GWP. Beispiel: 10 kg R-410A × GWP 2088 = 20.880 kg, also rund 20,88 Tonnen CO₂-Äquivalent. Das Ergebnis wird meist in Tonnen angegeben und bestimmt das Intervall der Dichtheitskontrolle.
R-32 hat einen GWP von 675 und liegt damit deutlich unter R-410A (2088), das es in vielen Geräten ablöst. Es ist aber kein natürliches Kältemittel, sondern ein HFKW – und mit 675 liegt es zwar unter der 750er-Grenze, aber weit über natürlichen Alternativen wie Propan (3) oder CO₂ (1). Zudem ist R-32 leicht brennbar (A2L).
Das hängt am GWP des Kältemittels. Die 5-Tonnen-Schwelle wird erreicht bei rund 1,3 kg R-404A, 2,4 kg R-410A, 3,5 kg R-134a oder 7,4 kg R-32. Bei hermetisch geschlossenen, entsprechend gekennzeichneten Einrichtungen beginnt die Pflicht erst ab 10 t, die Kilogramm-Werte verdoppeln sich also. Die vollständige Umrechnung steht in der Schwellenwerttabelle.
Ab 5 t CO₂-Äquivalent alle 12 Monate, ab 50 t alle 6 Monate, ab 500 t alle 3 Monate. Mit fest installiertem Leckage-Erkennungssystem verdoppelt sich das jeweilige Intervall; ab 500 t ist ein solches System ohnehin Pflicht. Für HFO-Kältemittel nach Anhang II gelten stattdessen Massegrenzen von 1, 10 und 100 kg.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand August 2026 vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die im F-Gas-Recht verwendeten GWP-Werte sowie der Text der Verordnung (EU) 2024/573.