F-Gase & Recht

Kälteschein Kategorie 1, 2, 3 und 4: Welche du wofür brauchst

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Oliver TakensGründer KlimaCraft · 12. Juli 2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten
Illustration: Kälteschein Kategorien 1 bis 4 mit erlaubten Tätigkeiten und Anlagengrößen

Der Kälteschein Kategorie 1 deckt alle zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten an Anlagen mit F-Gasen ab – ohne Füllmengenbegrenzung. Kategorie 2 reicht für Anlagen mit weniger als 3 kg Kältemittel, Kategorie 3 erlaubt nur die Rückgewinnung, Kategorie 4 nur Dichtheitskontrollen ohne Eingriff in den Kältekreislauf. Welche Kategorie du brauchst, hängt also von zwei Fragen ab: Was machst du an der Anlage – und wie viel Kältemittel steckt drin? Genau das klärt dieser Artikel, inklusive Tabelle und typischer Praxisfälle.

Die vier Kategorien im Schnellüberblick

Rechtsgrundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067, die EU-weit vier Zertifizierungskategorien definiert. National setzt die ChemKlimaschutzV das um und regelt, wer prüft und zertifiziert: In Deutschland stellen Handwerkskammern, IHKs, Innungen beziehungsweise die benannten Stellen der Länder die Zertifikate aus. Die vier Kategorien im direkten Vergleich:

KategorieErlaubte TätigkeitenFüllmengen-Grenze
Kategorie IAlle zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten: Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Stilllegung, Dichtheitskontrolle, RückgewinnungKeine – „großer Kälteschein“
Kategorie IIInstallation, Wartung, Instandhaltung und Rückgewinnung; Dichtheitskontrollen ohne Eingriff in den Kältekreislauf auch an größeren Anlagen< 3 kg F-Gase (hermetisch geschlossene, entsprechend gekennzeichnete Systeme: < 6 kg)
Kategorie IIINur Rückgewinnung von Kältemittel< 3 kg F-Gase (hermetisch geschlossen: < 6 kg)
Kategorie IVNur Dichtheitskontrollen ohne Eingriff in den KältekreislaufKeine (da kein Eingriff in den Kreislauf)

Kategorien nach DVO (EU) 2015/2067; nationale Umsetzung über die ChemKlimaschutzV. Stand Juli 2026.

Neu ab 2025 – die Zertifikatstypen ändern sich: Die bisherigen Kategorien I–IV nach der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 bleiben noch bis zum 12. März 2029 gültig. Danach greifen die neuen Zertifikatstypen A1, A2, B, C, D und E nach der Verordnung (EU) 2024/573 und der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215. Das Mapping laut Umweltbundesamt: Kategorie I → A1 (sowie B und C), Kategorie II → A2, Kategorie III → D, Kategorie IV → E. Wer heute den Kälteschein macht, bekommt weiterhin ein gültiges Zertifikat – umgestellt wird über die reguläre Auffrischung.

Wichtig für die Einordnung: Zertifizierungspflichtig ist nur, wer tatsächlich an der Kältetechnik arbeitet. Wer lediglich Gehäuse reinigt oder Filter tauscht, ohne in den Kältekreislauf einzugreifen, braucht dafür keinen Schein. Eine gute Übersicht der zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten bietet auch die FAQ des Umweltbundesamts zur Zertifizierung.

Typische Praxisfälle: Splitklima, Wärmepumpe, Gewerbekälte

Auf dem Papier klingen die Kategorien abstrakt. An drei typischen Anlagentypen wird schnell klar, welcher Schein wofür reicht.

Splitklimaanlagen

Wer nach dem passenden Kälteschein für Klimaanlagen sucht, meint meist Splitgeräte im Wohn- und Kleingewerbebereich. Die enthalten in der Regel deutlich weniger als 3 kg F-Gas-Kältemittel – für Installation, Wartung und Instandhaltung reicht dort Kategorie II. Achtung: Splitanlagen sind nicht hermetisch geschlossen, denn die Kältemittelleitungen werden erst auf der Baustelle verbunden. Es gilt also die 3-kg-Grenze, nicht die 6-kg-Grenze. Bei größeren Multisplit- oder VRF-Anlagen über 3 kg ist Kategorie I Pflicht.

Wärmepumpen

Der Kälteschein für Wärmepumpen folgt denselben Regeln: Wärmepumpen mit F-Gas-Kältemittel fallen unter die gleiche Zertifizierungspflicht wie Klimaanlagen. Interessant ist hier die Bauart: Viele Monoblock-Geräte sind hermetisch geschlossen und entsprechend gekennzeichnet – dort greift die 6-kg-Grenze der Kategorie II, was den Großteil der Geräte im Ein- und Zweifamilienhaus abdeckt. Anders bei Propan: Wärmepumpen mit R290 fallen nicht unter die F-Gas-Zertifizierungspflicht. Für den sicheren Umgang mit dem brennbaren Kältemittel bieten Schulungsträger eigene Zusatzqualifikationen an.

Gewerbekälte

Kühlräume, Verbundanlagen im Supermarkt, Prozesskälte in der Industrie: Hier liegen die Füllmengen fast immer über 3 kg, und es wird regelmäßig in den Kältekreislauf eingegriffen – bei Reparaturen, beim Umbau, bei der Stilllegung. Das ist das klassische Revier der Kategorie I. Mit Kategorie II darfst du an solchen Anlagen nur Dichtheitskontrollen ohne Eingriff in den Kreislauf durchführen, mehr nicht.

Kategorie 1 oder 2 – die häufigste Entscheidungsfrage

Die Frage „Kälteschein Kategorie 1 oder 2?“ stellt sich fast jedem Betrieb, der Monteure zur Schulung anmeldet. Kategorie III und IV sind Spezialscheine für Entsorger und Prüfdienstleister – die eigentliche Weichenstellung passiert zwischen den ersten beiden.

Kälteschein Kat. 1: wann sich der große Schein lohnt

Der Kälteschein Kat. 1 ist die richtige Wahl, wenn dein Betrieb heute oder absehbar an Anlagen über der 3-kg-Grenze arbeitet – also praktisch immer, wenn Gewerbekälte, größere Klimatechnik oder Kälteanlagenbau zum Portfolio gehören. Er kostet mehr (Marktspanne ca. 1.000–3.500 € gegenüber ca. 500–800 € für Kat. II, Stand Juli 2026), erspart dir aber die Situation, dass ein Monteur vor einer Anlage steht, an der er nicht arbeiten darf.

Kategorie II reicht dagegen, wenn das Geschäft klar auf Splitgeräte und kleine Wärmepumpen begrenzt ist. Ein automatisches, formal geregeltes Upgrade von Kat. II auf Kat. I gibt es nicht: Wer aufstocken will, absolviert dafür einen Aufbau- bzw. Volllehrgang mit eigener Prüfung beim Schulungsträger. Vorhandene Praxiserfahrung erleichtert die Vorbereitung, ersetzt die Prüfung aber nicht. Die ausführliche Gegenüberstellung mit allen Grenzfällen findest du im Artikel kleiner vs. großer Kälteschein.

Welche Kategorie für welchen Betrieb

Kälte-Klima-Fachbetrieb: Kategorie I ist der Standard für ausgelernte Kältemonteure und Servicetechniker. Sobald Verbundanlagen, VRF-Systeme oder Prozesskälte im Spiel sind, führt kein Weg daran vorbei.

SHK- und Heizungsbaubetrieb mit Wärmepumpen: Wer F-Gas-Wärmepumpen im Ein- und Zweifamilienhaus installiert und wartet, kommt mit Kategorie II meist aus – gerade bei hermetisch geschlossenen Monoblocks mit der 6-kg-Grenze. Wer stark auf R290-Geräte setzt, braucht für diese keinen F-Gas-Schein, sollte aber die Zusatzqualifikationen der Schulungsträger für brennbare Kältemittel einplanen.

Prüf- und Entsorgungsdienstleister: Für reine Dichtheitskontrollen ohne Eingriff in den Kältekreislauf – etwa im Rahmen der regelmäßigen Dichtheitsprüfungs-Intervalle – reicht Kategorie IV. Wer Kältemittel aus Kleingeräten unter 3 kg zurückgewinnt, braucht Kategorie III. Beide liegen bei ca. 300–600 € (Marktspanne, Stand Juli 2026).

Zwei Dinge gelten für alle Kategorien gleichermaßen: Mit der Verordnung (EU) 2024/573 kommt eine Auffrischungspflicht – nach alter Regelung ausgeübte Tätigkeiten bleiben übergangsweise bis zum 12. März 2029 abgedeckt, danach ist alle sieben Jahre eine Auffrischung fällig, inhaltlich ergänzt um Alternativen wie brennbare und natürliche Kältemittel. Und: Kosten, Anbieter und Ablauf im Detail behandelt der große Kälteschein-Leitfaden mit Kosten und Anbietern; wie die Prüfung selbst abläuft, zeigt der Artikel zu Prüfungsfragen & Ablauf.

Praxis-Tipp: Halte für jeden Monteur fest, welche Kategorie er hat und wann die Auffrischung ansteht – spätestens wenn der erste Kat.-II-Monteur vor einer 5-kg-Anlage steht, zahlt sich das aus. In KlimaCraft legst du die Zertifikate als Dokumente direkt beim Mitarbeiter ab und hast die Qualifikation bei der Einsatzplanung im Blick, wenn du Aufträge an größeren Anlagen vergibst.

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Häufige Fragen zu den Kälteschein-Kategorien

Für Installation, Wartung und Instandhaltung an Splitgeräten mit weniger als 3 kg F-Gas-Kältemittel reicht Kategorie II. Splitanlagen gelten nicht als hermetisch geschlossen, deshalb greift die 3-kg-Grenze. Für größere Multisplit- oder VRF-Anlagen über dieser Grenze brauchst du Kategorie I.

Oft ja: Wärmepumpen mit F-Gas-Kältemittel fallen unter dieselben Regeln wie Klimaanlagen. Kategorie II deckt Anlagen mit weniger als 3 kg F-Gasen ab, bei hermetisch geschlossenen und entsprechend gekennzeichneten Systemen – dazu zählen viele Monoblock-Geräte – weniger als 6 kg. Propan-Wärmepumpen (R290) fallen nicht unter die F-Gas-Zertifizierungspflicht; dafür bieten Schulungsträger Zusatzqualifikationen an.

Kategorie III berechtigt ausschließlich zur Rückgewinnung von Kältemittel an Anlagen mit weniger als 3 kg F-Gasen (bei hermetisch geschlossenen, entsprechend gekennzeichneten Systemen weniger als 6 kg). Installation, Wartung oder Dichtheitskontrollen sind damit nicht abgedeckt.

Ja – für Kategorie I legst du bei einem Schulungsträger einen neuen Lehrgang mit Prüfung ab. Ein automatisches Upgrade gibt es nicht; ob und wie Vorkenntnisse aus dem Kat.-II-Lehrgang berücksichtigt werden, klärst du direkt mit dem Anbieter beziehungsweise deiner Kammer oder Innung.

Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand Juli 2026 vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067, die Verordnung (EU) 2024/573 sowie die ChemKlimaschutzV; Kostenangaben sind unverbindliche Marktspannen.

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