F-Gase & Recht

Kälteschein-Prüfung: Ablauf, typische Prüfungsfragen und wie du dich vorbereitest

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Oliver TakensGründer KlimaCraft · 12. Juli 2026 · Lesezeit ca. 7 Minuten
Illustration: Kälteschein-Prüfung mit Theorie- und Praxisteil und typischen Fragenkomplexen

Wer nach Kälteschein Prüfungsfragen sucht, will meist zwei Dinge wissen: Was kommt in der Sachkundeprüfung wirklich dran – und wie bereitet man sich am besten vor? Die kurze Antwort: Einen offiziellen, öffentlichen Fragenkatalog gibt es nicht, aber die Prüfungsinhalte sind im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 EU-weit einheitlich festgelegt. Wer die dort genannten Themenkomplexe beherrscht, weiß ziemlich genau, was ihn erwartet. In diesem Artikel gehen wir den Aufbau der Prüfung durch, ordnen die Fragenkomplexe der Theorie ein und zeigen dir Beispielfragen, mit denen du rechnen kannst. Was der Kälteschein grundsätzlich ist und was er kostet, liest du im Überblicksartikel Kälteschein: Kategorien, Voraussetzungen und Kosten.

So ist die Prüfung aufgebaut: Theorie + Praxis

Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 schreibt vor, dass die Prüfung aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. In der Theorie weist du dein Wissen zu Kältetechnik, Kältemitteln und dem rechtlichen Rahmen nach – meist schriftlich, je nach Stelle ergänzt um mündliche Anteile. Im Praxisteil zeigst du an realen Anlagen oder Übungsständen, dass du die Handgriffe beherrschst: Lecksuche, Rückgewinnung, Lötverbindungen, Arbeiten am Kältekreislauf.

Abgenommen wird die Prüfung von benannten Stellen – in Deutschland sind das vor allem Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und die Landesinnungen des Kälteanlagenbauerhandwerks. Welche Tätigkeiten geprüft werden, hängt von der angestrebten Kategorie ab: Kategorie I umfasst das volle Programm ohne Füllmengenbegrenzung, die Kategorien II bis IV sind entsprechend abgespeckt. Welche Kategorie du brauchst, klärt der Artikel zu den Kälteschein-Kategorien I–IV; die Kurzfassung „kleiner vs. großer Kälteschein“ findest du hier.

Die Fragenkomplexe der Theorieprüfung

Der Anhang der DVO (EU) 2015/2067 listet die Mindestanforderungen an Fertigkeiten und Kenntnisse auf. Daraus lassen sich die Themenkomplexe ableiten, aus denen die zertifizierenden Stellen ihre Prüfungsfragen entwickeln – die folgende Tabelle ist eine fachliche Einordnung, kein offizieller Fragenkatalog:

ThemenkomplexTypische Inhalte
Grundlagen Thermodynamik & KältekreislaufDruck, Temperatur, Verdampfung und Verflüssigung, Überhitzung und Unterkühlung, log-p/h-Diagramm, Funktionsweise des Kältekreislaufs
Umweltauswirkungen von Kältemitteln & F-Gase-RechtGWP-Wert und CO₂-Äquivalent, Treibhauseffekt, Verordnung (EU) 2024/573, ChemKlimaschutzV, Betreiberpflichten, Phase-down
Dichtheitskontrollen & MethodenDirekte und indirekte Methoden (Lecksuchgerät, Lecksuchspray, Druckverlauf), Kontrollintervalle nach CO₂-Äquivalent, Dokumentation
Umweltgerechte RückgewinnungAbsaugen von Kältemittel vor Wartung und Stilllegung, Umgang mit Recyclingflaschen, Öl-Handling, Weitergabe zur Aufarbeitung oder Entsorgung
Komponenten: Installation & WartungVerdichter, Verflüssiger, Verdampfer und Expansionsorgane – Aufbau, typische Fehlerbilder, fachgerechter Ein- und Ausbau
Löten/Hartlöten & Rohrverbindungen (Praxisteil)Dichte Hartlötverbindungen an Kupferrohren, Bördel- und Schraubverbindungen, Druckprobe mit Stickstoff, Evakuieren

Einordnung auf Basis des Anhangs der DVO (EU) 2015/2067; die konkrete Gewichtung und Fragenauswahl legt die jeweilige Prüfungsstelle fest.

Beispielfragen, mit denen du rechnen kannst

Die folgenden Fragen sind typische Beispielfragen, wie sie in Vorbereitungsmaterialien von Schulungsträgern vorkommen – keine Original-Prüfungsfragen. Sie zeigen aber gut, auf welchem Niveau gefragt wird:

  • Was sagt der GWP-Wert eines Kältemittels aus? – Das Global Warming Potential gibt die Treibhauswirkung eines Stoffes im Vergleich zu CO₂ an (CO₂ = 1), bezogen auf einen Zeitraum von 100 Jahren. R134a hat z. B. einen GWP von 1.430 – ein Kilogramm wirkt also wie 1.430 kg CO₂.
  • Ab welchem CO₂-Äquivalent greift die 12-monatige Dichtheitskontrollpflicht? – Ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent muss mindestens alle 12 Monate kontrolliert werden, ab 50 t alle 6 Monate, ab 500 t alle 3 Monate. Die Details dazu stehen im Artikel zu den Dichtheitsprüfungs-Intervallen.
  • Wann verdoppeln Leckage-Erkennungssysteme das Prüfintervall? – Wenn an der Anlage ein fest installiertes, funktionierendes Leckage-Erkennungssystem vorhanden ist, verdoppeln sich die Kontrollintervalle – aus 12 Monaten werden also 24, aus 6 werden 12, aus 3 werden 6.
  • Welche Zertifizierungskategorie erlaubt Arbeiten ohne Füllmengenbegrenzung? – Kategorie I. Sie deckt alle zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten ab; Kategorie II ist auf Anlagen mit weniger als 3 kg F-Gasen begrenzt (hermetisch geschlossen: weniger als 6 kg).
  • Was ist bei der Rückgewinnung von Kältemittel zu beachten? – Vor Eingriffen in den Kreislauf und vor der Stilllegung muss das Kältemittel mit geeignetem Gerät in zugelassene Recyclingflaschen abgesaugt werden. Ein Ablassen in die Atmosphäre ist verboten; Menge und Verbleib sind zu dokumentieren.
  • Aus welchen vier Hauptkomponenten besteht der einfache Kältekreislauf? – Verdichter, Verflüssiger, Expansionsorgan und Verdampfer. Dazu solltest du erklären können, in welchem Zustand das Kältemittel zwischen den Komponenten vorliegt.
  • Warum wird beim Hartlöten von Kältemittelleitungen mit Stickstoff gespült? – Der Stickstoff verdrängt den Sauerstoff im Rohr und verhindert so Zunderbildung im Inneren. Zunderpartikel würden sonst im Kreislauf zirkulieren und Filtertrockner oder Expansionsventile zusetzen.

Vorbereitung: was wirklich hilft

Der mit Abstand wichtigste Baustein ist der Lehrgang des Schulungsträgers, bei dem du die Prüfung ablegst – dort werden genau die Inhalte behandelt, die die Stelle anschließend abfragt, inklusive Übungsfragen und Probeprüfungen. Für Kategorie I bieten viele Träger zusätzlich Vorbereitungskurse an, die vor dem eigentlichen Sachkundelehrgang Grundlagen auffrischen – sinnvoll, wenn die Ausbildung länger zurückliegt oder du aus einem Nachbargewerk kommst. Eine etablierte Adresse ist neben Kammern und Innungen die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik.

Darüber hinaus haben sich drei Dinge bewährt:

  • Grundlagen auffrischen: Kältekreislauf, log-p/h-Diagramm, Überhitzung und Unterkühlung – wer das sicher erklären kann, hat die halbe Theorie in der Tasche.
  • Recht gezielt lernen: GWP und CO₂-Äquivalent rechnen, Kontrollintervalle, Betreiberpflichten. Die UBA-FAQ zur Zertifizierung ist dafür eine gute, kostenlose Quelle.
  • Praxis üben: Hartlöten unter Stickstoff, Druckprobe, Evakuieren und Lecksuche solltest du vor der Prüfung mehrfach am Stück durchgespielt haben – im Praxisteil zählt sicheres, sauberes Arbeiten mehr als Tempo.

Durchfallen & Wiederholen: die Bestehensquote

Ganz ehrlich: Offizielle Bestehensquoten veröffentlicht keine der zertifizierenden Stellen. Aus der Erfahrung von Schulungsträgern lässt sich aber sagen: Wer den Lehrgang aufmerksam mitmacht und aus der Kältetechnik kommt, besteht in der Regel. Kritisch wird es am ehesten im Praxisteil – eine undichte Lötverbindung oder unsauberes Arbeiten bei der Rückgewinnung fällt sofort auf.

Fällst du durch, ist das kein Beinbruch: Eine Wiederholung der Prüfung ist bei den Stellen möglich. Ob du nur den nicht bestandenen Teil oder beide Teile wiederholen musst, welche Wartefristen gelten und welche Gebühren anfallen, regelt die Prüfungsordnung der jeweiligen Stelle – frag am besten direkt bei der Anmeldung nach.

Nach der Prüfung: Zertifikat & Auffrischung

Mit bestandener Prüfung stellt dir die benannte Stelle das Zertifikat für deine Kategorie aus. Neu durch die Verordnung (EU) 2024/573: Das Zertifikat gilt nicht mehr unbegrenzt, sondern muss alle sieben Jahre aufgefrischt werden. Für Alt-Zertifikate gilt eine Übergangsfrist bis zum 12. März 2029 – bis dahin muss die erste Auffrischung erfolgt sein. Inhaltlich kommen dabei vor allem Themen zu brennbaren und natürlichen Kältemitteln (Propan, CO₂, Ammoniak) und deren sicherer Handhabung dazu, weil sich der Markt durch den F-Gase-Phase-down dorthin verschiebt.

Neu ab 2025 – die Zertifikatstypen ändern sich: Die bisherigen Kategorien I–IV nach der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 bleiben noch bis zum 12. März 2029 gültig. Danach greifen die neuen Zertifikatstypen A1, A2, B, C, D und E nach der Verordnung (EU) 2024/573 und der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215. Das Mapping laut Umweltbundesamt: Kategorie I → A1 (sowie B und C), Kategorie II → A2, Kategorie III → D, Kategorie IV → E. Wer heute den Kälteschein macht, bekommt weiterhin ein gültiges Zertifikat – umgestellt wird über die reguläre Auffrischung.
Praxis-Tipp: Notiere für jeden Monteur nicht nur die Kategorie, sondern auch Erwerbsdatum und fälligen Auffrischungstermin. In KlimaCraft hinterlegst du die Zertifikate als Dokumente direkt beim Mitarbeiter – so siehst du bei der Einsatzplanung sofort, wer für welchen Auftrag qualifiziert ist und wann eine Auffrischung ansteht.

Zertifikate, Anlagen, Wartungen – an einem Ort

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Häufige Fragen zur Kälteschein-Prüfung

Für gelernte Kältetechniker mit solider Vorbereitung gut machbar – die Inhalte decken sich weitgehend mit dem Berufsalltag. Anspruchsvoller ist sie für Quereinsteiger, vor allem im Praxisteil (Löten, Lecksuche, Rückgewinnung). Der Vorbereitungslehrgang beim Schulungsträger ist der übliche und empfehlenswerte Weg.

Eine feste, bundesweit einheitliche Fragenanzahl gibt es nicht – Umfang und Form regelt die Prüfungsordnung der jeweiligen zertifizierenden Stelle. Verbindlich vorgegeben sind nur die Prüfungsinhalte aus dem Anhang der DVO (EU) 2015/2067.

Ja. Ob nur der nicht bestandene Teil oder die gesamte Prüfung wiederholt werden muss, welche Fristen gelten und was die Wiederholung kostet, regelt die Prüfungsordnung der jeweiligen Stelle.

Einen offiziellen, öffentlich zugänglichen Fragenkatalog gibt es nicht – die zertifizierenden Stellen veröffentlichen ihre Prüfungsfragen nicht. Schulungsträger stellen im Lehrgang Übungsmaterial und Probefragen bereit, die sich an den Prüfungsinhalten des Anhangs der DVO (EU) 2015/2067 orientieren.

Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand Juli 2026 vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067, die Verordnung (EU) 2024/573 und die ChemKlimaschutzV sowie die Prüfungsordnung der jeweiligen zertifizierenden Stelle; die Beispielfragen sind Übungsbeispiele, keine Original-Prüfungsfragen.

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