Kurz zusammengefasst: Ob eine Wärmepumpe regelmäßig auf Dichtheit geprüft werden muss, entscheiden zwei Fragen: Enthält sie ein fluoriertes Kältemittel – und wie viel davon, gerechnet in CO₂-Äquivalent? Die meisten Split-Wärmepumpen im Einfamilienhaus bleiben mit 1–2 kg R-32 unter der 5-t-Schwelle und sind prüffrei. Größere Anlagen mit R-410A oder hohen R-32-Füllmengen rutschen dagegen schnell in die jährliche Prüfpflicht. Der Rechenweg mit konkreten Beispielen – Stand Juli 2026.
Ja – sobald ein fluoriertes Kältemittel im Kreislauf ist. Die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 nennt Wärmepumpen ausdrücklich als betroffene Einrichtungen, gleichrangig mit Kälte- und Klimaanlagen. Entscheidend ist allein das Kältemittel: R-410A (GWP 2.088), R-32 (GWP 675) und R-454B (GWP ~466) sind F-Gase – Propan (R-290, GWP 3) nicht. Eine Propan-Wärmepumpe hat deshalb keinerlei F-Gas-Pflichten.
Der Blick aufs Typenschild klärt also die Grundsatzfrage. In Bestandsanlagen steckt häufig noch R-410A, bei neueren Split-Wärmepumpen dominiert R-32, in aktuellen Geräten kommt zunehmend R-454B zum Einsatz – alles drei fluorierte Kältemittel aus Anhang I der Verordnung. Für sie gelten die Betreiberpflichten aus Art. 4 bis 7: Emissionen vermeiden, Dichtheitskontrollen in festen Intervallen, Leckagen unverzüglich reparieren lassen und Aufzeichnungen führen. Monoblock- und Split-Geräte mit R-290 fallen dagegen komplett aus dem F-Gas-Regime heraus, denn Propan ist ein natürliches Kältemittel und kein fluoriertes Treibhausgas. Die Sicherheitsanforderungen wegen der Brennbarkeit von Propan bleiben davon unberührt – sie stehen nur in anderen Regelwerken. Den Volltext der Verordnung findest du bei EUR-Lex, praxisnahe Auslegungsfragen beantwortet die FAQ des Umweltbundesamts.
Ab 5 t CO₂-Äquivalent – dann alle 12 Monate. Ab 50 t verkürzt sich das Intervall auf 6 Monate, ab 500 t auf 3 Monate. Hermetisch geschlossene, als solche gekennzeichnete Systeme sind erst ab 10 t CO₂e prüfpflichtig. Ein fest installiertes Leckage-Erkennungssystem verdoppelt jedes Intervall: aus 12 Monaten werden 24, aus 6 werden 12, aus 3 werden 6.
Verantwortlich für die fristgerechte Prüfung ist übrigens der Betreiber – also der Hauseigentümer oder das Unternehmen, dem die Wärmepumpe gehört. In der Praxis delegiert er die Aufgabe an seinen Fachbetrieb, die Verantwortung bleibt aber bei ihm. Das erste Intervall beginnt mit der Inbetriebnahme; danach zählt jeweils das Datum der letzten Kontrolle.
Für Wärmepumpen heißt das konkret: Die allermeisten Einfamilienhaus-Geräte liegen unter der 5-t-Schwelle und müssen gar nicht regelmäßig geprüft werden. Interessant wird es bei größeren Split-Wärmepumpen, Kaskaden und Gewerbe-Anlagen – dort entscheiden wenige Kilogramm Füllmenge über Prüfpflicht oder Prüffreiheit. Die Hermetik-Regel hilft vor allem bei Monoblock-Geräten: Sie sind oft werksseitig verschlossen und entsprechend gekennzeichnet, dann greift die Prüfpflicht erst ab 10 t CO₂e. Split-Wärmepumpen scheiden dafür in der Regel aus, weil ihre Kälteleitungen erst auf der Baustelle verbunden werden.
Die Formel: Füllmenge in kg × GWP des Kältemittels ÷ 1.000 = CO₂-Äquivalent in Tonnen. Beispiel: 1,5 kg R-32 × 675 ÷ 1.000 = 1,01 t CO₂e – deutlich unter 5 t, also keine Prüfpflicht. Aber: 3 kg R-410A × 2.088 ÷ 1.000 = 6,26 t CO₂e – Prüfpflicht alle 12 Monate.
Das dritte Beispiel zeigt, wie schnell die Hermetik-Grenze fällt: 5 kg R-410A ergeben 10,4 t CO₂e – diese Anlage ist selbst als hermetisch gekennzeichnetes System prüfpflichtig, weil sie über 10 t liegt. Als Faustregel für die Praxis: Bei R-32 beginnt die Prüfpflicht ab etwa 7,4 kg Füllmenge, bei R-410A schon ab etwa 2,4 kg, bei R-454B ab etwa 10,7 kg. Typische Konstellationen im Überblick:
| Wärmepumpe | Kältemittel / Füllmenge | CO₂-Äquivalent | Dichtheitsprüfung |
|---|---|---|---|
| Split-WP Einfamilienhaus | 1,5 kg R-32 | 1,01 t | keine Pflicht |
| Split-WP, größeres Wohnhaus | 3 kg R-410A | 6,26 t | alle 12 Monate |
| WP-Bestandsanlage | 5 kg R-410A | 10,4 t | alle 12 Monate (auch hermetisch) |
| Groß-WP Mehrfamilienhaus | 8 kg R-32 | 5,40 t | alle 12 Monate |
| Gewerbe-WP | 12 kg R-454B | 5,59 t | alle 12 Monate |
| Propan-Monoblock | 0,6 kg R-290 | kein F-Gas | keine F-Gas-Pflicht |
GWP-Werte nach Anhang I der Verordnung (EU) 2024/573 (Basis IPCC AR4): R-410A 2.088, R-32 675, R-454B ~466. Mit Leckage-Erkennungssystem verdoppeln sich die Intervalle jeweils.
Du willst nicht selbst rechnen? Der kostenlose GWP-Rechner ermittelt aus Kältemittel und Füllmenge sofort das CO₂-Äquivalent und das fällige Prüfintervall – inklusive Hermetik- und Leckage-Erkennungs-Option. Wichtig für den Bestand: Nach jeder Nachfüllung oder Erweiterung gehört das CO₂-Äquivalent neu gerechnet, denn schon eine kleine Mehrfüllung kann eine Wärmepumpe über die 5-t-Schwelle heben.
Nur zertifiziertes Personal mit gültigem Kälteschein – für Arbeiten an Wärmepumpen in der Regel Kategorie I oder II. Zusätzlich braucht der ausführende Betrieb selbst eine Unternehmenszertifizierung nach der ChemKlimaschutzV. Ein Heizungsbauer ohne Sachkundebescheinigung darf die Prüfung nicht übernehmen – auch dann nicht, wenn er die Wärmepumpe installiert hat.
Grundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067: Kategorie I erlaubt alle Tätigkeiten ohne Mengenbegrenzung, Kategorie II deckt Dichtheitskontrollen ohne Eingriff in den Kältekreislauf sowie Arbeiten an Anlagen mit weniger als 3 kg Füllmenge ab – was viele Wohnhaus-Wärmepumpen einschließt. Für den Betreiber heißt das: Er muss einen zertifizierten Fachbetrieb beauftragen, sonst erfüllt die Prüfung ihre Nachweisfunktion nicht. Welche Kategorie wofür reicht, was der Schein kostet und wie die neue Auffrischungspflicht aussieht, steht im Detail im Artikel Kälteschein: Kategorien I–IV, Voraussetzungen, Kosten.
Jede prüfpflichtige Wärmepumpe braucht Betreiberaufzeichnungen nach Art. 7 – das Anlagenbuch. Hinein gehören Kältemittel und Füllmenge, jede Dichtheitskontrolle mit Datum, Ergebnis und Prüfer, nachgefüllte Mengen sowie Leckagen samt Reparatur. Aufbewahrung: mindestens 5 Jahre, sowohl beim Betreiber als auch beim Fachbetrieb. Nach einer Leckage-Reparatur ist innerhalb von 1 Monat eine Nachkontrolle fällig.
Die Nachkontrolle ist der am häufigsten übersehene Punkt: Sie muss frühestens 24 Stunden und spätestens einen Monat nach der Reparatur stattfinden, damit belegt ist, dass die Anlage unter realen Betriebsbedingungen dicht bleibt. Ohne dokumentierte Nachkontrolle gilt die Reparatur als nicht abgeschlossen. Was genau ins Anlagenbuch gehört und wie du es strukturierst, erklärt der Beitrag Anlagenbuch & Betriebshandbuch: Was muss rein? – und mit unserer kostenlosen Anlagenbuch-Vorlage kannst du sofort loslegen. Für Fachbetriebe lohnt der Gedanke weiter: Wer dem Wärmepumpen-Kunden das geführte Anlagenbuch gleich mitliefert, macht aus der Prüfpflicht ein Wartungsvertrags-Argument.
Meist nein. Typische Split-Wärmepumpen im Einfamilienhaus enthalten 1 bis 2 kg R-32 – das sind rund 0,7 bis 1,4 t CO₂-Äquivalent und damit deutlich weniger als die 5-t-Schwelle, ab der die regelmäßige Dichtheitsprüfung beginnt. Erst ab etwa 7,4 kg R-32 oder 2,4 kg R-410A wird die Prüfung Pflicht.
Nein. Propan (R-290, GWP 3) ist ein natürliches Kältemittel und kein fluoriertes Treibhausgas – die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 greift hier nicht. Es gibt also weder Dichtheitsprüfungs- noch Anlagenbuch-Pflichten nach dieser Verordnung. Sicherheitsanforderungen wegen der Brennbarkeit von Propan gelten natürlich trotzdem.
Das hängt von der Füllmenge ab: Ab 2,4 kg R-410A (5 t CO₂e) ist die Dichtheitsprüfung alle 12 Monate fällig, ein fest installiertes Leckage-Erkennungssystem verdoppelt das Intervall auf 24 Monate. Eine Wärmepumpe mit 3 kg R-410A (6,26 t CO₂e) muss also jährlich geprüft werden, eine mit 5 kg (10,4 t CO₂e) ebenfalls – auch wenn sie hermetisch geschlossen ist.
Nur Personal mit gültiger Sachkundebescheinigung (Kälteschein) – für Arbeiten an Wärmepumpen in der Regel Kategorie I oder II nach der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067. Zusätzlich braucht der ausführende Betrieb selbst eine Zertifizierung nach der ChemKlimaschutzV. Ein Heizungsbauer ohne Kälteschein darf die Prüfung nicht durchführen.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand Juli 2026 vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Text der Verordnung (EU) 2024/573 sowie nationale Durchführungsvorschriften.