F-Gase & Recht

R-290 (Propan) als Kältemittel: die Zahlen, die Vorschriften und was im Betrieb daraus folgt

Oliver TakensOT
Oliver Takens Entwickler von KlimaCraft · 21. Juli 2026 · Lesezeit ca. 7 Minuten
Illustration: Kältemittel in Wärmepumpen – R290, R32, R410A mit GWP-Werten
Kurz zusammengefasst

In Wärmepumpen stecken heute im Wesentlichen vier Kältemittel: R-290 (Propan) in modernen Monoblocks, R-32 in vielen Split-Geräten, R-410A in Bestandsanlagen und zunehmend R-454B als R-410A-Nachfolger. Welches Kältemittel im Kreislauf ist, entscheidet nicht nur über den GWP-Wert, sondern über die Pflichten im Betrieb: R-290 ist kein F-Gas und löst keine F-Gas-Pflichten aus, R-32 und R-410A fallen unter die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 – mit Dichtheitskontrolle ab 5 t CO₂-Äquivalent, Anlagenbuch und Zertifizierungspflicht für alle Arbeiten am Kältekreis. Hier liest du, welches Kältemittel was bedeutet und was du je Anlage tun musst.

R-290 in Zahlen: das Datenblatt für den Betrieb

Wer nach „R290 Kältemittel“ sucht, will meist zuerst die Kennwerte – und danach wissen, was daraus folgt. Beides steht hier, die Kennwerte zuerst.

KennwertR-290 (Propan)Was daraus folgt
GWP3kein Phase-down, keine Quotenverknappung, keine Preisspirale wie bei R-410A
StoffgruppeKohlenwasserstoff, natürliches Kältemittel – kein F-GasF-Gase-Verordnung und ChemKlimaschutzV greifen nicht; keine Dichtheitskontrollpflicht, kein Anlagenbuch nach F-Gas-Recht
Sicherheitsgruppe nach DIN EN 378A3 – geringe Toxizität, hohe Entflammbarkeitder eigentliche Grund für alle Sonderregeln: Aufstellung, Zündquellen, Füllmengengrenzen, Ex-Schutz
Selbstentzündungstemperaturca. 470 °CGrundlage für die zulässige Oberflächentemperatur an Bauteilen
Maximal zulässige Oberflächentemperatur370 °C (DIN EN 378-2:2018-04)Bauteile im Umfeld des Kreises dürfen diese Temperatur nicht erreichen
Typische Zündquellenoffene Flammen, Lichtbögen, heiße Oberflächen über 370 °C, elektrische Schaltkontakte, Kondensatorentladungen, mechanische Funken

Kennwerte nach DIN EN 378 sowie dem Leitfaden „Außenaufstellung von Wärmepumpen mit brennbaren Kältemitteln“ des Bundesverbands Wärmepumpe. Der GWP-Wert 3 ist der in der Verordnung (EU) 2024/573 geführte Wert; in der Literatur finden sich abweichende Angaben je nach Berechnungsmethode.

Die eine Zeile, die alles erklärt, ist die dritte. R-290 ist regulatorisch entspannt und sicherheitstechnisch anspruchsvoll – exakt umgekehrt zu R-410A. Wer von den F-Gasen kommt, verlegt seinen Aufwand nicht weg, sondern um: weniger Nachweisführung, mehr Aufstellungs- und Arbeitsschutz. Was das konkret heißt, steht in den nächsten Abschnitten.

Welche Kältemittel stecken heute in Wärmepumpen?

Vier Kältemittel decken den allergrößten Teil des Wärmepumpen-Bestands ab: R-290, R-32, R-410A und R-454B. Wer eine Wärmepumpe wartet oder betreibt, muss vor allem wissen, welches davon im Kreislauf ist – denn daran hängen GWP, Sicherheitsklasse und die rechtlichen Pflichten.

R-290 (Propan)ist das Kältemittel der modernen Monoblock-Generation. Es ist ein natürliches Kältemittel mit einem GWP von gerade einmal 3 und fällt nicht unter die F-Gase-Verordnung. Der Haken: Propan ist hochentzündlich (Sicherheitsklasse A3) – deshalb sitzt der komplette Kältekreis hermetisch geschlossen im Außengerät, und für die Aufstellung gelten Sicherheitsabstände.
R-32steckt in vielen Split-Wärmepumpen und Split-Klimageräten der letzten Jahre. GWP 675, Sicherheitsklasse A2L (schwer entflammbar) – und ein F-Gas, damit gelten die Pflichten der Verordnung (EU) 2024/573.
R-410Awar lange Standard und ist in vielen Bestandsanlagen bis etwa Baujahr 2020 verbaut. Mit einem GWP von 2088 gehört es zu den Kältemitteln, die vom Phase-down am stärksten betroffen sind. Nicht brennbar (A1), aber ein F-Gas mit vollem Pflichtenprogramm.
R-454Bist der designierte R-410A-Nachfolger in neuen Split-Geräten: ein HFKW/HFO-Gemisch mit einem GWP von rund 466, Sicherheitsklasse A2L – ebenfalls ein F-Gas, aber mit deutlich kleinerem CO₂-Rucksack.
KältemittelGWPSicherheitsklasseF-GasTypischer Einsatz
R-290 (Propan)3A3 (hochentzündlich)neinmoderne Monoblock-Wärmepumpen
R-32675A2L (schwer entflammbar)jaSplit-Wärmepumpen, Split-Klimageräte
R-410A2088A1 (nicht brennbar)jaBestandsanlagen (ca. bis Baujahr 2020)
R-454Bca. 466A2L (schwer entflammbar)janeue Split-Geräte als R-410A-Nachfolger

GWP-Werte nach Verordnung (EU) 2024/573 bzw. Herstellerangaben (R-454B). Maßgeblich ist immer das Typenschild der Anlage.

GWP und CO₂-Äquivalent: kurz erklärt

Der GWP (Global Warming Potential) gibt an, wie stark ein Kilogramm Kältemittel im Vergleich zu einem Kilogramm CO₂ zur Erderwärmung beiträgt. Aus GWP und Füllmenge ergibt sich das CO₂-Äquivalent der Anlage – und genau daran knüpft die F-Gase-Verordnung ihre Pflichten. Die Formel ist simpel:

CO₂-Äquivalent (t CO₂e) = Füllmenge (kg) × GWP ÷ 1.000
Beispiel: Eine Split-Wärmepumpe mit 1,5 kg R-32 → 1,5 × 675 ÷ 1.000 = rund 1,0 t CO₂e. Eine Bestandsanlage mit 3 kg R-410A → 3 × 2.088 ÷ 1.000 = rund 6,3 t CO₂e – und liegt damit bereits über der 5-Tonnen-Schwelle.

Die GWP-Werte aller gängigen Kältemittel mit Rechenbeispielen findest du in der großen GWP-Tabelle für Kältemittel. Und wenn du es für eine konkrete Anlage wissen willst: Der GWP-Rechner berechnet dir CO₂-Äquivalent und Prüfintervall direkt aus Kältemittel und Füllmenge.

Welche Pflichten folgen aus welchem Kältemittel?

Die kurze Antwort: R-290 löst keine F-Gas-Pflichten aus, R-32, R-410A und R-454B schon. Im Detail:

R-290: keine F-Gas-Pflichten – aber Sicherheitsanforderungen

Weil Propan kein fluoriertes Treibhausgas ist, entfallen Dichtheitskontrollpflicht, Anlagenbuch nach F-Gase-Verordnung und die F-Gas-Zertifizierungspflicht komplett. Dafür rückt die Sicherheit in den Vordergrund: Als A3-Kältemittel verlangt R-290 die Einhaltung der Aufstellanforderungen aus Herstellervorgaben und einschlägigen Normen – Mindestabstände zu Türen, Fenstern, Lichtschächten und Zündquellen, keine Aufstellung in Senken, in denen sich austretendes Gas sammeln könnte. Wer am Kältekreis arbeitet, braucht zudem Sachkunde im Umgang mit brennbaren Kältemitteln. „Kein F-Gas“ heißt also nicht „keine Regeln“, sondern andere Regeln.

R-32 und R-410A: das volle Programm der F-Gase-Verordnung

Für F-Gas-Wärmepumpen gilt die Verordnung (EU) 2024/573. Die wichtigsten Pflichten im Betrieb:

Dichtheitskontrolle ab 5 t CO₂eAb dieser Schwelle ist mindestens alle 12 Monate eine Dichtheitskontrolle fällig (hermetisch geschlossene Systeme erst ab 10 t CO₂e). Bei R-32 entspricht das rund 7,4 kg Füllmenge, bei R-410A schon etwa 2,4 kg – viele R-410A-Bestandsanlagen sind deshalb prüfpflichtig, während übliche R-32-Splits darunter bleiben. Was genau bei Wärmepumpen zu prüfen ist, steht im Artikel Dichtheitsprüfung bei Wärmepumpen.
Aufzeichnungen im AnlagenbuchFür prüfpflichtige Anlagen müssen Kältemittelmengen, Kontrollen, Reparaturen und die prüfende Person dokumentiert und mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden – von Betreiber und Fachbetrieb.
VerbotsfristenWann ein F-Gas nicht mehr in Neugeräte darf und wann es beim Service nicht mehr nachgefüllt werden darf, hängt allein am GWP-Wert und an der Gerätekategorie. R-32 (675) und R-410A (2088) stehen dabei auf sehr unterschiedlichen Stufen – die Fristen für R-32 stehen unter R32-Verbot, die vollständige Übersicht über alle Stoffe in den Kältemittelverboten 2025–2032.
Zertifiziertes PersonalJede Arbeit am F-Gas-Kältekreis – Installation, Wartung, Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung – darf nur Personal mit gültiger Sachkundebescheinigung ausführen, unabhängig von der Füllmenge. Welche Kategorie wofür reicht, erklärt der Kälteschein-Artikel.

Fällt R-290 unter die F-Gase-Verordnung?

Nein. Propan ist ein Kohlenwasserstoff und kein fluoriertes Treibhausgas. Die Verordnung (EU) 2024/573 gilt für R-290-Anlagen deshalb nicht: keine Dichtheitskontrolle nach CO₂-Äquivalent, keine Aufzeichnungspflicht nach Artikel 7, keine F-Gas-Zertifizierungspflicht für die Arbeiten daran. Das ist der Satz, den fast alle Hersteller in ihren Prospekten stehen haben – und er ist richtig.

Falsch ist der Schluss, den viele daraus ziehen. „Kein F-Gas“ heißt nicht „keine Vorschriften“, sondern andere Vorschriften, und die sind bei einem A3-Kältemittel in mancher Hinsicht strenger. An die Stelle der Mengenbilanz treten Füllmengengrenzen, Aufstellungsanforderungen und Sachkunde im Umgang mit brennbaren Stoffen. Wer den Unterschied nicht kennt, baut eine Anlage, die rechnerisch klimafreundlich und aufstellungstechnisch unzulässig ist.

Füllmenge und Aufstellung: die Grenzen, die stattdessen gelten

R-290 hat die Sicherheitsgruppe A3 – geringe Toxizität, hohe Entflammbarkeit. Die untere Explosionsgrenze (LFL) liegt bei rund 0,038 kg/m³. Genau daraus leiten die Normen die zulässige Füllmenge ab, und zwar nicht als eine feste Zahl, sondern als Rechnung:

EN 378begrenzt die Füllmenge in Abhängigkeit von Aufstellungsart, Zugänglichkeit des Raums und Raumvolumen. Je kleiner der Raum und je mehr Publikumsverkehr, desto weniger Kältemittel ist zulässig. Ein Gerät im Freien fällt in eine andere Kategorie als dasselbe Gerät im Heizungskeller eines Mehrfamilienhauses.
IEC 60335-2-89hat in der Fassung von 2019 die zulässige Füllmenge für hermetisch geschlossene gewerbliche Kühlgeräte mit A3-Kältemitteln auf 500 g angehoben – vorher 150 g. Das ist der Grund, warum seither so viele steckerfertige Propan-Geräte auf den Markt kommen.
Die Herstellervorgabe ist im Zweifel maßgeblich.Sie berücksichtigt die Bauart, die Dichtheit des Gehäuses und die vorgesehenen Aufstellorte und liegt häufig unter dem, was die Norm rechnerisch zuließe.

Praktisch heißt das für die Planung: Die Frage lautet nicht „wie viel Propan darf rein?“, sondern „wo steht das Gerät und wie groß ist der Raum?“. Bei Monoblock-Wärmepumpen im Außenbereich ist die Frage meist unkritisch, weil der komplette Kältekreis hermetisch geschlossen draußen sitzt. Kritisch wird es bei Innenaufstellung, bei Splitgeräten mit Propan und bei Kellerräumen unter Erdgleiche, in denen sich austretendes Gas sammeln kann – Propan ist schwerer als Luft. Mindestabstände zu Türen, Fenstern, Lichtschächten, Kellerabgängen und Zündquellen gehören deshalb in jede Aufstellungsplanung.

Braucht man für R-290 einen Kälteschein?

Diese Frage wird oft gestellt und selten sauber beantwortet, weil sie zwei Ebenen vermischt. Die Antwort in drei Teilen:

Aus der F-Gase-Verordnung: nein.R-290 ist kein F-Gas, die dortige Zertifizierungspflicht greift nicht.
Aus der neuen Zertifikatssystematik: die Antwort hat sich 2026 geändert.Seit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 decken die Zertifikate A1 und A2 ausdrücklich „fluorierte Treibhausgase und Kohlenwasserstoffe“ ab. Brennbare Kältemittel sind damit Teil der regulären Sachkunde geworden. Inhaber alter Zertifikate der Kategorien I und II dürfen nur noch bis zum 12. März 2029 ohne Weiteres an A2L-, A2- und A3-Kältemitteln arbeiten – also an R-32, R-290 und R-600a. Danach ist eine Aufbauschulung verpflichtend.
Aus Arbeitsschutz und Herstellervorgabe: ja, in jedem Fall.Wer an einem Kreislauf mit brennbarem Kältemittel arbeitet, braucht die entsprechende Fachkunde – unabhängig davon, was das Kältemittelrecht verlangt. Schulungsträger bieten das als eigenen Kurs für A2L-, A2- und A3-Kältemittel an.

Für die Betriebsplanung ist der 12. März 2029 die Zahl, die zählt: Die Propan-Anlagen kommen jetzt, die Qualifikationsfrist läuft. Welches Zertifikat wofür reicht, steht im Kälteschein-Ratgeber unter Zertifikate A1 bis E; welche Anlage welches Zertifikat verlangt, unter Welchen Kälteschein für Klimaanlagen?.

Wärmepumpe mit R-290: ab wann Kältekreisarbeit, ab wann Sachkunde

Die praktisch wichtigste Unterscheidung im Tagesgeschäft, und sie verläuft nicht zwischen Gerätetypen, sondern zwischen Tätigkeiten:

TätigkeitKältekreis geöffnet?Sachkunde für brennbare Kältemittel
Monoblock aufstellen, hydraulisch und elektrisch anschließenneinnicht erforderlich
Inbetriebnahme, Parametrierung, hydraulischer Abgleichneinnicht erforderlich
Sicht- und Funktionsprüfung, Filterreinigung, Messwerteneinnicht erforderlich
Split-Gerät mit R-290 verrohren und befüllenjaerforderlich
Leckage suchen und beheben, Bauteil tauschenjaerforderlich
Kältemittel entnehmen oder zurückgewinnenjaerforderlich

Das erklärt, warum so viele Betriebe ohne Kältetechnik-Hintergrund Monoblock-Wärmepumpen aufstellen dürfen – und warum sie an derselben Anlage keine Leckage beheben dürfen. Was ein Kälte-Fachbetrieb dabei mitbringt, was ein Heizungsbauer nicht hat, steht im Beitrag zu Kälteanlagenbauern und Wärmepumpen. Wie die Wartung im System abläuft, zeigt die Seite zur Wärmepumpen-Software.

Was auch ohne F-Gas dokumentiert werden muss

Die Aufzeichnungspflicht nach Artikel 7 entfällt – aber nicht die Dokumentation überhaupt. Was bei R-290-Anlagen in der Akte stehen sollte, und in den meisten Fällen auch muss:

Kältemittel und Füllmengeje Anlage. Nicht wegen der F-Gase-Verordnung, sondern weil Füllmenge und Aufstellort zusammen die zulässige Konstellation ergeben – und weil bei der nächsten Wartung jemand wissen muss, womit er es zu tun hat.
Aufstellungssituation und Sicherheitsabstände, dokumentiert bei der Inbetriebnahme. Ändert sich später die Umgebung – ein Lichtschacht kommt dazu, ein Kellerabgang wird verlegt –, ist das die Grundlage für die Neubewertung.
Wartungsprotokollemit Messwerten als Zeitreihe. Bei einer Füllmenge unter einem Kilogramm fällt ein schleichender Verlust in der Leistung auf, lange bevor ein Druckschalter auslöst.
Qualifikationsnachweisdes ausführenden Monteurs, wenn am Kreislauf gearbeitet wurde.

Wer beides betreut – F-Gas-Anlagen und Propan-Anlagen –, führt sonst zwei Systeme nebeneinander: eines mit gesetzlicher Pflicht und eines ohne. In der Praxis lohnt es sich, alle Anlagen gleich zu dokumentieren und die gesetzliche Prüffrist nur dort zu setzen, wo sie greift. Wie das aussieht, steht beim digitalen Anlagenbuch.

Phase-down & Zukunft: wohin die Reise geht

F-Gase werden in der EU planmäßig verknappt: Die Verordnung (EU) 2024/573 senkt die verfügbare HFKW-Menge in Stufen bis zum vollständigen Aus im Jahr 2050 und setzt für neue Geräte GWP-Grenzen – bei kleinen Mono-Splitgeräten gilt bereits seit 2025 die Grenze von GWP 750, weitere Gerätekategorien folgen. Für Wärmepumpen heißt das konkret: R-410A verschwindet aus dem Neugeschäft und wird als Frischware teurer und knapper, R-32 bleibt mittelfristig verfügbar, und der Markt bewegt sich sichtbar Richtung R-290 und R-454B. Was das für R-32 im Einzelnen bedeutet, steht unter R32-Verbot: welche Anlagen wann betroffen sind; den vollständigen Zeitplan über alle Stoffe liefern die Kältemittelverbote 2025–2032 – hier nur die Kurzfassung: Je höher der GWP deiner Bestandsanlagen, desto früher solltest du die Frage „reparieren, umrüsten oder ersetzen?“ beantworten.

Was heißt das für Betriebe, die Wärmepumpen warten?

Drei Dinge: Sachkunde aktuell halten, je Anlage sauber dokumentieren, den Bestand im Blick behalten.

Erstens die Sachkunde: Mit der Verordnung (EU) 2024/573 wird die Zertifizierung auf alternative Kältemittel ausgeweitet – auch der Umgang mit brennbaren Kältemitteln wie R-290 wird Bestandteil der Schulungs- und Zertifizierungsprogramme. Wer heute nur R-410A-Routine hat, sollte die Auffrischung nutzen, um A2L- und A3-Kompetenz mitzunehmen; der Bestand dreht sich schneller, als Zertifikate auslaufen.

Zweitens die Dokumentation: Ob eine Wärmepumpe prüfpflichtig ist, entscheidet sich je Anlage – und dafür musst du Kältemittel, Füllmenge und CO₂-Äquivalent überhaupt erst einmal erfasst haben. In der Praxis heißt das: Jede betreute Wärmepumpe bekommt eine Anlagenakte mit Kältemitteltyp, Füllmenge, CO₂e und – falls prüfpflichtig – dem nächsten Kontrolltermin. In KlimaCraft passiert genau das automatisch: Kältemittel und Füllmenge werden je Anlage hinterlegt, das CO₂-Äquivalent und die Prüfpflicht berechnet die Software selbst, und jede Dichtheitskontrolle aus der Wartung fließt direkt in den Kältemittel-Nachweis und das digitale Anlagenbuch.

Drittens der Bestand: Eine Liste aller Anlagen mit R-410A (und erst recht mit noch höherem GWP) ist die Grundlage für jede Umrüst- und Ersatzplanung – und ein gutes Verkaufsargument, bevor der Kunde vom knapper werdenden Kältemittel überrascht wird.

Kältemittel, CO₂e und Prüfpflicht je Anlage automatisch im Blick?

KlimaCraft führt für jede Wärmepumpe Kältemittel und Füllmenge, berechnet daraus das CO₂-Äquivalent und legt fällige Dichtheitskontrollen nach Verordnung (EU) 2024/573 automatisch auf Wiedervorlage. Sieh dir an, wie KlimaCraft für jede Wärmepumpe Kältemittel und Füllmenge führt, das CO₂-Äquivalent berechnet und fällige Dichtheitskontrollen automatisch auf Wiedervorlage legt.

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Häufige Fragen zu Kältemitteln in Wärmepumpen

Bei fachgerechter Installation nicht. R-290 (Propan) ist zwar hochentzündlich (Sicherheitsklasse A3), aber die Füllmengen sind klein und der Kältekreis sitzt bei Monoblock-Geräten hermetisch geschlossen im Außengerät. Entscheidend sind die Aufstell- und Sicherheitsanforderungen: Mindestabstände zu Zündquellen, Fenstern, Türen und Lichtschächten sowie eine Aufstellung, bei der austretendes Propan nicht in Gebäudeöffnungen oder Senken strömen kann. Werden diese Vorgaben eingehalten, gilt R-290 als sicher – und es entfallen sämtliche F-Gas-Pflichten.

Nur ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent. Die Pflicht zur regelmäßigen Dichtheitskontrolle nach der Verordnung (EU) 2024/573 beginnt bei 5 t CO₂e – bei R-32 (GWP 675) entspricht das rund 7,4 kg Füllmenge. Übliche Split-Wärmepumpen mit 1–2 kg R-32 kommen nur auf etwa 0,7–1,4 t CO₂e und sind damit nicht prüfpflichtig. Arbeiten am Kältekreis bleiben trotzdem zertifiziertem Personal vorbehalten, denn R-32 ist und bleibt ein F-Gas.

R-290 (Propan). Als natürliches Kältemittel mit GWP 3 fällt es nicht unter die F-Gase-Verordnung und ist von Phase-down, Verboten und Preisrisiken der HFKW-Quote nicht betroffen. Unter den F-Gasen ist R-454B (GWP ca. 466) mittelfristig die sicherere Wahl als R-32, während R-410A mit GWP 2088 absehbar teurer und knapper wird. R-410A-Bestand gehört deshalb auf die Beobachtungsliste für Umrüstung oder Ersatz.

…und wie die Wärmepumpe eigentlich heizt? Kältemittel ist das Arbeitsmedium des Kreisprozesses. Wie Verdampfer, Verdichter, Verflüssiger und Expansionsventil daraus Heizwärme machen, erklärt der Grundlagen-Artikel. Themenpfad: Kältemittel → Funktionsweise → Dichtheitsprüfung → Nachweis
So funktioniert die Wärmepumpe →

Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand August 2026 vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Text der Verordnung (EU) 2024/573 sowie nationale Durchführungsvorschriften.

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