In Wärmepumpen stecken heute im Wesentlichen vier Kältemittel: R-290 (Propan) in modernen Monoblocks, R-32 in vielen Split-Geräten, R-410A in Bestandsanlagen und zunehmend R-454B als R-410A-Nachfolger. Welches Kältemittel im Kreislauf ist, entscheidet nicht nur über den GWP-Wert, sondern über die Pflichten im Betrieb: R-290 ist kein F-Gas und löst keine F-Gas-Pflichten aus, R-32 und R-410A fallen unter die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 – mit Dichtheitskontrolle ab 5 t CO₂-Äquivalent, Anlagenbuch und Zertifizierungspflicht für alle Arbeiten am Kältekreis. Hier liest du, welches Kältemittel was bedeutet und was du je Anlage tun musst.
Wer nach „R290 Kältemittel“ sucht, will meist zuerst die Kennwerte – und danach wissen, was daraus folgt. Beides steht hier, die Kennwerte zuerst.
| Kennwert | R-290 (Propan) | Was daraus folgt |
|---|---|---|
| GWP | 3 | kein Phase-down, keine Quotenverknappung, keine Preisspirale wie bei R-410A |
| Stoffgruppe | Kohlenwasserstoff, natürliches Kältemittel – kein F-Gas | F-Gase-Verordnung und ChemKlimaschutzV greifen nicht; keine Dichtheitskontrollpflicht, kein Anlagenbuch nach F-Gas-Recht |
| Sicherheitsgruppe nach DIN EN 378 | A3 – geringe Toxizität, hohe Entflammbarkeit | der eigentliche Grund für alle Sonderregeln: Aufstellung, Zündquellen, Füllmengengrenzen, Ex-Schutz |
| Selbstentzündungstemperatur | ca. 470 °C | Grundlage für die zulässige Oberflächentemperatur an Bauteilen |
| Maximal zulässige Oberflächentemperatur | 370 °C (DIN EN 378-2:2018-04) | Bauteile im Umfeld des Kreises dürfen diese Temperatur nicht erreichen |
| Typische Zündquellen | offene Flammen, Lichtbögen, heiße Oberflächen über 370 °C, elektrische Schaltkontakte, Kondensatorentladungen, mechanische Funken | |
Kennwerte nach DIN EN 378 sowie dem Leitfaden „Außenaufstellung von Wärmepumpen mit brennbaren Kältemitteln“ des Bundesverbands Wärmepumpe. Der GWP-Wert 3 ist der in der Verordnung (EU) 2024/573 geführte Wert; in der Literatur finden sich abweichende Angaben je nach Berechnungsmethode.
Die eine Zeile, die alles erklärt, ist die dritte. R-290 ist regulatorisch entspannt und sicherheitstechnisch anspruchsvoll – exakt umgekehrt zu R-410A. Wer von den F-Gasen kommt, verlegt seinen Aufwand nicht weg, sondern um: weniger Nachweisführung, mehr Aufstellungs- und Arbeitsschutz. Was das konkret heißt, steht in den nächsten Abschnitten.
Vier Kältemittel decken den allergrößten Teil des Wärmepumpen-Bestands ab: R-290, R-32, R-410A und R-454B. Wer eine Wärmepumpe wartet oder betreibt, muss vor allem wissen, welches davon im Kreislauf ist – denn daran hängen GWP, Sicherheitsklasse und die rechtlichen Pflichten.
| Kältemittel | GWP | Sicherheitsklasse | F-Gas | Typischer Einsatz |
|---|---|---|---|---|
| R-290 (Propan) | 3 | A3 (hochentzündlich) | nein | moderne Monoblock-Wärmepumpen |
| R-32 | 675 | A2L (schwer entflammbar) | ja | Split-Wärmepumpen, Split-Klimageräte |
| R-410A | 2088 | A1 (nicht brennbar) | ja | Bestandsanlagen (ca. bis Baujahr 2020) |
| R-454B | ca. 466 | A2L (schwer entflammbar) | ja | neue Split-Geräte als R-410A-Nachfolger |
GWP-Werte nach Verordnung (EU) 2024/573 bzw. Herstellerangaben (R-454B). Maßgeblich ist immer das Typenschild der Anlage.
Der GWP (Global Warming Potential) gibt an, wie stark ein Kilogramm Kältemittel im Vergleich zu einem Kilogramm CO₂ zur Erderwärmung beiträgt. Aus GWP und Füllmenge ergibt sich das CO₂-Äquivalent der Anlage – und genau daran knüpft die F-Gase-Verordnung ihre Pflichten. Die Formel ist simpel:
Die GWP-Werte aller gängigen Kältemittel mit Rechenbeispielen findest du in der großen GWP-Tabelle für Kältemittel. Und wenn du es für eine konkrete Anlage wissen willst: Der GWP-Rechner berechnet dir CO₂-Äquivalent und Prüfintervall direkt aus Kältemittel und Füllmenge.
Die kurze Antwort: R-290 löst keine F-Gas-Pflichten aus, R-32, R-410A und R-454B schon. Im Detail:
Weil Propan kein fluoriertes Treibhausgas ist, entfallen Dichtheitskontrollpflicht, Anlagenbuch nach F-Gase-Verordnung und die F-Gas-Zertifizierungspflicht komplett. Dafür rückt die Sicherheit in den Vordergrund: Als A3-Kältemittel verlangt R-290 die Einhaltung der Aufstellanforderungen aus Herstellervorgaben und einschlägigen Normen – Mindestabstände zu Türen, Fenstern, Lichtschächten und Zündquellen, keine Aufstellung in Senken, in denen sich austretendes Gas sammeln könnte. Wer am Kältekreis arbeitet, braucht zudem Sachkunde im Umgang mit brennbaren Kältemitteln. „Kein F-Gas“ heißt also nicht „keine Regeln“, sondern andere Regeln.
Für F-Gas-Wärmepumpen gilt die Verordnung (EU) 2024/573. Die wichtigsten Pflichten im Betrieb:
Nein. Propan ist ein Kohlenwasserstoff und kein fluoriertes Treibhausgas. Die Verordnung (EU) 2024/573 gilt für R-290-Anlagen deshalb nicht: keine Dichtheitskontrolle nach CO₂-Äquivalent, keine Aufzeichnungspflicht nach Artikel 7, keine F-Gas-Zertifizierungspflicht für die Arbeiten daran. Das ist der Satz, den fast alle Hersteller in ihren Prospekten stehen haben – und er ist richtig.
Falsch ist der Schluss, den viele daraus ziehen. „Kein F-Gas“ heißt nicht „keine Vorschriften“, sondern andere Vorschriften, und die sind bei einem A3-Kältemittel in mancher Hinsicht strenger. An die Stelle der Mengenbilanz treten Füllmengengrenzen, Aufstellungsanforderungen und Sachkunde im Umgang mit brennbaren Stoffen. Wer den Unterschied nicht kennt, baut eine Anlage, die rechnerisch klimafreundlich und aufstellungstechnisch unzulässig ist.
R-290 hat die Sicherheitsgruppe A3 – geringe Toxizität, hohe Entflammbarkeit. Die untere Explosionsgrenze (LFL) liegt bei rund 0,038 kg/m³. Genau daraus leiten die Normen die zulässige Füllmenge ab, und zwar nicht als eine feste Zahl, sondern als Rechnung:
Praktisch heißt das für die Planung: Die Frage lautet nicht „wie viel Propan darf rein?“, sondern „wo steht das Gerät und wie groß ist der Raum?“. Bei Monoblock-Wärmepumpen im Außenbereich ist die Frage meist unkritisch, weil der komplette Kältekreis hermetisch geschlossen draußen sitzt. Kritisch wird es bei Innenaufstellung, bei Splitgeräten mit Propan und bei Kellerräumen unter Erdgleiche, in denen sich austretendes Gas sammeln kann – Propan ist schwerer als Luft. Mindestabstände zu Türen, Fenstern, Lichtschächten, Kellerabgängen und Zündquellen gehören deshalb in jede Aufstellungsplanung.
Diese Frage wird oft gestellt und selten sauber beantwortet, weil sie zwei Ebenen vermischt. Die Antwort in drei Teilen:
Für die Betriebsplanung ist der 12. März 2029 die Zahl, die zählt: Die Propan-Anlagen kommen jetzt, die Qualifikationsfrist läuft. Welches Zertifikat wofür reicht, steht im Kälteschein-Ratgeber unter Zertifikate A1 bis E; welche Anlage welches Zertifikat verlangt, unter Welchen Kälteschein für Klimaanlagen?.
Die praktisch wichtigste Unterscheidung im Tagesgeschäft, und sie verläuft nicht zwischen Gerätetypen, sondern zwischen Tätigkeiten:
| Tätigkeit | Kältekreis geöffnet? | Sachkunde für brennbare Kältemittel |
|---|---|---|
| Monoblock aufstellen, hydraulisch und elektrisch anschließen | nein | nicht erforderlich |
| Inbetriebnahme, Parametrierung, hydraulischer Abgleich | nein | nicht erforderlich |
| Sicht- und Funktionsprüfung, Filterreinigung, Messwerte | nein | nicht erforderlich |
| Split-Gerät mit R-290 verrohren und befüllen | ja | erforderlich |
| Leckage suchen und beheben, Bauteil tauschen | ja | erforderlich |
| Kältemittel entnehmen oder zurückgewinnen | ja | erforderlich |
Das erklärt, warum so viele Betriebe ohne Kältetechnik-Hintergrund Monoblock-Wärmepumpen aufstellen dürfen – und warum sie an derselben Anlage keine Leckage beheben dürfen. Was ein Kälte-Fachbetrieb dabei mitbringt, was ein Heizungsbauer nicht hat, steht im Beitrag zu Kälteanlagenbauern und Wärmepumpen. Wie die Wartung im System abläuft, zeigt die Seite zur Wärmepumpen-Software.
Die Aufzeichnungspflicht nach Artikel 7 entfällt – aber nicht die Dokumentation überhaupt. Was bei R-290-Anlagen in der Akte stehen sollte, und in den meisten Fällen auch muss:
Wer beides betreut – F-Gas-Anlagen und Propan-Anlagen –, führt sonst zwei Systeme nebeneinander: eines mit gesetzlicher Pflicht und eines ohne. In der Praxis lohnt es sich, alle Anlagen gleich zu dokumentieren und die gesetzliche Prüffrist nur dort zu setzen, wo sie greift. Wie das aussieht, steht beim digitalen Anlagenbuch.
F-Gase werden in der EU planmäßig verknappt: Die Verordnung (EU) 2024/573 senkt die verfügbare HFKW-Menge in Stufen bis zum vollständigen Aus im Jahr 2050 und setzt für neue Geräte GWP-Grenzen – bei kleinen Mono-Splitgeräten gilt bereits seit 2025 die Grenze von GWP 750, weitere Gerätekategorien folgen. Für Wärmepumpen heißt das konkret: R-410A verschwindet aus dem Neugeschäft und wird als Frischware teurer und knapper, R-32 bleibt mittelfristig verfügbar, und der Markt bewegt sich sichtbar Richtung R-290 und R-454B. Was das für R-32 im Einzelnen bedeutet, steht unter R32-Verbot: welche Anlagen wann betroffen sind; den vollständigen Zeitplan über alle Stoffe liefern die Kältemittelverbote 2025–2032 – hier nur die Kurzfassung: Je höher der GWP deiner Bestandsanlagen, desto früher solltest du die Frage „reparieren, umrüsten oder ersetzen?“ beantworten.
Drei Dinge: Sachkunde aktuell halten, je Anlage sauber dokumentieren, den Bestand im Blick behalten.
Erstens die Sachkunde: Mit der Verordnung (EU) 2024/573 wird die Zertifizierung auf alternative Kältemittel ausgeweitet – auch der Umgang mit brennbaren Kältemitteln wie R-290 wird Bestandteil der Schulungs- und Zertifizierungsprogramme. Wer heute nur R-410A-Routine hat, sollte die Auffrischung nutzen, um A2L- und A3-Kompetenz mitzunehmen; der Bestand dreht sich schneller, als Zertifikate auslaufen.
Zweitens die Dokumentation: Ob eine Wärmepumpe prüfpflichtig ist, entscheidet sich je Anlage – und dafür musst du Kältemittel, Füllmenge und CO₂-Äquivalent überhaupt erst einmal erfasst haben. In der Praxis heißt das: Jede betreute Wärmepumpe bekommt eine Anlagenakte mit Kältemitteltyp, Füllmenge, CO₂e und – falls prüfpflichtig – dem nächsten Kontrolltermin. In KlimaCraft passiert genau das automatisch: Kältemittel und Füllmenge werden je Anlage hinterlegt, das CO₂-Äquivalent und die Prüfpflicht berechnet die Software selbst, und jede Dichtheitskontrolle aus der Wartung fließt direkt in den Kältemittel-Nachweis und das digitale Anlagenbuch.
Drittens der Bestand: Eine Liste aller Anlagen mit R-410A (und erst recht mit noch höherem GWP) ist die Grundlage für jede Umrüst- und Ersatzplanung – und ein gutes Verkaufsargument, bevor der Kunde vom knapper werdenden Kältemittel überrascht wird.
KlimaCraft führt für jede Wärmepumpe Kältemittel und Füllmenge, berechnet daraus das CO₂-Äquivalent und legt fällige Dichtheitskontrollen nach Verordnung (EU) 2024/573 automatisch auf Wiedervorlage. Sieh dir an, wie KlimaCraft für jede Wärmepumpe Kältemittel und Füllmenge führt, das CO₂-Äquivalent berechnet und fällige Dichtheitskontrollen automatisch auf Wiedervorlage legt.
Live-Demo buchen →Bei fachgerechter Installation nicht. R-290 (Propan) ist zwar hochentzündlich (Sicherheitsklasse A3), aber die Füllmengen sind klein und der Kältekreis sitzt bei Monoblock-Geräten hermetisch geschlossen im Außengerät. Entscheidend sind die Aufstell- und Sicherheitsanforderungen: Mindestabstände zu Zündquellen, Fenstern, Türen und Lichtschächten sowie eine Aufstellung, bei der austretendes Propan nicht in Gebäudeöffnungen oder Senken strömen kann. Werden diese Vorgaben eingehalten, gilt R-290 als sicher – und es entfallen sämtliche F-Gas-Pflichten.
Nur ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent. Die Pflicht zur regelmäßigen Dichtheitskontrolle nach der Verordnung (EU) 2024/573 beginnt bei 5 t CO₂e – bei R-32 (GWP 675) entspricht das rund 7,4 kg Füllmenge. Übliche Split-Wärmepumpen mit 1–2 kg R-32 kommen nur auf etwa 0,7–1,4 t CO₂e und sind damit nicht prüfpflichtig. Arbeiten am Kältekreis bleiben trotzdem zertifiziertem Personal vorbehalten, denn R-32 ist und bleibt ein F-Gas.
R-290 (Propan). Als natürliches Kältemittel mit GWP 3 fällt es nicht unter die F-Gase-Verordnung und ist von Phase-down, Verboten und Preisrisiken der HFKW-Quote nicht betroffen. Unter den F-Gasen ist R-454B (GWP ca. 466) mittelfristig die sicherere Wahl als R-32, während R-410A mit GWP 2088 absehbar teurer und knapper wird. R-410A-Bestand gehört deshalb auf die Beobachtungsliste für Umrüstung oder Ersatz.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand August 2026 vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Text der Verordnung (EU) 2024/573 sowie nationale Durchführungsvorschriften.