Kurz zusammengefasst: Wer an Kälte- und Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen arbeitet, braucht einen personenbezogenen Sachkundenachweis – umgangssprachlich „Kälteschein“. Rechtsgrundlage sind die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 und die deutsche Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Es gibt vier Kategorien mit unterschiedlichem Tätigkeitsumfang. Bei den Kälteschein-Kosten je Kategorie reichen die Marktspannen laut Anbietern von rund 300 € (Kat. III/IV) bis rund 3.500 € (Kat. I). Neu seit der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573: Zertifikate sind nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern müssen regelmäßig aufgefrischt werden.
Die Zertifizierungspflicht kommt aus zwei Richtungen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 legt EU-weit die Mindestanforderungen an die Zertifizierung von Personen fest, die an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen arbeiten. National umgesetzt wird das durch die ChemKlimaschutzV, die regelt, wer in Deutschland prüft und zertifiziert.
Zertifizierungspflichtig sind im Kern diese Tätigkeiten: Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur und Stilllegung von Einrichtungen mit F-Gasen, außerdem Dichtheitskontrollen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Wer nur Gehäuse reinigt oder Filter tauscht, ohne in den Kältekreislauf einzugreifen, braucht dafür keinen Schein – sobald aber Kältemittel im Spiel ist, gilt die Pflicht. Der Zusammenhang mit den Betreiber- und Dokumentationspflichten ist eng: Was ein zertifizierter Monteur prüft und dokumentiert, landet am Ende im Anlagenbuch nach der F-Gase-Verordnung 2024.
Drei Begriffe, eine Sache: Das Gesetz spricht von der Zertifizierung von Personal, die ChemKlimaschutzV vom Sachkundenachweis – und auf der Baustelle heißt beides schlicht Kälteschein. Auch „Sachkundeschulung" oder „F-Gase-Schein" meinen denselben Nachweis. Wichtig ist nur die Unterscheidung zu zwei anderen Dokumenten: Der Kälteschein ist personenbezogen und gehört dem Monteur, nicht dem Betrieb. Daneben gibt es die Betriebszertifizierung nach § 6 ChemKlimaschutzV (dazu unten mehr) und herstellerspezifische Schulungsbescheinigungen, die den gesetzlichen Nachweis ergänzen, aber nie ersetzen. Wer Angebote von Schulungsträgern vergleicht, sollte deshalb genau hinsehen, ob am Ende ein Zertifikat nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 steht – oder nur eine Teilnahmebescheinigung.
Die Kategorien unterscheiden sich danach, was du an der Anlage tun darfst und wie viel Kältemittel enthalten sein darf:
| Kategorie | Darf | Typische Kosten (Marktspanne)* |
|---|---|---|
| Kategorie I | Alle Tätigkeiten (Installation, Wartung, Instandhaltung, Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung) – ohne Füllmengenbegrenzung | ca. 1.000–3.500 € |
| Kategorie II | Installation, Wartung, Instandhaltung und Rückgewinnung an Anlagen < 3 kg F-Gase (hermetisch geschlossen < 6 kg); Dichtheitskontrolle ohne Eingriff in den Kältekreislauf | ca. 500–800 € |
| Kategorie III | Rückgewinnung an Anlagen < 3 kg F-Gase | ca. 300–600 € |
| Kategorie IV | Dichtheitskontrollen ohne Eingriff in den Kältekreislauf | ca. 300–600 € |
*Marktspannen für Lehrgang plus Prüfung laut Anbietern (TÜV-Akademien, Handwerkskammern); verbindliche Preise nennt nur der jeweilige Anbieter. Stand Juli 2026.
Im Betriebsalltag redet kaum jemand von „Kategorie I" oder „Kategorie II" – gefragt wird nach dem kleinen und dem großen Kälteschein. Gemeint ist damit fast immer: kleiner Kälteschein = Kategorie II (Anlagen unter 3 kg Füllmenge), großer Kälteschein = Kategorie I (keine Füllmengenbegrenzung). Die Begriffe sind umgangssprachlich, tauchen aber selbst in Lehrgangsbezeichnungen der Anbieter auf. Wer zwischen beiden schwankt, sollte weniger auf den Preis als auf die Auftragsstruktur schauen: Ein einziger Stammkunde mit einer Verbundanlage über der 3-kg-Grenze macht den großen Schein zur Pflicht. Die ausführliche Gegenüberstellung mit Kosten, Lehrgangsdauer und Entscheidungshilfe findest du im Artikel kleiner vs. großer Kälteschein. Welche Kategorie zu welchem Anlagentyp passt, schlüsselt der Beitrag Kälteschein Kategorie 1, 2, 3 und 4 im Detail auf.
Wer den Kälteschein machen will, durchläuft bei allen Trägern denselben Grundweg – unabhängig davon, ob TÜV-Akademie, DEKRA, Handwerkskammer, Bundesfachschule oder Landesinnung:
Ein Wort zu „Kälteschein online": Einige Träger bieten Theorieteile als Online-Schulung an – die praktische Prüfung findet aber in Präsenz statt. Angebote, die einen vollwertigen Sachkundenachweis komplett online versprechen, solltest du kritisch prüfen.
Wer an Kälteanlagen jeder Größe arbeitet – vom Supermarkt-Verbund bis zur VRF-Anlage im Bürogebäude – kommt an Kategorie I nicht vorbei. Nur sie deckt Anlagen ohne Füllmengenbegrenzung und Eingriffe in den Kältekreislauf ab. In der Praxis ist Kat. I der Standard für ausgelernte Kältemonteure und Servicetechniker.
Wer ausschließlich kleine Klimageräte installiert und wartet, kann mit Kategorie II auskommen. Achtung bei der Betriebsplanung: Sobald ein Auftrag eine Anlage über der 3-kg-Grenze betrifft, darf der Kat.-II-Monteur dort nicht eingreifen. Wächst der Betrieb in größere Anlagen hinein, ist der Sprung auf Kat. I meist die sauberere Lösung.
Durch den Wärmepumpen-Boom brauchen immer mehr SHK- und Heizungsbaubetriebe einen Kälteschein, obwohl Kälte nie ihr Kerngewerk war. Für Geräte mit weniger als 3 kg F-Gas-Füllmenge – und das sind viele Split-Wärmepumpen – reicht Kategorie II; hermetisch geschlossene Monoblock-Geräte fallen bis 6 kg darunter. Wie der Einstieg ohne klassische Kälte-Ausbildung funktioniert, steht im Beitrag Kälteschein ohne Ausbildung.
Auszubildende zum Mechatroniker für Kältetechnik arbeiten unter Aufsicht einer zertifizierten Person. Mit der Gesellenprüfung ist der Sachkundenachweis dann meist ohne Extra-Prüfung erledigt: Nach Angaben der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik kann Absolventinnen und Absolventen der Gesellenprüfung zum Mechatroniker für Kältetechnik – ebenso der Kälteanlagenbauermeister-Prüfung – ab 2025 ohne zusätzliche Sachkundeprüfung das Zertifikat A1 (die Nachfolge der bisherigen Kategorie I) ausgestellt werden, weil die F-Gas-Inhalte Teil der Abschlussprüfung sind. Für den ergänzenden Zertifikatstyp B ist zusätzlich ein passender Kurs nachzuweisen.
Wer als Dienstleister nur Dichtheitskontrollen ohne Eingriff in den Kältekreislauf durchführt – etwa im Rahmen regelmäßiger Dichtheitsprüfungs-Intervalle – braucht mindestens Kategorie IV. Für Rückbau- und Entsorgungsbetriebe, die Kältemittel aus Kleingeräten absaugen, ist Kategorie III gedacht.
Der typische Weg: Lehrgang beim Schulungsträger, anschließend theoretische und praktische Prüfung. Die Lehrgangsdauer hängt von Kategorie und Vorkenntnissen ab – von wenigen Tagen für Kat. III/IV bis zu ein bis zwei Wochen (teils mit Vorbereitungskursen) für Kat. I. Geprüft werden im Wesentlichen:
Etablierte Anbieter sind die TÜV-Akademien (z. B. der Sachkundelehrgang Kat. I der TÜV-Akademie), die Handwerkskammern, die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik in Maintal sowie die Landesinnungen des Kälteanlagenbauerhandwerks.
Bisher galt der einmal erworbene Sachkundenachweis unbefristet. Das ändert die neue F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573: Bestehende Zertifikate bleiben übergangsweise gültig, müssen aber künftig alle sieben Jahre aufgefrischt werden. Für die Praxis wichtig – so erläutert es das Umweltbundesamt: Die Auffrischung ist ein Auffrischungskurs (Schulung), keine erneute Vollprüfung. Der praktische Teil kann sogar entfallen, wenn du eine einschlägige Tätigkeit in den letzten zwei Jahren nachweist. National umgesetzt wird das über die neue ChemKlimaschutzV zusammen mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215. Inhaltlich kommen Themen rund um Alternativen zu F-Gasen dazu, insbesondere brennbare und natürliche Kältemittel und deren sichere Handhabung.
Für die Betriebsorganisation heißt das: Du solltest für jeden Monteur festhalten, wann sein Zertifikat erworben wurde und wann die Auffrischung ansteht. Ein abgelaufener Nachweis ist nicht nur ein Formfehler – Arbeiten ohne gültige Zertifizierung können Bußgelder nach der F-Gase-Verordnung nach sich ziehen.
Die Spannen in der Tabelle oben sind Listenpreise einzelner Anbieter. Drei Hebel, um sie zu drücken:
Was kostet die Prüfung selbst? Die reine Prüfungs- und Zertifizierungsgebühr hängt stark von der Prüfstelle ab: Bei der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik bzw. den Landesinnungen liegt sie bei rund 60 € für Mitglieder und 120 € für Nichtmitglieder, andere Prüfstellen wie die TWK Karlsruhe nennen rund 200 € je Zertifikat. Rechnet man Lehrgang und Prüfung für Kategorie I zusammen, landet man realistisch bei etwa 1.000 bis 3.500 € – die Handwerkskammer Cottbus etwa nennt für den Lehrgang rund 1.160 € zuzüglich Prüfung. TÜV und DEKRA veröffentlichen ihre Preise oft nicht offen, sondern auf Anfrage. Achte darauf: Lehrgang, Prüfung, Prüfungsgebühr und Zertifikatsausstellung sind nicht überall ein Paket – frag vor der Buchung nach, was enthalten ist.
Für die Budgetplanung im Betrieb heißt das: Wer drei Monteure auf Kategorie I qualifiziert, bewegt sich nach den oben genannten Marktspannen schnell im Bereich mehrerer tausend Euro – plus Ausfallzeiten während der Lehrgangstage. Diese Investition verteilt sich allerdings über Jahre, und ohne sie darf der Betrieb schlicht bestimmte Aufträge nicht annehmen. Sinnvoll ist ein gestaffelter Plan: erfahrene Servicetechniker auf Kat. I, Monteure mit Schwerpunkt Splitgeräte zunächst auf Kat. II, Neuzugänge nach Einarbeitung nachziehen.
Der Sachkundenachweis nach ChemKlimaschutzV bezieht sich auf fluorierte Treibhausgase. Durch die schrittweisen Kältemittelverbote verschiebt sich der Markt aber zunehmend zu brennbaren und natürlichen Kältemitteln – Propan (R290), CO₂ (R744), Ammoniak (R717). Für den sicheren Umgang damit bieten Schulungsträger Zusatzqualifikationen an, die über den klassischen Kälteschein hinausgehen. Wer heute in Qualifikation investiert, sollte diese Zusatzmodule gleich mitdenken: Sie werden mit der Auffrischungspflicht ohnehin Schritt für Schritt in die Zertifizierungsinhalte einziehen.
Der Kälteschein ist personenbezogen. Zusätzlich braucht dein Unternehmen eine Betriebszertifizierung nach § 6 ChemKlimaschutzV, wenn es Installation, Wartung oder Instandhaltung an Einrichtungen mit F-Gasen anbietet. Sie setzt unter anderem voraus, dass zertifiziertes Personal in ausreichender Zahl vorhanden ist und die nötige technische Ausstattung bereitsteht. Zuständig ist die jeweils benannte Stelle deines Bundeslands – die Details unterscheiden sich regional, deshalb: bei der eigenen Kammer oder Landesbehörde nachfragen.
Sieh dir an, wie KlimaCraft deinen Betrieb organisiert: von der Dokumentenablage bis zur Einsatzplanung.
Funktionen ansehen →Dieser Leitfaden ist der Einstieg – für die Einzelfragen gibt es eigene Beiträge:
Bisher unbefristet. Mit der Verordnung (EU) 2024/573 kommt eine Auffrischungspflicht: Bestehende Zertifikate bleiben gültig, müssen aber alle sieben Jahre aufgefrischt werden (Alt-Zertifikate gelten übergangsweise bis zum 12. März 2029).
Je nach Anbieter, Region und Lehrgangsdauer liegen Lehrgang und Prüfung typischerweise bei etwa 1.000 bis 3.500 Euro. Das sind Marktspannen laut Anbietern wie TÜV-Akademien und Handwerkskammern – verbindliche Preise nennt nur der jeweilige Anbieter.
Der Sachkundenachweis ist personenbezogen. Zusätzlich braucht der Betrieb eine Betriebszertifizierung nach § 6 ChemKlimaschutzV, wenn er Installation, Wartung oder Instandhaltung an Einrichtungen mit F-Gasen durchführt. Zuständig ist die jeweils benannte Stelle im Bundesland.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 verlangt das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung – eine bestimmte Berufsausbildung schreibt sie nicht vor. In der Praxis setzen Lehrgänge technisches Grundverständnis und handwerkliche Erfahrung voraus; einzelne Träger definieren eigene Teilnahmevoraussetzungen.
Nur teilweise. Manche Träger bieten die Theorie als Online-Schulung an, die praktische Prüfung (Löten, Lecksuche, Rückgewinnung) findet in Präsenz bei der benannten Stelle statt. Ein vollständig online erworbener Sachkundenachweis ist nicht vorgesehen.
Der klassische Sachkundenachweis bezieht sich auf fluorierte Treibhausgase. Für brennbare und natürliche Kältemittel bieten Schulungsträger Zusatzqualifikationen an. Mit der EU-Verordnung 2024/573 werden Inhalte zu Alternativen zu F-Gasen in die Zertifizierungsprogramme aufgenommen.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand Juli 2026 vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067, die Verordnung (EU) 2024/573 sowie die ChemKlimaschutzV; Kostenangaben sind unverbindliche Marktspannen.