Die F-Gase-Verordnung (EU 2024/573) verpflichtet dich, Dichtheitskontrollen und Kältemittelmengen für jede Anlage lückenlos zu dokumentieren. In KlimaCraft entsteht dieser Nachweis automatisch – als Nebenprodukt der normalen Wartung. Eine separate Kältemittel-Management-Software brauchst du damit nicht mehr. Das gilt für Kälte- und Klimaanlagen genauso wie für Wärmepumpen mit F-Gas-Kältemitteln.
Was es kostet: 60 € pro Lizenz und Monat – die Nachweisführung ist darin enthalten, nicht als Zusatzmodul. Zur Preisseite
Dein Monteur dokumentiert die Wartung wie gewohnt: Dichtheitsprüfung, Lecksuche, nachgefüllte Kältemittelmenge. KlimaCraft ordnet alles automatisch der richtigen Anlage zu und baut daraus das vollständige, gesetzlich geforderte Anlagenbuch.
Wer nach einer „F-Gase-Verordnung-Software“ oder „F-Gas-Nachweis-Software“ sucht, landet meist bei separaten Logbuch-Tools: ein zweites System, in das Wartungsdaten und Kältemittelmengen von Hand übertragen werden. KlimaCraft geht den anderen Weg – die Pflichten aus der EU 2024/573 sind in den Wartungsablauf integriert, den dein Betrieb ohnehin fährt.
Konkret heißt das: Dichtheitskontrollen (Sicht-, Grob- und Feindichtheitsprüfung) sind Teil des Wartungsprotokolls. Kältemittelmengen werden beim Buchen automatisch der Anlage und der Charge zugeordnet. Das CO₂-Äquivalent und die daraus folgenden Prüfintervalle (ab 5 t CO₂e alle 12 Monate, ab 50 t alle 6, ab 500 t alle 3 – mit Leckage-Erkennung verdoppelt) berechnet KlimaCraft selbst. Und die Kältemittelüberwachung meldet überfällige Prüfungen im Wartungsdashboard – Kältemittel-Management ohne Extra-Tool.
Das Ergebnis ist das digitale Anlagenbuch – die gesetzlich geforderten Aufzeichnungen, revisionssicher und 5 Jahre archiviert, ohne dass jemand ein zweites System pflegt.
Drei Pflichten treffen jeden Betrieb, der F-Gas-Anlagen betreut. Sie stehen in derselben Verordnung, hängen aber an verschiedenen Artikeln – und werden im Alltag regelmäßig durcheinandergebracht.
Artikel 5 – die Dichtheitskontrolle. Ihr Takt hängt nicht an der Anlagengröße und nicht an den Kilogramm im Kreislauf, sondern am CO₂-Äquivalent der Füllmenge:
| CO₂-Äquivalent der Füllmenge | Dichtheitskontrolle | mit Leckage-Erkennungssystem |
|---|---|---|
| ab 5 t (hermetisch geschlossen: ab 10 t) | alle 12 Monate | alle 24 Monate |
| ab 50 t bis unter 500 t | alle 6 Monate | alle 12 Monate |
| ab 500 t | alle 3 Monate | alle 6 Monate |
Für Stoffe aus Anhang II Gruppe 1 gelten abweichende Schwellen in Kilogramm. Vereinfachte Darstellung, Stand Juli 2026.
Ab 500 t CO₂-Äquivalent ist ein fest installiertes System verpflichtend; darunter ist es freiwillig und halbiert dann den Prüfaufwand. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Das ist das Anlagenbuch: Menge und Art des Kältemittels, jede Nachfüllung mit Herkunft, jede Entnahme, Ergebnis und Datum jeder Kontrolle, Name und Zertifikat-Nummer der prüfenden Person. Aufzubewahren mindestens fünf Jahre – von Betreiber und Fachbetrieb.
National kommt die ChemKlimaschutzV hinzu, die unter anderem die Sachkundebescheinigung regelt. Verstöße gegen die Aufzeichnungspflichten sind über § 26 Chemikaliengesetz bußgeldbewehrt.
Wer „Kältemittelüberwachung“ sucht, meint zwei völlig verschiedene Dinge, und die Ergebnisliste wirft beide zusammen. Die Trennung ist einfach, sobald man sie einmal gesehen hat:
Kurz: Ein Anlagenbuch ersetzt keine Sensorik, und Sensorik ersetzt kein Anlagenbuch. Wer ein Leckage-Erkennungssystem installiert hat, braucht die Nachweisführung weiterhin – nur eben in der halbierten Taktung. KlimaCraft hinterlegt das System an der Anlage und rechnet die verlängerten Intervalle automatisch mit.
Fest installierte Sensorik, die ein Leck meldet. Ab 500 t CO₂-Äquivalent nach Artikel 6 verpflichtend, darunter freiwillig – und dann halbiert es die Prüfintervalle. Es muss selbst mindestens alle zwölf Monate auf Funktion geprüft werden.
Sie folgt EN 378 und den Anforderungen an Aufstellräume, nicht der F-Gase-Verordnung. Bei brennbaren oder toxischen Kältemitteln in bewohnten oder belegten Räumen kann sie vorgeschrieben sein – mit der Aufzeichnungspflicht hat sie nichts zu tun.
Sie erkennt kein Leck. Sie hält fest, wann geprüft wurde, was dabei herauskam, wie viel Kältemittel nachgefüllt wurde und wann die nächste Kontrolle fällig ist – und sie erzeugt daraus das Anlagenbuch nach Artikel 7.
Der Unterschied zwischen einem Nachweisprogramm und integrierter Nachweisführung zeigt sich nicht in der Funktionsliste, sondern daran, wie oft jemand etwas eintippt. Hier ist der komplette Weg:
Typ, Standort, Betreiber, Kältemittel und Füllmenge. Aus Kältemittel × Füllmenge ergibt sich das CO₂-Äquivalent, daraus der gesetzliche Prüfturnus. Ein Leckage-Erkennungssystem wird hier hinterlegt und verdoppelt das Intervall automatisch.
Das Wartungsdashboard zeigt, welche Anlage wann dran ist – nach gesetzlichem Intervall und nach Wartungsvertrag getrennt. Überfällige Kontrollen bleiben sichtbar, statt in einer Excel-Spalte zu verschwinden.
Sicht-, Grob- und Feindichtheitsprüfung als geführter Ablauf, mit Lecksuchgerät-Nummer. Nachgefülltes und zurückgewonnenes Kältemittel wird mit Menge, Charge und Herkunft gebucht – neu, recycelt oder aufgearbeitet, wie es Artikel 7 verlangt.
Aus derselben Erfassung entstehen das unterschriebene Wartungsprotokoll für den Kunden und der Eintrag im Anlagenbuch. Niemand überträgt etwas in ein zweites System, und beide können deshalb nicht auseinanderlaufen.
Der Betreiber hat eigene Aufzeichnungspflichten. Er bekommt seinen vollständigen Nachweis als PDF, ohne dass jemand im Büro etwas zusammenstellt – und der nächste Prüftermin steht bereits im System.
VDKF-LEC ist seit über zwanzig Jahren das Werkzeug, mit dem viele Kältebetriebe ihre Aufzeichnungspflichten erfüllen – und für die meisten der Ausgangspunkt, wenn sie über ein durchgängiges System nachdenken. Der Wechsel scheitert selten an der Software und fast immer an einer Frage: Was passiert mit dem, was schon drinsteht?
Anlagenstamm, Kältemittel und Füllmengen, die bisherige Mengenbilanz und die Historie der Dichtheitskontrollen werden beim Onboarding übernommen. Die Fünf-Jahres-Frist aus Artikel 7 läuft dadurch nicht neu an, und der Betreiber bekommt bei der nächsten Prüfung eine lückenlose Akte – nicht zwei Halbakten aus zwei Systemen.
Der eigentliche Unterschied liegt danach: In einem separaten Nachweisprogramm wird die Wartung erst gefahren und anschließend eingetippt. In KlimaCraft ist die Wartung die Erfassung – Dichtheitskontrolle, Kältemittelbuchung und Protokoll entstehen in einem Arbeitsgang auf dem Tablet, offline, mit Kundensignatur.
Was VDKF-LEC gut kann, wo seine Grenzen liegen und wann sich der Wechsel rechnet, steht ausführlich und ohne Verkaufsdruck im Beitrag VDKF-LEC: Was die Verbandssoftware kann – und wann ein integriertes System sinnvoller ist.
Äußere Sichtprüfung, Grob- und Feindichtheitsprüfung als geführter Ablauf – inklusive Lecksuchgerät-Verwaltung.
Jede Befüllung, Entnahme und Rückgewinnung wird gebucht – die Bilanz pro Anlage und pro Kältemittel-Charge stimmt immer.
KlimaCraft rechnet Füllmengen automatisch in t CO₂e um und leitet daraus die gesetzlichen Prüfintervalle ab.
Festgestellte Mängel landen in der Nachverfolgung – inklusive Wiedervorlage und Dokumentation der Behebung.
Alle Nachweise werden revisionssicher als PDF archiviert – für Behörde, Betreiber und dich jederzeit abrufbar.
Auf Knopfdruck erhält dein Kunde den vollständigen Nachweis für seine Betreiberpflichten – ein Servicevorteil, den er versteht.
Nein. Die komplette Nachweisführung nach F-Gase-Verordnung ist Bestandteil von KlimaCraft und mit Wartung, Anlagenverwaltung und Lager verbunden. Genau dadurch entfällt die Doppelpflege, die bei einer separaten Lösung zwangsläufig entsteht.
Die Dokumentation funktioniert komplett offline. Dichtheitsprüfung, Fotos und Unterschrift werden lokal gespeichert und synchronisieren sich automatisch, sobald wieder Verbindung besteht.
Ja. Beim Onboarding importieren wir deinen Anlagenbestand (z. B. aus Excel), und Alt-Dokumente können je Anlage als Dateien hinterlegt werden – so ist die Historie von Tag eins vollständig.
Ja – aber keine separate: Die Pflichten aus der Verordnung (EU) 2024/573 (Dichtheitskontrollen, Aufzeichnungen, Mengenbilanz, Fristen) sind in den normalen Wartungsablauf integriert. Der Nachweis entsteht als Nebenprodukt der Arbeit, die dein Betrieb ohnehin macht.
Jede Kältemittel-Bewegung wird als Buchung erfasst – von der Charge im Lager bis zur einzelnen Anlage. Daraus entstehen Mengenbilanz, CO₂-Äquivalent und die automatisch terminierten Prüfintervalle. Überfällige Prüfungen meldet das Wartungsdashboard.
Auf Knopfdruck das vollständige digitale Anlagenbuch als PDF: alle Dichtheitskontrollen, Kältemittelmengen und Prüftermine – revisionssicher archiviert für mindestens 5 Jahre.
Die Aufzeichnungspflicht nach Artikel 7 der Verordnung (EU) 2024/573 liegt beim Betreiber der Anlage. In der Praxis führt sie fast immer der Fachbetrieb, weil er die Daten erhebt – und beide müssen die Unterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahren. Genau deshalb erzeugt KlimaCraft aus derselben Wartung zwei Ausgaben: den Eintrag im eigenen Anlagenbuch und den Betreiber-Report für den Kunden. Wer wofür haftet, steht ausführlich im Beitrag zur Anlagenbuch-Pflicht.
Bei KlimaCraft 60 € pro Lizenz und Monat, alle Module inklusive – die Nachweisführung ist kein Zusatzpaket und wird nicht separat berechnet. Die meisten Anbieter in diesem Feld nennen überhaupt keinen Preis, sondern nur ein Kontaktformular; ein Vergleich ist deshalb nur über ein Angebot möglich. Was bei uns enthalten ist, steht vollständig auf der Preisseite.
Lass dir in der Live-Demo zeigen, wie das Anlagenbuch bei einer echten Wartung ganz nebenbei entsteht.
Lieber erst eine Frage stellen? Schreib uns kurz – wir antworten persönlich, ohne Verkaufsdruck.