F-Gase & Recht

Kleiner oder großer Kälteschein? Welchen du für welche Anlage brauchst

Oliver TakensOT
Oliver Takens Entwickler von KlimaCraft · 12. Juli 2026 · Lesezeit ca. 7 Minuten
Illustration: kleiner und großer Kälteschein im Vergleich – Tätigkeiten, Kosten, Lehrgangsdauer
Kurz zusammengefasst

Wer „kleiner Kälteschein“ oder „großer Kälteschein“ sagt, meint zwei Kategorien desselben Sachkundenachweises – der große Kälteschein ist umgangssprachlich die Kategorie I, der kleine Kälteschein die Kategorie II, seit 2026 Zertifikat A2. Der Unterschied liegt in der Füllmengen-Grenze: Kat. I deckt alle Tätigkeiten ohne Begrenzung ab, Kat. II endet bei Anlagen unter 3 kg F-Gasen. Bei den Kosten liegen die veröffentlichten Anbieterpreise bei ca. 1.200–3.000 € (Kat. I) bzw. ca. 800–1.800 € (Kat. II). Was genau dahintersteckt und welcher Schein für dich der richtige ist, klären wir hier.

Was „kleiner“ und „großer“ Kälteschein offiziell bedeuten

In keiner Verordnung steht „kleiner Kälteschein“ oder „großer Kälteschein“ – beide Begriffe sind reine Umgangssprache aus der Branche. Rechtlich heißt das Dokument Sachkundenachweis bzw. Zertifikat für Personen, und es gibt vier Kategorien. Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 legte die Kategorien und ihre Prüfungsanforderungen EU-weit fest, bis sie am 29. September 2024 von der DVO (EU) 2024/2215 abgelöst wurde; in Deutschland regelt die seit dem 17. April 2026 geltende Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) die Umsetzung. Zertifikate stellen Handwerkskammern, IHKs, Innungen und andere benannte Stellen aus – einen Überblick zur Zertifizierung gibt auch das Umweltbundesamt in seinen FAQ zur F-Gas-Verordnung.

Gemeint ist mit den beiden Spitznamen fast immer: großer Kälteschein = Kategorie I, kleiner Kälteschein = Kategorie II. Daneben existieren noch die Kategorien III (Rückgewinnung an Kleinanlagen) und IV (Dichtheitskontrolle ohne Kreislaufeingriff) – alle vier stellen wir im Artikel Kälteschein-Kategorien I–IV im Detail gegenüber. Wenn du erst einmal die Grundlagen zum Sachkundenachweis brauchst, findest du sie in unserem Überblick zum Kälteschein mit Voraussetzungen und Anbietern.

Kleiner vs. großer Kälteschein: die Gegenüberstellung

So unterscheiden sich die beiden Scheine in den Punkten, auf die es in der Praxis ankommt:

KriteriumKleiner Kälteschein (Kat. II)Großer Kälteschein (Kat. I)
Erlaubte TätigkeitenInstallation, Wartung, Instandhaltung, Rückgewinnung; Dichtheitskontrolle nur ohne Eingriff in den KältekreislaufAlle zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten – inkl. Dichtheitskontrolle mit Eingriff in den Kältekreislauf
Füllmengen-Grenze< 3 kg F-Gase (hermetisch geschlossene, gekennzeichnete Systeme: < 6 kg)Keine Begrenzung
Typischer EinsatzSplitklimageräte, kleine Wärmepumpen, KleinkälteGewerbe- und Industriekälte, VRF, große Wärmepumpen – Anlagen jeder Größe
Lehrgangsdauer (typisch)Wenige TageEin bis zwei Wochen inkl. Vorbereitung
Preisniveau des Lehrgangs*eher niedriger – kürzere Lehrgänge, weniger Praxisstundeneher höher – mehr Praxis am Kältekreis, längere Lehrgänge

*Konkrete Zahlen je Träger – Lehrgang, Prüfung und Zertifikat getrennt ausgewiesen – stehen in der Anbieterübersicht mit Terminen und Preisen. Warum sich die Preise zweier Kurse für dasselbe Zertifikat um mehr als das Doppelte unterscheiden können, steht weiter unten.

Die Namen ändern sich, die Grenze bleibt. Bis zum 12. März 2029 heißen die beiden Scheine noch Kategorie I und II, danach A1 und A2 – die 3-kg-Grenze des kleinen Scheins gilt unverändert weiter. Die vollständige Zuordnung aller Kategorien zu den neuen Zertifikaten steht im Kategorien-Ratgeber.

Die 3-kg-Grenze richtig lesen: fünf Anlagen, fünf Antworten

Die Grenze zwischen den beiden Scheinen ist eine einzige Zahl: 3 kg Füllmenge, bei hermetisch geschlossenen und als solche gekennzeichneten Systemen 6 kg. Klingt eindeutig, führt in der Praxis aber regelmäßig zur falschen Antwort – weil drei Dinge übersehen werden: Es geht um die Füllmenge in Kilogramm, nicht um Leistung, nicht um CO₂-Äquivalent. Die 6-kg-Ausnahme gilt nur bei hermetisch geschlossenen Systemen. Und die Füllmenge ist kein Anlagenmerkmal, sondern ein Zustand, der sich mit jeder Nachfüllung ändert.

AnlageFüllmengeHermetisch geschlossen?Welcher Schein reicht?
Mono-Split-Klimagerät, R-321,15 kgja, werkseitig gefüllt und gekennzeichnetKleiner Schein (Kat. II / A2)
Multisplit, vier Innengeräte, R-32, vor Ort verrohrt4,3 kgnein – bauseits verrohrtGroßer Schein (Kat. I / A1)
Kühlzelle im Lebensmittelmarkt, R-449A2,8 kgneinheute kleiner Schein – siehe Hinweis unten
VRF-System im Bürogebäude, R-410A14,2 kgneinGroßer Schein, ohne Diskussion
Luft-Wasser-Wärmepumpe, R-290 (Propan)1,9 kgjaF-Gas-Sachkunde greift nicht – siehe unten

Der häufigste Irrtum steckt in Zeile zwei. „Ist doch auch nur ein Splitgerät“ – stimmt technisch, hilft rechtlich nicht. Sobald der Kältekreis auf der Baustelle verrohrt und gefüllt wird, ist die Anlage nicht mehr hermetisch geschlossen im Sinne der Verordnung. Damit gilt nicht die 6-kg-, sondern die 3-kg-Grenze, und 4,3 kg liegen darüber. Ein Monteur mit Kategorie II darf an dieser Anlage nicht in den Kältekreis eingreifen – auch nicht „nur kurz nachfüllen“.

Und der Fall, der Betriebe wirklich kalt erwischt, ist Zeile drei. Die Kühlzelle liegt mit 2,8 kg unter der Grenze. Werden bei der nächsten Wartung 300 g nachgefüllt, steht sie bei 3,1 kg – und ab diesem Moment darf derselbe Monteur, der sie im Vorjahr gewartet hat, sie nicht mehr anfassen. Deshalb ist die Frage „welchen Schein brauche ich?“ keine einmalige Entscheidung, sondern eine, die am Anlagenbestand hängt und sich mit ihm verschiebt.

Propan und die anderen Alternativen: R-290 ist kein fluoriertes Treibhausgas, die F-Gas-Sachkunde greift dort heute nicht. Das ändert sich: Artikel 10 der Verordnung (EU) 2024/573 erstreckt die Zertifizierungspflichten laut Umweltbundesamt auf „zusätzliche Einrichtungen, weitere fluorierte Treibhausgase (F-Gase) sowie relevante Alternativen“ – mit Stichtag 12. März 2029. Für Kohlendioxid und Ammoniak gibt es dafür schon heute die eigenen Zertifikate B und C. Für brennbare Kältemittel bieten die Schulungsträger eine eigene Fachkunde für die Sicherheitsgruppen A2L, A2 und A3 an – unabhängig davon, welchen Kälteschein jemand hat. Mehr dazu: Kältemittel in Wärmepumpen.

Was die Lehrgänge wirklich verlangen – und warum zwei Preise für dasselbe Zertifikat weit auseinanderliegen

Zwei Dinge überraschen fast jeden, der zum ersten Mal Angebote vergleicht.

Erstens: Die Verordnung verlangt keine Berufsausbildung – die Anbieter schon. Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 knüpft das Zertifikat allein an eine bestandene theoretische und praktische Prüfung. Die Träger setzen darüber hinaus eigene Zugangsvoraussetzungen, und die sind beim großen Schein durchweg härter. Beim großen Schein verlangen mehrere Träger neben der Ausbildung mehrere Jahre Berufspraxis in der Kältetechnik; beim kleinen reicht bei einem der geprüften Anbieter der Gesellenbrief aus einem artverwandten Gewerk. Wer die Kältepraxis nicht hat, entscheidet sich also gar nicht zwischen klein und groß – für den ist der große Schein zunächst schlicht nicht buchbar. Die Zugangsvoraussetzungen dreier Träger im Vergleich.

Zweitens: Der Preisunterschied läuft nicht entlang der Kategorie, sondern entlang dessen, was verkauft wird. Ein Beispiel aus zwei aktuellen Angeboten: Die Klima-Akademie Essen führt den großen Kälteschein als fünftägigen Zertifikatlehrgang für 2.165 € brutto. Das Berufsbildungszentrum Arnsberg bietet für das kleine Zertifikat A2 einen Praxislehrgang „Grundlagen der Kältetechnik“ mit 120 Unterrichtsstunden für 3.080 € brutto an. Der kleine Schein ist dort also teurer als der große anderswo – weil im einen Fall die Prüfungsvorbereitung verkauft wird und im anderen das Handwerk dahinter, für Umsteiger aus SHK oder Elektro.

Daraus folgt die eine Frage, die du bei jedem Angebot stellen solltest: Wie viele der Stunden sind Praxis am Kältekreis, und ist die Prüfungsgebühr enthalten? Zwei Lehrgänge mit gleichem Zertifikat und halbiertem Preis unterscheiden sich fast immer genau darin. Die Preise je Träger, mit Datum der Abfrage und getrennt nach Lehrgang, Prüfung und Zertifikat, stehen in der Anbieterübersicht.

Was kostet der kleine, was der große Kälteschein?

Für den kleinen Schein (Kategorie II / Zertifikat A2) liegen die veröffentlichten Lehrgangspreise überwiegend im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich, für den großen Schein (Kategorie I / A1) im mittleren bis oberen. Der Aufschlag für den großen Schein bewegt sich damit typischerweise im dreistelligen Bereich – wie du oben gesehen hast, ist er aber kleiner als die Spanne innerhalb einer Kategorie. Prüfungs- und Zertifizierungsgebühren kommen je nach Prüfstelle dazu und sind nicht überall im Lehrgangspreis enthalten.

Wer belastbare Zahlen braucht, findet sie nicht in einer Spanne, sondern beim Träger: Die Anbieterübersicht nennt je Anbieter Lehrgang, Prüfung und Zertifikat getrennt, mit dem Datum der Abfrage. Die Gesamtkalkulation über alle vier Zertifikate samt Fördermöglichkeiten steht im Kostenkapitel des Hauptratgebers.

Die Rechnung, die Betriebe meist vergessen: Der Lehrgangspreis ist der kleinere Posten. Ein bis zwei Wochen Lehrgang bedeuten ein bis zwei Wochen, in denen der Monteur nicht auf der Baustelle steht – bei einem Stundenverrechnungssatz im mittleren zweistelligen Bereich ist der Ausfall schnell größer als die Kursgebühr. Das spricht nicht gegen den Lehrgang, sondern für eine ehrliche Planung: Der große Schein kostet nicht den Aufpreis, er kostet die zusätzlichen Tage.

Dauer & Ablauf: So läuft der Lehrgang ab

Der Weg ist bei beiden Scheinen derselbe: Lehrgang beim Schulungsträger, danach theoretische und praktische Prüfung. Wer vorher wissen will, was auf ihn zukommt, findet 16 Übungsfragen für A1 und A2 als PDF. Der große Kälteschein-Lehrgang (Kat. I) dauert nach typischen Angaben der Träger ein bis zwei Wochen inklusive Vorbereitung – abhängig von deinen Vorkenntnissen. Eine kleine Kälteschein-Schulung (Kat. II) ist deutlich kompakter und in wenigen Tagen zu schaffen. Etablierte Anbieter sind die TÜV-Akademien, die DEKRA Akademie, Handwerkskammern, die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik in Maintal sowie die Landesinnungen.

Und der kleine Kälteschein online? Teilweise möglich: Manche Träger bieten die Theorieanteile als Online-Unterricht an – das spart Anfahrt und lässt sich besser in den Betriebsalltag einbauen. Die praktische Prüfung findet aber in Präsenz statt, daran führt kein Weg vorbei. Von Angeboten, die einen kompletten „Online-Kälteschein“ ohne praktische Prüfung versprechen, raten wir ab: Ein Zertifikat ohne Praxisprüfung erfüllt die Anforderungen nicht und fällt dir spätestens bei einer Kontrolle auf die Füße.

Noch ein Punkt für die Planung: Durch die Verordnung (EU) 2024/573 gibt es künftig eine Auffrischungspflicht. Alt-Zertifikate bleiben übergangsweise gültig, müssen aber künftig alle sieben Jahre aufgefrischt werden – inhaltlich kommen dabei Themen zu brennbaren und natürlichen Kältemitteln hinzu. Der Kälteschein ist also keine einmalige Sache mehr, sondern ein Termin, den du für jeden Monteur im Blick behalten musst.

Für wen welcher Schein der richtige ist

Kleiner Kälteschein (Kat. II): Du montierst und wartest überwiegend Splitklimageräte und kleine Wärmepumpen? Dann bleibst du in der Regel unter der 3-kg-Grenze, und Kategorie II reicht aus. Das ist der typische Weg für SHK-Betriebe, die ins Klima- und Wärmepumpengeschäft einsteigen – auch für Quereinsteiger interessant, mehr dazu im Artikel Kälteschein ohne Ausbildung.

Großer Kälteschein (Kat. I): Als Servicetechniker in der Gewerbekälte – Supermarkt-Verbundanlagen, Kühlhäuser, VRF-Systeme – kommst du an Kategorie I nicht vorbei, denn nur sie erlaubt Arbeiten ohne Füllmengenbegrenzung und Dichtheitskontrollen mit Eingriff in den Kältekreislauf.

Die ehrliche Empfehlung für den Grenzfall: Wenn dein Betrieb wächst und absehbar größere Anlagen ins Portfolio kommen, ist Kategorie I von Anfang an die sauberere Lösung. Mit Kategorie II darf ein Monteur an einer Anlage über der Grenze schlicht nicht eingreifen – und ein einziger abgelehnter Auftrag kann die Preisdifferenz der beiden Lehrgänge schnell aufwiegen.

Praxis-Tipp: Lege die Kälteschein-Zertifikate deiner Monteure in KlimaCraft direkt am Mitarbeiter ab – mit Kategorie und Erwerbsdatum. So siehst du bei der Einsatzplanung sofort, wer an welche Anlage darf, und behältst die anstehenden Auffrischungstermine im Blick.

Zertifikate, Anlagen, Einsatzplanung – an einem Ort

KlimaCraft hält je Monteur fest, welche Zertifikatskategorie vorliegt, und gleicht sie bei der Planung mit der Füllmenge der Anlage ab. Sieh dir an, wie KlimaCraft die Qualifikationen deines Teams und die Organisation deines Betriebs zusammenbringt.

Was KlimaCraft kostet: 60 € pro Lizenz →

Wenn der Monteur an der falschen Anlage steht

Der Kälteschein ist keine Wissensfrage, sondern eine Dispositionsfrage. Wer morgens jemanden auf eine Anlage plant, an der seine Kategorie nicht reicht, hat drei Probleme gleichzeitig – und keines davon fällt vor Ort auf.

1

Die Fahrt ist umsonst

Der Monteur darf messen und sehen, aber nicht in den Kältekreis eingreifen. Die eigentliche Arbeit muss ein zweites Mal gefahren werden – mit Anfahrt, Wartezeit beim Kunden und einem verschobenen Termin.

2

Die Arbeit ist eine Ordnungswidrigkeit

Tätigkeiten ohne die passende Zertifizierung werden nach § 26 Chemikaliengesetz geahndet; der Bußgeldrahmen reicht je nach Tatbestand bis zu 10.000, 50.000 oder 200.000 Euro. Details: Bußgelder nach der F-Gase-Verordnung.

3

Die Dokumentation trägt den Fehler weiter

Steht im Anlagenbuch eine Dichtheitskontrolle, die von einer nicht ausreichend zertifizierten Person durchgeführt wurde, ist nicht nur die Prüfung angreifbar, sondern der Nachweis für dieses Jahr. Bei einer Kontrolle fällt genau das auf.

Deshalb ist die Frage, welcher Schein reicht, im Betriebsalltag keine Frage an den Monteur, sondern eine an die Planung: Wer darf an diese Anlage, und ist das am Tag der Terminvergabe sichtbar? Ein Betrieb mit drei Monteuren hält das im Kopf. Ab dem vierten fängt es an, Geld zu kosten.

Häufige Fragen zu kleinem und großem Kälteschein

Der große Kälteschein (Kategorie I, heute Zertifikat A1) erlaubt alle zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten an Anlagen ohne Füllmengenbegrenzung. Der kleine Kälteschein (Kategorie II) beschränkt Installation, Wartung, Instandhaltung und Rückgewinnung auf Anlagen mit weniger als 3 kg F-Gasen (hermetisch geschlossene, gekennzeichnete Systeme: weniger als 6 kg) und erlaubt Dichtheitskontrollen nur ohne Eingriff in den Kältekreislauf.

Der Lehrgang für Kategorie I liegt in der Regel über dem für Kategorie II, der Aufschlag bewegt sich typischerweise im dreistelligen Bereich. Entscheidender als die Kategorie ist aber, was der Kurs überhaupt enthält: Ein reiner Zertifikatlehrgang über fünf Tage kann günstiger sein als ein Grundlagenlehrgang mit 120 Unterrichtsstunden für das kleinere Zertifikat. Frag deshalb nach dem Praxisanteil und danach, ob die Prüfungsgebühr enthalten ist. Preise je Träger mit Abfragedatum stehen in der Anbieterübersicht.

Teilweise: Manche Schulungsträger bieten die Theorieanteile online an. Die praktische Prüfung findet aber in Präsenz statt. Von Angeboten, die einen reinen Online-Kälteschein ohne praktische Prüfung versprechen, solltest du Abstand nehmen – ein Zertifikat ohne Praxisprüfung erfüllt die Anforderungen nicht.

Das hängt von der Füllmenge und der Bauart ab. Viele Splitgeräte und kleine Wärmepumpen liegen unter 3 kg F-Gasen – dafür reicht der kleine Kälteschein (Kategorie II), bei hermetisch geschlossenen, gekennzeichneten Systemen gilt die Grenze von 6 kg. Für größere Anlagen über diesen Grenzen brauchst du Kategorie I.

Meistens nicht. Die 6-kg-Ausnahme gilt nur für hermetisch geschlossene, als solche gekennzeichnete Systeme. Eine Multisplit-Anlage, deren Kältekreis auf der Baustelle verrohrt und gefüllt wird, ist das nicht – für sie gilt die 3-kg-Grenze. Vier Innengeräte kommen schnell über 4 kg, und damit ist Kategorie I nötig. Ein Mono-Split-Gerät mit werkseitiger Füllung bleibt dagegen im Bereich des kleinen Scheins.

Dann verschiebt sich die Zuständigkeit ab diesem Moment. Die Füllmenge ist kein festes Anlagenmerkmal, sondern ein Zustand: Eine Kühlzelle mit 2,8 kg liegt unter der Grenze, nach 300 g Nachfüllung mit 3,1 kg darüber. Der Monteur mit Kategorie II, der sie im Vorjahr gewartet hat, darf danach nicht mehr in den Kältekreis eingreifen. Wer die Füllmenge je Anlage nicht laufend fortschreibt, merkt den Wechsel erst, wenn es zu spät ist.

Einen verkürzten Aufstiegslehrgang sieht die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 nicht vor. Das Zertifikat hängt an der bestandenen Prüfung für den jeweiligen Typ – wer Kategorie I braucht, absolviert den Lehrgang für Kategorie I. Ob ein Träger vorhandene Vorkenntnisse anrechnet und den Präsenzanteil kürzt, entscheidet er selbst; danach sollte man vor der Buchung fragen. Die Zugangsvoraussetzungen sind beim großen Schein ohnehin höher: mehrere Träger verlangen eine abgeschlossene technische Ausbildung und Berufspraxis.

Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand August 2026 vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215, die Verordnung (EU) 2024/573 sowie die ChemKlimaschutzV; Kostenangaben sind veröffentlichte Anbieterpreise mit Stand 27.07.2026, jeweils direkt auf den Anbieterseiten abgerufen; verbindlich ist nur die Auskunft des jeweiligen Anbieters.

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