F-Gase & Recht

Kälteschein Kategorie 1, 2, 3 und 4 – jetzt Zertifikat A1, A2, D und E

Oliver TakensOT
Oliver Takens Entwickler von KlimaCraft · 12. Juli 2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten
Illustration: Kälteschein Kategorien 1 bis 4 mit erlaubten Tätigkeiten und Anlagengrößen

Der Kälteschein Kategorie 1 deckt alle zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten an Anlagen mit F-Gasen ab – ohne Füllmengenbegrenzung. Kategorie 2 reicht für Anlagen mit weniger als 3 kg Kältemittel, Kategorie 3 erlaubt nur die Rückgewinnung, Kategorie 4 nur Dichtheitskontrollen ohne Eingriff in den Kältekreislauf. Welche Kategorie du brauchst, hängt also von zwei Fragen ab: Was machst du an der Anlage – und wie viel Kältemittel steckt drin? Genau das klärt dieser Artikel, inklusive Tabelle und typischer Praxisfälle.

Und weil sich seit 2026 die Bezeichnungen ändern: Die vier Kategorien heißen jetzt A1, A2, D und E. Was hinter den Buchstaben steckt und wofür die neuen Zertifikate B und C stehen, erklärt der Hauptratgeber unter Zertifikate A1 bis E. Dieser Artikel behandelt ausschließlich die Kategorien und ihre Abgrenzung; alles Übrige zum Kälteschein – Voraussetzungen, Ablauf, Anbieter, Auffrischung – steht dort.

Die vier Kategorien im Schnellüberblick

Rechtsgrundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215; sie hat am 29. September 2024 die DVO (EU) 2015/2067 abgelöst, die die vier Zertifizierungskategorien EU-weit definiert hatte. National setzt die seit dem 17. April 2026 geltende ChemKlimaschutzV das um und regelt, wer prüft und zertifiziert: In Deutschland stellen Handwerkskammern, IHKs, Innungen beziehungsweise die benannten Stellen der Länder die Zertifikate aus. Die vier Kategorien im direkten Vergleich:

KategorieErlaubte TätigkeitenFüllmengen-Grenze
Kategorie IAlle zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten: Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Stilllegung, Dichtheitskontrolle, RückgewinnungKeine – „großer Kälteschein“
Kategorie IIInstallation, Wartung, Instandhaltung und Rückgewinnung; Dichtheitskontrollen ohne Eingriff in den Kältekreislauf auch an größeren Anlagen< 3 kg F-Gase (hermetisch geschlossene, entsprechend gekennzeichnete Systeme: < 6 kg)
Kategorie IIINur Rückgewinnung von Kältemittel< 3 kg F-Gase (hermetisch geschlossen: < 6 kg)
Kategorie IVNur Dichtheitskontrollen ohne Eingriff in den KältekreislaufKeine (da kein Eingriff in den Kreislauf)

Kategorien nach DVO (EU) 2024/2215 (seit 29.09.2024, ersetzt die DVO (EU) 2015/2067); nationale Umsetzung über die ChemKlimaschutzV, in Kraft seit 17.04.2026. Stand August 2026.

Die Umstellung im Kurzformat: Die Kategorien I–IV gelten bis zum 12. März 2029, danach zählen die Zertifikate A1, A2, B, C, D und E. Welche Kategorie zu welchem Zertifikat wird und was dabei neu hinzukommt, steht in der Umstellungstabelle weiter unten – mit den beiden Sonderfällen B und C, die keine Stufe der Reihe sind.

Wichtig für die Einordnung: Zertifizierungspflichtig ist nur, wer tatsächlich an der Kältetechnik arbeitet. Wer lediglich Gehäuse reinigt oder Filter tauscht, ohne in den Kältekreislauf einzugreifen, braucht dafür keinen Schein. Eine gute Übersicht der zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten bietet auch die FAQ des Umweltbundesamts zur Zertifizierung.

Kategorie 1 / Zertifikat A1: der große Kälteschein

Kurz beantwortet: Kategorie 1 erlaubt alle zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten an Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit F-Gasen – ohne Füllmengenbegrenzung. Wer im Kälte-Klima-Fachbetrieb eigenverantwortlich an großen Anlagen arbeitet, braucht diese Kategorie.

Was konkret abgedeckt ist: Dichtheitskontrolle (auch mit Eingriff in den Kältekreislauf), Installation, Reparatur, Instandhaltung, Wartung, Außerbetriebnahme und Rückgewinnung. Es gibt keine Anlage, die zu groß dafür wäre – ob 4 kg im Multisplit, 14 kg im VRF-System oder 180 kg in der Supermarkt-Verbundanlage, die Kategorie ändert sich nicht.

Was sie nicht abdeckt – und das wird regelmäßig verwechselt:

1

Die Betriebszertifizierung

Der Kälteschein ist personenbezogen. Der Betrieb selbst braucht zusätzlich eine eigene Zertifizierung nach § 6 ChemKlimaschutzV. Zwei Papiere, zwei Stellen – mehr dazu im Ratgeber.

2

Brennbare Kältemittel

Für Propan, Propen und die A2L-Gemische bieten die Träger eine eigene Fachkunde an. Sie hängt nicht am Kälteschein, sondern kommt daneben – Details unter Kältemittel in Wärmepumpen.

3

Die Auslegung der Anlage

Der Sachkundenachweis erlaubt das Arbeiten am Kältekreis, er qualifiziert nicht zur Berechnung von Verdampferleistung oder Kreislauf. Das ist eine andere Ausbildung und eine andere Software.

Wer überhaupt hineinkommt: Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 verlangt für das Zertifikat nur eine bestandene theoretische und praktische Prüfung – keine bestimmte Berufsausbildung. Die Schulungsträger setzen darüber hinaus eigene Zugangsvoraussetzungen, und die sind bei Kategorie I am strengsten – mehrere verlangen neben der Ausbildung mehrere Jahre Berufspraxis in der Kältetechnik. Drei geprüfte Beispiele im Vergleich.

Was Lehrgang, Prüfung und Zertifikat je Träger kosten, steht mit Datum der Abfrage in der Anbieterübersicht.

Kategorie 2 / Zertifikat A2: der kleine Kälteschein

Kurz beantwortet: Kategorie 2 deckt Installation, Wartung, Instandhaltung und Rückgewinnung an Anlagen mit weniger als 3 kg F-Gasen ab; bei hermetisch geschlossenen und als solche gekennzeichneten Systemen liegt die Grenze bei 6 kg. Für SHK-Betriebe, die Splitgeräte und kleine Wärmepumpen montieren, ist das meist die richtige Wahl.

Die Einschränkung, die nicht an der Füllmenge hängt: Dichtheitskontrollen darf Kategorie 2 nur ohne Eingriff in den Kältekreislauf durchführen. Praktisch heißt das: Sichtprüfung, Lecksuchgerät, Schaumbildner und die Auswertung fest installierter Leckage-Erkennung – ja. Alles, wofür der Kreis geöffnet, evakuiert oder Prüfdruck aufgebaut werden muss – nein. Das gilt unabhängig davon, wie klein die Anlage ist.

Der häufigste Irrtum betrifft die 6-kg-Ausnahme: Sie gilt nur für hermetisch geschlossene, gekennzeichnete Systeme – eine bauseits verrohrte Anlage ist das nicht. Welche Anlage damit unter welche Grenze fällt, ist an fünf konkreten Beispielen durchgerechnet: die 3-kg-Grenze richtig lesen.

Und die Grenze ist beweglich. Die Füllmenge ist kein festes Anlagenmerkmal: Eine Kühlzelle mit 2,8 kg liegt darunter, nach einer Nachfüllung von 300 g darüber. Ab diesem Moment darf derselbe Monteur nicht mehr in den Kältekreis eingreifen. Wer die Füllmenge je Anlage nicht fortschreibt, merkt den Wechsel erst bei der nächsten Wartung – oder gar nicht.

Preise je Träger, getrennt nach Lehrgang, Prüfung und Zertifikat: Anbieterübersicht.

Kategorie 3 / Zertifikat D: nur Rückgewinnung

Kurz beantwortet: Kategorie 3 erlaubt ausschließlich die Rückgewinnung von F-Gasen aus Anlagen mit weniger als 3 kg Füllmenge. Keine Installation, keine Wartung, keine Dichtheitskontrolle – nur das fachgerechte Absaugen des Kältemittels.

Wofür sie gedacht ist: Sie richtet sich an Personen, die Geräte außer Betrieb nehmen und entsorgen, ohne sie zu warten – etwa im Rückbau, in der Entsorgungswirtschaft oder beim Gerätetausch. Der Gedanke dahinter ist Umweltschutz: Es soll niemand ein Klimagerät verschrotten, weil ihm für das ordnungsgemäße Absaugen die Qualifikation fehlt.

Warum du sie in Deutschland kaum findest: Die Schulungsträger bieten Kategorie 3 praktisch nicht als eigenen Lehrgang mit veröffentlichtem Preis an – in unserer Anbieterrecherche taucht sie in keinem der geprüften Programme als eigenständiges Angebot auf. Wer im Kälte- und Klimabetrieb arbeitet, braucht sie ohnehin nicht: Kategorie 1 und 2 schließen die Rückgewinnung mit ein. Sinnvoll ist sie als eigenständiger Nachweis nur dort, wo ausschließlich abgesaugt wird.

Kategorie 4 / Zertifikat E: nur Dichtheitskontrolle

Kurz beantwortet: Kategorie 4 erlaubt Dichtheitskontrollen ohne jeden Eingriff in den Kältekreislauf – unabhängig von der Anlagengröße. Prüfen ja, arbeiten nein.

Was damit erlaubt ist: Sichtprüfung, Messung mit dem Lecksuchgerät, Schaumbildner, Auswertung fest installierter Leckage-Erkennungssysteme und die Dokumentation des Ergebnisses. Nicht erlaubt ist alles, wofür der Kreis geöffnet, evakuiert oder unter Prüfdruck gesetzt werden muss – und ebenso wenig das Nachfüllen, wenn die Prüfung eine Leckage ergeben hat. Wer eine undichte Anlage findet, darf sie mit Kategorie 4 dokumentieren, aber nicht reparieren.

Für wen sie sich lohnt: Die Verordnung verpflichtet den Betreiber, die Dichtheitskontrolle in festen Intervallen durchführen zu lassen – und zwar durch zertifiziertes Personal. Kategorie 4 ist die kleinste Qualifikation, die das erfüllt. Interessant ist sie deshalb für Betreiber mit vielen kleinen Anlagen, für technische Hausdienste und für Prüfdienstleister, die ausschließlich kontrollieren. Für einen Kälte- und Klimabetrieb ist sie kein eigenes Ziel: Kategorie 1 und 2 decken die Dichtheitskontrolle bereits ab. Welche Anlage in welchem Intervall geprüft werden muss, hängt am CO₂-Äquivalent – die Fristen im Detail.

Ihr habt noch Kat. I oder II? Was bis zum 12.03.2029 zu tun ist

Bestehende Kältescheine verlieren ihre Gültigkeit nicht über Nacht, aber sie laufen auf ein Datum zu. Die Zuordnung ist eindeutig:

bisherwird zuzusätzlich abgedeckt
Kategorie IA1B (CO₂) und C (Ammoniak)
Kategorie IIA2B (CO₂) und C (Ammoniak)
Kategorie IIID
Kategorie IVE

Die Frist ist der 12. März 2029. Bis dahin dürfen Inhaber von Kategorie I und II auch an Anlagen mit brennbaren Kältemitteln arbeiten – A2L wie R-32, A3 wie R-290 (Propan) und R-600a. Danach ist dafür eine Aufbauschulung verpflichtend. Neu ausgestellte Zertifikate gelten sieben Jahre und werden anschließend durch einen Auffrischungskurs verlängert.

Für einen Betrieb, der gerade auf R-290-Wärmepumpen umstellt, ist das die praktisch wichtigste Zahl des ganzen Themas: Die Anlagen kommen jetzt, die Qualifikationsfrist läuft bis 2029 – und Aufbauschulungen werden erfahrungsgemäß knapp, je näher eine Frist rückt.

Zertifikat B und C: die beiden, die keine Stufe sind

Wer die neue Systematik zum ersten Mal sieht, liest A1, A2, B, C, D, E und vermutet eine absteigende Rangfolge. Das ist der häufigste Irrtum bei diesem Thema. B und C sind keine Stufen, sondern Kältemittel-Zertifikate – sie hängen nicht an der Füllmenge, sondern am Stoff.

ZertifikatKältemittelErlaubte TätigkeitenMengengrenze
BKohlendioxid – R-744 (CO₂)Installation, Reparatur, Instandhaltung, Außerbetriebnahmekeine
CAmmoniak – R-717 (NH₃)Installation, Reparatur, Instandhaltung, Außerbetriebnahmekeine

Zuordnung nach Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215. Die Dichtheitskontrolle im Sinne der F-Gase-Verordnung ist in B und C nicht enthalten – sie greift bei CO₂ und Ammoniak ohnehin nicht, weil beide keine fluorierten Treibhausgase sind.

Warum es diese beiden überhaupt gibt. Die alte Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 kannte nur F-Gase. Wer eine CO₂-Verbundanlage im Supermarkt baute oder eine Ammoniak-Anlage in der Industriekälte wartete, brauchte dafür EU-rechtlich keine Zertifizierung – obwohl beide Anlagen technisch anspruchsvoller sind als die meisten F-Gas-Anlagen. R-744 arbeitet mit Drücken bis über 100 bar, R-717 ist giftig und im Gemisch mit Luft brennbar. Mit dem Umstieg auf natürliche Kältemittel wurde diese Lücke zum Problem, und die neue Verordnung schließt sie.

Was das im Betrieb heißt. Wer heute Kategorie I hat, bekommt B und C bei der Umstellung mit – ohne zusätzliche Prüfung; für Kategorie II nennt die Bundesfachschule dasselbe mit Füllmengenbegrenzung, das Umweltbundesamt führt B und C dort nicht auf. Wer neu einsteigt und ausschließlich an CO₂- oder Ammoniak-Anlagen arbeitet, kann B oder C auch einzeln erwerben, ohne den vollen A1-Katalog. Für einen Betrieb, der Supermarktkälte macht, ist das die interessantere Variante: Die Prüfungsinhalte sind auf den Stoff zugeschnitten statt auf den F-Gas-Kreislauf.

Typische Praxisfälle: Splitklima, Wärmepumpe, Gewerbekälte

Auf dem Papier klingen die Kategorien abstrakt. An drei typischen Anlagentypen wird schnell klar, welcher Schein wofür reicht.

Splitklimaanlagen

Die vollständige Zuordnung nach Anlagentyp, Kältemittel und Füllmenge – Split, Multisplit, VRF, Monoblock – steht unter Welchen Kälteschein für Klimaanlagen?. Kurz gefasst: Wer nach dem passenden Kälteschein für Klimaanlagen sucht, meint meist Splitgeräte im Wohn- und Kleingewerbebereich. Die enthalten in der Regel deutlich weniger als 3 kg F-Gas-Kältemittel – für Installation, Wartung und Instandhaltung reicht dort Kategorie II. Achtung: Splitanlagen sind nicht hermetisch geschlossen, denn die Kältemittelleitungen werden erst auf der Baustelle verbunden. Es gilt also die 3-kg-Grenze, nicht die 6-kg-Grenze. Bei größeren Multisplit- oder VRF-Anlagen über 3 kg ist Kategorie I Pflicht.

Wärmepumpen

Der Kälteschein für Wärmepumpen folgt denselben Regeln: Wärmepumpen mit F-Gas-Kältemittel fallen unter die gleiche Zertifizierungspflicht wie Klimaanlagen. Interessant ist hier die Bauart: Viele Monoblock-Geräte sind hermetisch geschlossen und entsprechend gekennzeichnet – dort greift die 6-kg-Grenze der Kategorie II, was den Großteil der Geräte im Ein- und Zweifamilienhaus abdeckt. Anders bei Propan: Wärmepumpen mit R290 fallen nicht unter die F-Gas-Zertifizierungspflicht. Für den sicheren Umgang mit dem brennbaren Kältemittel bieten Schulungsträger eigene Zusatzqualifikationen an.

Gewerbekälte

Kühlräume, Verbundanlagen im Supermarkt, Prozesskälte in der Industrie: Hier liegen die Füllmengen fast immer über 3 kg, und es wird regelmäßig in den Kältekreislauf eingegriffen – bei Reparaturen, beim Umbau, bei der Stilllegung. Das ist das klassische Revier der Kategorie I. Mit Kategorie II darfst du an solchen Anlagen nur Dichtheitskontrollen ohne Eingriff in den Kreislauf durchführen, mehr nicht.

Kategorie 1 oder 2 – wo die Entscheidung wirklich fällt

Die Frage klingt nach einer Abwägung zwischen Aufwand und Befugnis. In der Praxis entscheidet sie sich an drei Zahlen: der Füllmenge deiner größten betreuten Anlage, der Frage, ob deren Kreis hermetisch geschlossen ist, und der Berufspraxis, die der Schulungsträger für Kategorie 1 verlangt.

Weil das eine eigene Rechnung ist – mit fünf durchgerechneten Anlagen, der Multisplit-Falle und dem, was passiert, wenn ein Monteur an der falschen Anlage steht – steht sie ausführlich auf einer eigenen Seite: kleiner oder großer Kälteschein, welchen du für welche Anlage brauchst.

Welche Kategorie für welchen Betrieb

Kälte-Klima-Fachbetrieb: Kategorie I ist der Standard für ausgelernte Kältemonteure und Servicetechniker. Sobald Verbundanlagen, VRF-Systeme oder Prozesskälte im Spiel sind, führt kein Weg daran vorbei.

SHK- und Heizungsbaubetrieb mit Wärmepumpen: Wer F-Gas-Wärmepumpen im Ein- und Zweifamilienhaus installiert und wartet, kommt mit Kategorie II meist aus – gerade bei hermetisch geschlossenen Monoblocks mit der 6-kg-Grenze. Wer stark auf R290-Geräte setzt, braucht für diese keinen F-Gas-Schein, sollte aber die Zusatzqualifikationen der Schulungsträger für brennbare Kältemittel einplanen.

Prüf- und Entsorgungsdienstleister: Für reine Dichtheitskontrollen ohne Eingriff in den Kältekreislauf – etwa im Rahmen der regelmäßigen Dichtheitsprüfungs-Intervalle – reicht Kategorie IV. Wer Kältemittel aus Kleingeräten unter 3 kg zurückgewinnt, braucht Kategorie III. Für Kategorie IV ist ein Preis belegt: der ELBCAMPUS Hamburg nennt 395 € für 16 Unterrichtseinheiten (Stand 27.07.2026). Kategorie III wird von den Trägern dagegen praktisch nicht als eigener Lehrgang mit veröffentlichtem Preis angeboten – in der Praxis wird sie meist im Rahmen einer A2- oder E-Schulung mitgemacht. Verbindliche Auskunft gibt nur der jeweilige Anbieter.

Zwei Dinge gelten für alle Kategorien gleichermaßen: Mit der Verordnung (EU) 2024/573 kommt eine Auffrischungspflicht – nach alter Regelung ausgeübte Tätigkeiten bleiben übergangsweise bis zum 12. März 2029 abgedeckt, danach ist alle sieben Jahre eine Auffrischung fällig, inhaltlich ergänzt um Alternativen wie brennbare und natürliche Kältemittel. Und: Kosten, Anbieter und Ablauf im Detail behandelt der große Kälteschein-Leitfaden mit Kosten und Anbietern; wie die Prüfung selbst abläuft, zeigt der Artikel zu Prüfungsfragen & Ablauf.

Praxis-Tipp: Halte für jeden Monteur fest, welche Kategorie er hat und wann die Auffrischung ansteht – spätestens wenn der erste Kat.-II-Monteur vor einer 5-kg-Anlage steht, zahlt sich das aus. In KlimaCraft legst du die Zertifikate als Dokumente direkt beim Mitarbeiter ab und hast die Qualifikation bei der Einsatzplanung im Blick, wenn du Aufträge an größeren Anlagen vergibst.

Qualifikationen, Anlagen, Wartungen – an einem Ort

KlimaCraft verwaltet die Sachkunde-Kategorien I bis IV je Monteur zusammen mit Anlagen und Wartungen – und plant nur Einsätze ein, für die die Kategorie ausreicht. Sieh dir an, wie KlimaCraft die Zertifikate deiner Monteure, deine Anlagen und Wartungen zusammen verwaltet.

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Häufige Fragen zu den Kälteschein-Kategorien

Für Installation, Wartung und Instandhaltung an Splitgeräten mit weniger als 3 kg F-Gas-Kältemittel reicht Kategorie II. Splitanlagen gelten nicht als hermetisch geschlossen, deshalb greift die 3-kg-Grenze. Für größere Multisplit- oder VRF-Anlagen über dieser Grenze brauchst du Kategorie I.

Oft ja: Wärmepumpen mit F-Gas-Kältemittel fallen unter dieselben Regeln wie Klimaanlagen. Kategorie II deckt Anlagen mit weniger als 3 kg F-Gasen ab, bei hermetisch geschlossenen und entsprechend gekennzeichneten Systemen – dazu zählen viele Monoblock-Geräte – weniger als 6 kg. Propan-Wärmepumpen (R290) fallen nicht unter die F-Gas-Zertifizierungspflicht; dafür bieten Schulungsträger Zusatzqualifikationen an.

Kategorie III berechtigt ausschließlich zur Rückgewinnung von Kältemittel an Anlagen mit weniger als 3 kg F-Gasen (bei hermetisch geschlossenen, entsprechend gekennzeichneten Systemen weniger als 6 kg). Installation, Wartung oder Dichtheitskontrollen sind damit nicht abgedeckt.

Ja – für Kategorie I legst du bei einem Schulungsträger einen neuen Lehrgang mit Prüfung ab. Ein automatisches Upgrade gibt es nicht; ob und wie Vorkenntnisse aus dem Kat.-II-Lehrgang berücksichtigt werden, klärst du direkt mit dem Anbieter beziehungsweise deiner Kammer oder Innung.

Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand August 2026 vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215, die Verordnung (EU) 2024/573 sowie die ChemKlimaschutzV; Kostenangaben sind veröffentlichte Anbieterpreise mit Stand 27.07.2026, jeweils direkt auf den Anbieterseiten abgerufen; verbindlich ist nur die Auskunft des jeweiligen Anbieters.

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