Oliver Takens Entwickler von KlimaCraft · Aktualisiert am 30. September 2026 · Lesezeit ca. 8 Minuten
GWP-Rechner
86 Kältemittel zur Auswahl, der GWP-Wert ist vorbelegt und änderbar. Füllmenge eintragen – CO₂-Äquivalent, Prüfintervall und Nachfüllregel stehen sofort daneben.
GWP nach VO (EU) 2024/573, an der UBA-Tabelle 03/2026 geprüft; HFO-Anteile nach UBA-Tabelle 03/2026. Ein geänderter GWP-Wert wird so gerechnet, wie du ihn einträgst. Bei Gemischen zählt zusätzlich der HFO-Anteil in kg; angesetzt ist die strengere Einstufung. Ohne Gewähr.
Füllmenge eintragenDas Ergebnis mit Rechenweg erscheint hier.
Kostenloses Werkzeug · ganzer AnlagenbestandMehrere Anlagen oder ein VDKF-LEC-Export?Der Kältemittel-Check rechnet alle auf einmal: Prüfintervall, nächster Termin und Serviceverbot für jede Anlage – eintragen oder Liste hochladen.
Der GWP-Wert (Global Warming Potential) eines Kältemittels gibt an, wie stark 1 kg davon über 100 Jahre die Atmosphäre erwärmt – bezogen auf CO₂, das den Referenzwert 1 hat. Je höher der GWP, desto klimaschädlicher ist ein Kilogramm Kältemittel und desto strenger greifen Verbote und Prüfpflichten. Unten findest du die GWP-Werte aller gängigen Kältemittel in einer Tabelle – von R-404A (3922) über R-410A (2088) bis zu den natürlichen Kältemitteln Propan (0,02), CO₂ (1) und Ammoniak (0).
So rechnet der GWP-Rechner
Kurz beantwortet: Der Rechner oben multipliziert die Füllmenge mit dem GWP des Kältemittels und teilt durch 1.000 – das ist das CO₂-Äquivalent in Tonnen. Daraus und aus dem HFO-Anteil bei Gemischen ergibt sich, ob und wie oft die Anlage auf Dichtheit geprüft werden muss. Mit der Anlagenart zeigt er zusätzlich, ob du noch mit frischem Kältemittel nachfüllen darfst.
Eingabe
Wofür sie zählt
Kältemittel und Füllmenge
CO₂-Äquivalent; bei Gemischen mit R-1234yf oder R-1234ze auch die Masse des HFO-Anteils (Schwellen 1 / 10 / 100 kg)
GWP-Wert
vorbelegt mit dem Wert nach VO (EU) 2024/573 und änderbar – zum Beispiel für ein Kältemittel, das nicht in der Liste steht, oder den Wert aus dem Datenblatt
hermetisch und gekennzeichnet
Prüfpflicht erst ab 10 t CO₂e bzw. 2 kg HFO
im Wohngebäude
hermetisch unter 3 kg: keine Dichtheitskontrolle
Leckage-Erkennung
verdoppelt das Intervall; ab 500 t CO₂e Pflicht
Anlagenart
Serviceverbote: Kälte ab 2025, Klima/Wärmepumpe ab 2026 (GWP ≥ 2.500), ortsfeste Kälteanlagen ab 2032 (GWP ≥ 750)
Für einen ganzen Anlagenbestand – als Liste im Browser oder direkt aus dem VDKF-LEC-Export – gibt es den Kältemittel-Check für mehrere Anlagen. Er rechnet mit denselben Werten und zeigt zusätzlich den nächsten Prüftermin je Anlage.
Was ist der GWP-Wert – und was CO₂-Äquivalent?
Der GWP-Wert Kältemittel ist eine Vergleichszahl: Sie sagt dir, wie stark ein Treibhausgas im Vergleich zu CO₂ wirkt. Fast alle Angaben im Kältemittel-Recht beziehen sich auf den GWP100 – also das Treibhauspotenzial über einen Zeithorizont von 100 Jahren. CO₂ dient dabei als Maßstab und hat definitionsgemäß den Wert 1. Ein Kältemittel mit GWP 2088 wirkt über diesen Zeitraum also so stark wie die 2088-fache Menge CO₂.
Für die Praxis zählt aber selten der GWP allein, sondern das CO₂-Äquivalent (CO₂e). Das rechnest du einfach aus:
CO₂e = Füllmenge (kg) × GWP
Ein Beispiel: In einer Anlage stecken 10 kg R-410A. Bei einem GWP von 2088 ergibt das 10 × 2088 = 20.880 kg, also rund 20,88 Tonnen CO₂-Äquivalent. Diese Tonnenzahl – nicht die Füllmenge in Kilogramm – entscheidet später darüber, wie oft die Anlage auf Dichtheit geprüft werden muss und ob sie unter ein Serviceverbot fällt.
GWP-Werte gängiger Kältemittel (Tabelle)
Die folgende Tabelle listet die GWP-Werte der Kältemittel, die dir im Kälte- und Klimaalltag am häufigsten begegnen. Die synthetischen HFKW und ihre Blends stehen oben, darunter die HFO und die natürlichen Kältemittel mit sehr niedrigem GWP:
Kältemittel
GWP (F-Gas-VO)
Typ
Einordnung / Status F-Gase-VO
R-23
14800
HFKW (Tiefkälte)
extrem hoch – nur noch Nischen der Tiefkälte
R-143a
4470
HFKW
sehr hoch – Blend-Bestandteil
R-507A
3985
HFKW-Blend
über 2500 – Service-Frischwareverbot seit 2025 (Kälte)
R-404A
3922
HFKW-Blend
sehr hoch – Service-Frischwareverbot seit 2025 (Kälte)
R-125
3500
HFKW
über 2500 – Blend-Bestandteil
R-422D
2729
HFKW-Blend
über 2500 – Retrofit-Gemisch für R-22
R-452A
2139
HFKW/HFO-Blend
über 750
R-410A
2088
HFKW-Blend
über 750 – Neugeräte-Verbote ab 2025/2027/2029, Service-Grenze ab 2032 nur in ortsfesten Kälteanlagen
R-407F
1825
HFKW-Blend
über 750
R-407C
1774
HFKW-Blend
über 750
R-134a
1430
HFKW
über 750
R-449A
1396
HFKW/HFO-Blend
über 750 – R-404A-Ersatz
R-448A
1386
HFKW/HFO-Blend
über 750 – R-404A-Ersatz
R-32
675
HFKW
unter 750, über 150 – leicht brennbar (A2L)
R-513A
629
HFKW/HFO-Blend
unter 750 – R-134a-Ersatz
R-454B
465 *
HFO/HFKW-Blend
unter 750 – R-410A-Ersatz (A2L)
R-1234ze
1,37
HFO
sehr niedrig – vom PFAS-Verfahren potenziell betroffen
R-1234yf
0,501
HFO
sehr niedrig – vom PFAS-Verfahren potenziell betroffen
R-290 (Propan)
0,02
natürlich
sehr niedrig – brennbar (A3), EN 378 beachten
R-600a (Isobutan)
0
natürlich
sehr niedrig – brennbar (A3)
R-744 (CO₂)
1
natürlich
Referenzwert – Hochdruck-Technik
R-717 (Ammoniak)
0
natürlich
praktisch 0 – giftig (B2L), EN 378 beachten
* R-454B: 465 nach Anhang VI der Verordnung, massegemittelt aus R-32 und R-1234yf; ältere Tabellen nennen 466 (AR4), der Hersteller 467. GWP-Werte nach der Verordnung (EU) 2024/573: HFKW nach dem 4. IPCC-Sachstandsbericht (Anhang I), HFO nach dem 6. (Anhang II), nicht fluorierte Stoffe nach Anhang VI, Gemische massegemittelt. Deshalb weichen R-1234yf, R-290 und die HFO-Gemische von älteren Tabellen ab.
Praxis-Tipp: In KlimaCraft ist der GWP-Wert je Kältemittel bereits hinterlegt. Sobald du an einer Anlage die Füllmenge einträgst, entstehen CO₂-Äquivalent und das passende Prüfintervall automatisch – du musst nichts von Hand multiplizieren und nichts nachschlagen.
Natürliche vs. synthetische Kältemittel
Die Tabelle zeigt ein klares Gefälle. Ganz oben stehen die klassischen HFKW und ihre Blends – R-404A, R-410A, R-134a und Co. Sie sind technisch ausgereift und nicht brennbar, haben aber GWP-Werte im vier- bis fünfstelligen Bereich. Genau diese Werte sind der Grund, warum sie nach und nach aus dem Markt gedrängt werden.
Die HFO (hydrofluorierte Olefine) wie R-1234yf und R-1234ze sind ebenfalls synthetisch, erreichen aber mit GWP-Werten von 4 bzw. 7 ein völlig anderes Niveau. Der Haken: Sie sind meist leicht brennbar (A2L) – und als fluorierte Stoffe stehen sie im laufenden PFAS-Beschränkungsverfahren der ECHA unter Beobachtung. Auch viele moderne Blends wie R-454B oder R-449A kombinieren HFO mit HFKW, um GWP und Sicherheitseigenschaften auszubalancieren.
Den niedrigsten GWP haben die natürlichen Kältemittel: Propan (R-290, GWP 0,02) für Splitgeräte und steckerfertige Kühlmöbel, CO₂ (R-744, GWP 1) in der Gewerbe- und Supermarktkälte, Ammoniak (R-717, GWP 0) in der Industriekälte. Sie sind regulatorisch auf der sichersten Schiene – bringen aber jeweils eigene Anforderungen mit: Propan und Isobutan sind brennbar (A3), Ammoniak ist giftig (B2L), CO₂ arbeitet mit hohen Drücken. Für Aufstellung, Füllmengen und Schutzmaßnahmen ist die EN 378 maßgeblich – der Umstieg ist also nie nur ein Kältemittelwechsel, sondern auch eine Sicherheitsfrage.
Wie der GWP-Wert dein Prüfintervall bestimmt
Der GWP ist keine abstrakte Umweltkennzahl – er greift direkt in deinen Wartungsalltag ein. Denn das aus GWP und Füllmenge berechnete CO₂-Äquivalent legt fest, wie oft eine ortsfeste Anlage auf Dichtheit geprüft werden muss:
CO₂-Äquivalent der Anlage
Prüfintervall ohne Leckage-Erkennung
mit Leckage-Erkennungssystem
ab 5 t CO₂e
alle 12 Monate
alle 24 Monate
ab 50 t CO₂e
alle 6 Monate
alle 12 Monate
ab 500 t CO₂e
alle 3 Monate
alle 6 Monate
Ein fest installiertes Leckage-Erkennungssystem verdoppelt die Intervalle. Details und Sonderfälle im Artikel zu den Dichtheitsprüfungs-Intervallen.
Das erklärt, warum zwei Anlagen mit derselben Füllmenge völlig unterschiedlich behandelt werden. Ein Beispiel: 5 kg R-404A ergeben 5 × 3922 = 19.610 kg, also rund 19,6 t CO₂e – die Anlage muss jährlich geprüft werden. Dieselben 5 kg als R-290 ergäben nur 5 × 3 = 15 kg CO₂e und lägen damit weit unterhalb der 5-Tonnen-Grenze, ab der die Prüfpflicht überhaupt greift. Ein hoher GWP bedeutet also nicht nur teureres Kältemittel, sondern auch mehr Prüftermine – und beides sollte in deine Beratung einfließen.
GWP, Füllmenge, CO₂e – in einem Rechner
Der GWP-Rechner von KlimaCraft berechnet aus Kältemittel und Füllmenge das CO₂-Äquivalent einer Anlage und das daraus folgende Prüfintervall nach Verordnung (EU) 2024/573. Gib Kältemittel und Füllmenge ein und der GWP-Rechner zeigt dir sofort das CO₂-Äquivalent und das fällige Prüfintervall – ohne dass du GWP-Werte nachschlagen oder von Hand multiplizieren musst.
Die Schwellen in Kilogramm – für die Anlage vor dir
Auf der Anlage steht kein CO₂-Äquivalent, sondern eine Füllmenge. Diese Tabelle rechnet die drei gesetzlichen Schwellen für die gängigen Kältemittel zurück in Kilogramm – damit du am Typenschild siehst, in welcher Klasse du bist, bevor du rechnest.
Kältemittel
GWP
5 t ab
50 t ab
500 t ab
R-404A
3.922
1,28 kg
12,75 kg
127,49 kg
R-507A
3.985
1,26 kg
12,55 kg
125,48 kg
R-452A
2.139
2,34 kg
23,38 kg
233,76 kg
R-410A
2.088
2,40 kg
23,95 kg
239,47 kg
R-407C
1.774
2,82 kg
28,19 kg
281,85 kg
R-134a
1.430
3,50 kg
34,97 kg
349,66 kg
R-449A
1.396
3,59 kg
35,82 kg
358,17 kg
R-448A
1.386
3,61 kg
36,08 kg
360,76 kg
R-32
675
7,41 kg
74,08 kg
740,75 kg
R-513A
629
1,79 kg*
17,86 kg*
178,58 kg*
R-454B
465
3,22 kg*
32,16 kg*
321,55 kg*
Aufgerundet auf zwei Nachkommastellen, damit die Schwelle sicher erreicht ist. * Gemisch mit HFO: Hier greift die kg-Schwelle des HFO-Anteils (1 / 10 / 100 kg) vor der CO₂e-Schwelle; angesetzt ist die strengere Einstufung. Bei hermetisch geschlossenen und entsprechend gekennzeichneten Einrichtungen verdoppelt sich die erste Spalte, weil die Pflicht dort erst ab 10 t beginnt.
Kostenloses Werkzeug · ganzer AnlagenbestandMehr als eine Anlage? Prüf den ganzen Bestand auf einmalDer Rechner oben bewertet eine Anlage. Der Kältemittel-Check macht dasselbe für deine ganze Liste – eintragen oder den VDKF-LEC-Export hochladen, mit Prüfintervall, nächstem Termin und Serviceverbot je Anlage. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Drei Fälle, in denen die Faustformel in die Irre führt
1
HFO-Kältemittel nach Anhang II
Für R-1234yf und R-1234ze gelten keine CO₂e-Schwellen, sondern Masse-Schwellen von 1, 10 und 100 kg (hermetisch geschlossen: ab 2 kg). Ihr GWP von 0,501 beziehungsweise 1,37 würde sonst jede Anlage unter die Pflicht herausrechnen. Dasselbe gilt für den HFO-Anteil in Gemischen: R-454B ist schon ab 3,22 kg, R-513A ab 1,79 kg prüfpflichtig. Der Rechner oben berücksichtigt beides automatisch.
2
Natürliche Kältemittel
R-290, R-744 und R-717 sind keine fluorierten Treibhausgase – es gibt keine F-Gas-Dichtheitskontrollpflicht. Die Sicherheitsanforderungen aus EN 378 zu Brennbarkeit und Toxizität gelten trotzdem, und sie sind bei Propan und Ammoniak der eigentliche Aufwand.
3
Mehrere Kreisläufe in einer Anlage
Jeder eigenständige, voneinander getrennte Kältekreis wird einzeln bewertet, nicht die Summe. Eine Anlage mit drei Kreisen à 2 kg R-410A liegt dreimal bei 4,2 t – jeder Kreis knapp unter der Schwelle, obwohl die Gesamtfüllmenge von 6 kg auf 12,5 t käme. Ausnahme: Stehen die Kreise so miteinander in Verbindung, dass eine Leckage das Kältemittel gleichzeitig entweichen lässt, zählt die Summe. Die Abgrenzung folgt der Auslegung der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit und ist im Zweifel mit der Behörde zu klären.
GWP und die Verbote: warum hohe Werte auslaufen
Der GWP ist die Stellschraube, an der die neue F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 dreht. Die Grenzen werden Stufe für Stufe schärfer: Seit 2025 darf beim Service an Kälteanlagen kein frisches Kältemittel mit GWP ≥ 2500 mehr eingesetzt werden – das trifft R-404A und R-507A direkt. Ab 2032 sinkt diese Service-Grenze für ortsfeste Kälteanlagen auf GWP ≥ 750, womit dann auch R-410A, R-134a und R-407C erfasst sind; Klimaanlagen und Wärmepumpen sind davon ausgenommen.
Deshalb lohnt sich der Blick in die Tabelle nicht nur für die aktuelle Wartung, sondern für die Planung: Jede Bestandsanlage mit hohem GWP ist ein künftiges Projekt. Den kompletten Zeitplan mit allen Neugeräte- und Serviceverboten findest du im Artikel zu den Kältemittelverboten 2025–2032, den größeren rechtlichen Rahmen im Überblick zur F-Gase-Verordnung 2024. Wer bei fluorierten Stoffen tiefer einsteigen will, findet Hintergründe in den F-Gas-FAQ des Umweltbundesamts.
Kostenloses PDF · 4 SeitenVom GWP zur Frist: welche Verbote für welches Kältemittel greifenStichtage nach Gerätetyp, Serviceverbote und kg-Schwellen für die Dichtheitskontrolle, geprüft am Verordnungstext. Ohne Anmeldung.
Sonderfall R-134a: warum du 1.430, 1.300 und 1.526 nebeneinander findest
Bei kaum einem Stoff kursieren so viele GWP-Werte wie bei R-134a. Das liegt nicht an schlechten Quellen, sondern daran, dass der Weltklimarat den Wert mit jedem Sachstandsbericht neu berechnet hat: 1.430 nach AR4, 1.300 nach AR5 und 1.526 nach AR6.
Für die Praxis gilt trotzdem nur eine Zahl. Maßgeblich ist nicht der aktuellste Forschungsstand, sondern der Wert, der in Anhang I der Verordnung (EU) 2024/573 tabelliert ist – und das sind 1.430. Prüfintervalle, Schwellenwerte und Quotenrechnung laufen alle über diesen Wert.
Verbreitet ist die falsche Zuordnung „1.430 nach AR4, 1.530 nach AR5“. Der Wert 1.530 ist ein gerundeter AR6-Wert. AR5 liegt mit 1.300 sogar unter AR4. Wer nach dem Wert sucht, findet beide Varianten – für die Verordnung zählt keine davon, sondern Anhang I.
Dieselbe Logik erklärt, warum manche Tabellen für R-1234yf den Wert 4 und andere 0,5 angeben: Die Novelle hat die Werte der HFKW auf AR4-Basis belassen, die der HFO dagegen auf AR6 umgestellt. Zwei Stoffgruppen, zwei Berechnungsstände, eine Verordnung.
Mit GWP 1.430 liegt R-134a unter der 2.500er-Schwelle, die seit 2025 im Service greift. Die Grenze, die diesen Stoff trifft, ist die auf GWP 750 ab 2032 – den vollständigen Fristenkalender gibt es im Überblick zu den Kältemittelverboten.
Häufige Fragen
Der GWP-Wert (Global Warming Potential) gibt an, wie stark 1 kg eines Kältemittels über einen Zeitraum von 100 Jahren zur Erderwärmung beiträgt – bezogen auf 1 kg CO₂, das den Referenzwert 1 hat. Ein Kältemittel mit GWP 2088 wirkt in der Atmosphäre also 2088-mal so stark wie CO₂. Aus dem GWP und der Füllmenge ergibt sich das CO₂-Äquivalent, das über Verbote und Prüfintervalle entscheidet.
Einen amtlichen Maßstab für „gut“ gibt es nicht, wohl aber Schwellen in der Verordnung (EU) 2024/573. Ab GWP 2.500 darf in Kälteanlagen seit 2025 und in Klimaanlagen und Wärmepumpen seit 2026 kein frisches Kältemittel mehr nachgefüllt werden; in ortsfesten Kälteanlagen gilt das ab 2032 schon ab GWP 750. Viele Neugeräte-Verbote setzen die Grenze bei 150. Unter 150 liegen etwa R-290 (0,02), R-744 (1) und R-1234yf (0,501); R-32 liegt mit 675 unter 750, aber über 150.
Die niedrigsten GWP-Werte haben natürliche Kältemittel: Ammoniak (R-717) mit einem GWP von rund 0, CO₂ (R-744) mit GWP 1 und Propan (R-290) mit GWP 0,02. Auch synthetische HFO wie R-1234yf (GWP 0,501) oder R-1234ze (GWP 1,37) liegen sehr niedrig, sind aber keine natürlichen Kältemittel.
Das CO₂-Äquivalent (CO₂e) berechnest du, indem du die Füllmenge in Kilogramm mit dem GWP-Wert des Kältemittels multiplizierst: CO₂e = Füllmenge (kg) × GWP. Beispiel: 10 kg R-410A × GWP 2088 = 20.880 kg, also rund 20,88 Tonnen CO₂-Äquivalent. Das Ergebnis wird meist in Tonnen angegeben und bestimmt das Intervall der Dichtheitskontrolle.
R-32 hat einen GWP von 675 und liegt damit deutlich unter R-410A (2088), das es in vielen Geräten ablöst. Es ist aber kein natürliches Kältemittel, sondern ein HFKW – und mit 675 liegt es zwar unter der 750er-Grenze, aber weit über natürlichen Alternativen wie Propan (0,02) oder CO₂ (1). Zudem ist R-32 leicht brennbar (A2L).
Das hängt am GWP des Kältemittels. Die 5-Tonnen-Schwelle wird erreicht ab 1,28 kg R-404A, 2,40 kg R-410A, 3,50 kg R-134a oder 7,41 kg R-32. Bei Gemischen mit HFO greift schon 1 kg HFO in der Füllung – R-454B ist deshalb ab 3,22 kg prüfpflichtig. Bei hermetisch geschlossenen, entsprechend gekennzeichneten Einrichtungen beginnt die Pflicht erst ab 10 t, die Kilogramm-Werte verdoppeln sich also. Die vollständige Umrechnung steht in der Schwellenwerttabelle.
Ab 5 t CO₂-Äquivalent alle 12 Monate, ab 50 t alle 6 Monate, ab 500 t alle 3 Monate. Mit fest installiertem Leckage-Erkennungssystem verdoppelt sich das jeweilige Intervall; ab 500 t ist ein solches System ohnehin Pflicht. Für HFO-Kältemittel nach Anhang II gelten stattdessen Massegrenzen von 1, 10 und 100 kg.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand August 2026 vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die im F-Gas-Recht verwendeten GWP-Werte sowie der Text der Verordnung (EU) 2024/573.