F-Gase & Recht

Kältemittel in Wärmepumpen: R290, R32, R410A – und was daraus folgt.

Oliver TakensOT
Oliver Takens Entwickler von KlimaCraft · 21. Juli 2026 · Lesezeit ca. 7 Minuten
Illustration: Kältemittel in Wärmepumpen – R290, R32, R410A mit GWP-Werten

Kurz zusammengefasst: In Wärmepumpen stecken heute im Wesentlichen vier Kältemittel: R-290 (Propan) in modernen Monoblocks, R-32 in vielen Split-Geräten, R-410A in Bestandsanlagen und zunehmend R-454B als R-410A-Nachfolger. Welches Kältemittel im Kreislauf ist, entscheidet nicht nur über den GWP-Wert, sondern über die Pflichten im Betrieb: R-290 ist kein F-Gas und löst keine F-Gas-Pflichten aus, R-32 und R-410A fallen unter die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 – mit Dichtheitskontrolle ab 5 t CO₂-Äquivalent, Anlagenbuch und Zertifizierungspflicht für alle Arbeiten am Kältekreis. Hier liest du, welches Kältemittel was bedeutet und was du je Anlage tun musst.

Welche Kältemittel stecken heute in Wärmepumpen?

Vier Kältemittel decken den allergrößten Teil des Wärmepumpen-Bestands ab: R-290, R-32, R-410A und R-454B. Wer eine Wärmepumpe wartet oder betreibt, muss vor allem wissen, welches davon im Kreislauf ist – denn daran hängen GWP, Sicherheitsklasse und die rechtlichen Pflichten.

  • R-290 (Propan) ist das Kältemittel der modernen Monoblock-Generation. Es ist ein natürliches Kältemittel mit einem GWP von gerade einmal 3 und fällt nicht unter die F-Gase-Verordnung. Der Haken: Propan ist hochentzündlich (Sicherheitsklasse A3) – deshalb sitzt der komplette Kältekreis hermetisch geschlossen im Außengerät, und für die Aufstellung gelten Sicherheitsabstände.
  • R-32 steckt in vielen Split-Wärmepumpen und Split-Klimageräten der letzten Jahre. GWP 675, Sicherheitsklasse A2L (schwer entflammbar) – und ein F-Gas, damit gelten die Pflichten der Verordnung (EU) 2024/573.
  • R-410A war lange Standard und ist in vielen Bestandsanlagen bis etwa Baujahr 2020 verbaut. Mit einem GWP von 2088 gehört es zu den Kältemitteln, die vom Phase-down am stärksten betroffen sind. Nicht brennbar (A1), aber ein F-Gas mit vollem Pflichtenprogramm.
  • R-454B ist der designierte R-410A-Nachfolger in neuen Split-Geräten: ein HFKW/HFO-Gemisch mit einem GWP von rund 466, Sicherheitsklasse A2L – ebenfalls ein F-Gas, aber mit deutlich kleinerem CO₂-Rucksack.
KältemittelGWPSicherheitsklasseF-GasTypischer Einsatz
R-290 (Propan)3A3 (hochentzündlich)neinmoderne Monoblock-Wärmepumpen
R-32675A2L (schwer entflammbar)jaSplit-Wärmepumpen, Split-Klimageräte
R-410A2088A1 (nicht brennbar)jaBestandsanlagen (ca. bis Baujahr 2020)
R-454Bca. 466A2L (schwer entflammbar)janeue Split-Geräte als R-410A-Nachfolger

GWP-Werte nach Verordnung (EU) 2024/573 bzw. Herstellerangaben (R-454B). Maßgeblich ist immer das Typenschild der Anlage.

GWP und CO₂-Äquivalent: kurz erklärt

Der GWP (Global Warming Potential) gibt an, wie stark ein Kilogramm Kältemittel im Vergleich zu einem Kilogramm CO₂ zur Erderwärmung beiträgt. Aus GWP und Füllmenge ergibt sich das CO₂-Äquivalent der Anlage – und genau daran knüpft die F-Gase-Verordnung ihre Pflichten. Die Formel ist simpel:

CO₂-Äquivalent (t CO₂e) = Füllmenge (kg) × GWP ÷ 1.000
Beispiel: Eine Split-Wärmepumpe mit 1,5 kg R-32 → 1,5 × 675 ÷ 1.000 = rund 1,0 t CO₂e. Eine Bestandsanlage mit 3 kg R-410A → 3 × 2.088 ÷ 1.000 = rund 6,3 t CO₂e – und liegt damit bereits über der 5-Tonnen-Schwelle.

Die GWP-Werte aller gängigen Kältemittel mit Rechenbeispielen findest du in der großen GWP-Tabelle für Kältemittel. Und wenn du es für eine konkrete Anlage wissen willst: Der GWP-Rechner berechnet dir CO₂-Äquivalent und Prüfintervall direkt aus Kältemittel und Füllmenge.

Welche Pflichten folgen aus welchem Kältemittel?

Die kurze Antwort: R-290 löst keine F-Gas-Pflichten aus, R-32, R-410A und R-454B schon. Im Detail:

R-290: keine F-Gas-Pflichten – aber Sicherheitsanforderungen

Weil Propan kein fluoriertes Treibhausgas ist, entfallen Dichtheitskontrollpflicht, Anlagenbuch nach F-Gase-Verordnung und die F-Gas-Zertifizierungspflicht komplett. Dafür rückt die Sicherheit in den Vordergrund: Als A3-Kältemittel verlangt R-290 die Einhaltung der Aufstellanforderungen aus Herstellervorgaben und einschlägigen Normen – Mindestabstände zu Türen, Fenstern, Lichtschächten und Zündquellen, keine Aufstellung in Senken, in denen sich austretendes Gas sammeln könnte. Wer am Kältekreis arbeitet, braucht zudem Sachkunde im Umgang mit brennbaren Kältemitteln. „Kein F-Gas“ heißt also nicht „keine Regeln“, sondern andere Regeln.

R-32 und R-410A: das volle Programm der F-Gase-Verordnung

Für F-Gas-Wärmepumpen gilt die Verordnung (EU) 2024/573. Die wichtigsten Pflichten im Betrieb:

  • Dichtheitskontrolle ab 5 t CO₂e: Ab dieser Schwelle ist mindestens alle 12 Monate eine Dichtheitskontrolle fällig (hermetisch geschlossene Systeme erst ab 10 t CO₂e). Bei R-32 entspricht das rund 7,4 kg Füllmenge, bei R-410A schon etwa 2,4 kg – viele R-410A-Bestandsanlagen sind deshalb prüfpflichtig, während übliche R-32-Splits darunter bleiben. Was genau bei Wärmepumpen zu prüfen ist, steht im Artikel Dichtheitsprüfung bei Wärmepumpen.
  • Aufzeichnungen im Anlagenbuch: Für prüfpflichtige Anlagen müssen Kältemittelmengen, Kontrollen, Reparaturen und die prüfende Person dokumentiert und mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden – von Betreiber und Fachbetrieb.
  • Zertifiziertes Personal: Jede Arbeit am F-Gas-Kältekreis – Installation, Wartung, Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung – darf nur Personal mit gültiger Sachkundebescheinigung ausführen, unabhängig von der Füllmenge. Welche Kategorie wofür reicht, erklärt der Kälteschein-Artikel.

Phase-down & Zukunft: wohin die Reise geht

F-Gase werden in der EU planmäßig verknappt: Die Verordnung (EU) 2024/573 senkt die verfügbare HFKW-Menge in Stufen bis zum vollständigen Aus im Jahr 2050 und setzt für neue Geräte GWP-Grenzen – bei kleinen Mono-Splitgeräten gilt bereits seit 2025 die Grenze von GWP 750, weitere Gerätekategorien folgen. Für Wärmepumpen heißt das konkret: R-410A verschwindet aus dem Neugeschäft und wird als Frischware teurer und knapper, R-32 bleibt mittelfristig verfügbar, und der Markt bewegt sich sichtbar Richtung R-290 und R-454B. Den vollständigen Zeitplan mit allen Verbotsstufen und Service-Grenzen findest du im Artikel Kältemittelverbote 2025–2032 – hier nur die Kurzfassung: Je höher der GWP deiner Bestandsanlagen, desto früher solltest du die Frage „reparieren, umrüsten oder ersetzen?“ beantworten.

Was heißt das für Betriebe, die Wärmepumpen warten?

Drei Dinge: Sachkunde aktuell halten, je Anlage sauber dokumentieren, den Bestand im Blick behalten.

Erstens die Sachkunde: Mit der Verordnung (EU) 2024/573 wird die Zertifizierung auf alternative Kältemittel ausgeweitet – auch der Umgang mit brennbaren Kältemitteln wie R-290 wird Bestandteil der Schulungs- und Zertifizierungsprogramme. Wer heute nur R-410A-Routine hat, sollte die Auffrischung nutzen, um A2L- und A3-Kompetenz mitzunehmen; der Bestand dreht sich schneller, als Zertifikate auslaufen.

Zweitens die Dokumentation: Ob eine Wärmepumpe prüfpflichtig ist, entscheidet sich je Anlage – und dafür musst du Kältemittel, Füllmenge und CO₂-Äquivalent überhaupt erst einmal erfasst haben. In der Praxis heißt das: Jede betreute Wärmepumpe bekommt eine Anlagenakte mit Kältemitteltyp, Füllmenge, CO₂e und – falls prüfpflichtig – dem nächsten Kontrolltermin. In KlimaCraft passiert genau das automatisch: Kältemittel und Füllmenge werden je Anlage hinterlegt, das CO₂-Äquivalent und die Prüfpflicht berechnet die Software selbst, und jede Dichtheitskontrolle aus der Wartung fließt direkt in den Kältemittel-Nachweis und das digitale Anlagenbuch.

Drittens der Bestand: Eine Liste aller Anlagen mit R-410A (und erst recht mit noch höherem GWP) ist die Grundlage für jede Umrüst- und Ersatzplanung – und ein gutes Verkaufsargument, bevor der Kunde vom knapper werdenden Kältemittel überrascht wird.

Kältemittel, CO₂e und Prüfpflicht je Anlage automatisch im Blick?

Sieh dir an, wie KlimaCraft für jede Wärmepumpe Kältemittel und Füllmenge führt, das CO₂-Äquivalent berechnet und fällige Dichtheitskontrollen automatisch auf Wiedervorlage legt.

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Quellen und weiterführende Links

Häufige Fragen zu Kältemitteln in Wärmepumpen

Bei fachgerechter Installation nicht. R-290 (Propan) ist zwar hochentzündlich (Sicherheitsklasse A3), aber die Füllmengen sind klein und der Kältekreis sitzt bei Monoblock-Geräten hermetisch geschlossen im Außengerät. Entscheidend sind die Aufstell- und Sicherheitsanforderungen: Mindestabstände zu Zündquellen, Fenstern, Türen und Lichtschächten sowie eine Aufstellung, bei der austretendes Propan nicht in Gebäudeöffnungen oder Senken strömen kann. Werden diese Vorgaben eingehalten, gilt R-290 als sicher – und es entfallen sämtliche F-Gas-Pflichten.

Nur ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent. Die Pflicht zur regelmäßigen Dichtheitskontrolle nach der Verordnung (EU) 2024/573 beginnt bei 5 t CO₂e – bei R-32 (GWP 675) entspricht das rund 7,4 kg Füllmenge. Übliche Split-Wärmepumpen mit 1–2 kg R-32 kommen nur auf etwa 0,7–1,4 t CO₂e und sind damit nicht prüfpflichtig. Arbeiten am Kältekreis bleiben trotzdem zertifiziertem Personal vorbehalten, denn R-32 ist und bleibt ein F-Gas.

R-290 (Propan). Als natürliches Kältemittel mit GWP 3 fällt es nicht unter die F-Gase-Verordnung und ist von Phase-down, Verboten und Preisrisiken der HFKW-Quote nicht betroffen. Unter den F-Gasen ist R-454B (GWP ca. 466) mittelfristig die sicherere Wahl als R-32, während R-410A mit GWP 2088 absehbar teurer und knapper wird. R-410A-Bestand gehört deshalb auf die Beobachtungsliste für Umrüstung oder Ersatz.

…und wie die Wärmepumpe eigentlich heizt? Kältemittel ist das Arbeitsmedium des Kreisprozesses. Wie Verdampfer, Verdichter, Verflüssiger und Expansionsventil daraus Heizwärme machen, erklärt der Grundlagen-Artikel. Themenpfad: Kältemittel → Funktionsweise → Dichtheitsprüfung → Nachweis
So funktioniert die Wärmepumpe →

Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand Juli 2026 vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Text der Verordnung (EU) 2024/573 sowie nationale Durchführungsvorschriften.

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