Ehrlich vorweg: Einen offiziellen, öffentlichen Fragenkatalog für die Kälteschein-Prüfung gibt es nicht – jede Prüfstelle (HWK, IHK, Innung, TÜV) stellt eigene Fragen. Diese 16 Übungsfragen decken die typischen Themenfelder der Sachkundeprüfung ab – für den großen Kälteschein (Kategorie I, künftig Zertifikat A1) wie für den kleinen (Kategorie II, künftig A2): Rechtsgrundlagen, GWP & CO₂-Äquivalent, Dichtheitskontrolle und die neue Rechtslage nach EU 2024/573 – mit Lösungsschlüssel und kurzen Erklärungen.
Übungsmaterial ohne Gewähr – ersetzt keinen Lehrgang bei einer zugelassenen Prüfstelle. Das PDF arbeitet mit der Bezeichnung Kategorie I bis IV, die bis zum 12. März 2029 gilt; die Zuordnung zu den neuen Zertifikaten A1, A2, D und E steht weiter unten auf dieser Seite.
Wie die Prüfung abläuft, welche Fragenkomplexe drankommen und wie du dich vorbereitest: Kälteschein-Prüfungsfragen & Ablauf – der Ratgeber.
F-Gase-Verordnung EU 2024/573, Sachkundepflicht, Kategorien I–IV, Aufbewahrungsfristen – die Basics, die in fast jeder Prüfung abgefragt werden.
CO₂e berechnen, GWP-Werte einordnen, Intervall-Schwellen – inklusive Rechenaufgabe, wie sie in Theorieprüfungen vorkommt.
Prüfintervalle mit und ohne Leckage-Erkennung, Nachkontroll-Frist, Rückgewinnung, Anlagenbuch-Pflichtangaben, A2L-Sicherheit.
Auffrischungspflicht, neue Zertifikatstypen – und zu jeder Frage die Lösung mit kurzer Erklärung zum Lernen.
Seit 2026 laufen zwei Bezeichnungen nebeneinander, und das verunsichert beim Lernen: Wer heute einen Lehrgang bucht, liest je nach Anbieter „Kategorie I“ oder „Zertifikat A1“. Gemeint ist dasselbe. Die alten Kategorien gelten noch bis zum 12. März 2029 und werden bis dahin umgestellt.
| alt | neu | umgangssprachlich | Prüfungsumfang |
|---|---|---|---|
| Kategorie I | A1 | großer Kälteschein | der volle Fragenkatalog: Recht, Kältetechnik, GWP und CO₂-Äquivalent, Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung, Praxisteil ohne Mengenbegrenzung |
| Kategorie II | A2 | kleiner Kälteschein | dieselben Themenfelder, aber bezogen auf Anlagen unter 3 kg Füllmenge (hermetisch geschlossen: unter 6 kg) |
| Kategorie III | D | – | nur Rückgewinnung an kleinen Anlagen – deutlich schmalerer Katalog |
| Kategorie IV | E | – | nur Dichtheitskontrolle ohne Eingriff in den Kreislauf |
Die Zertifikate B und C sind keine weiteren Stufen, sondern Kältemittel-Zertifikate: B für Kohlendioxid (R-744), C für Ammoniak (R-717). Zuordnung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215; die vollständige Systematik steht im Kälteschein-Ratgeber.
Für das Übungs-PDF heißt das: Die 16 Fragen sind auf A1 und A2 zugeschnitten – das ist der Katalog, den die allermeisten Prüflinge ablegen, weil D und E von den Trägern kaum als eigener Lehrgang angeboten werden. Wer D oder E anstrebt, findet die Fragen zu Rückgewinnung und Dichtheitskontrolle darin ebenfalls, aber ohne die Kältekreis-Themen, die dort nicht geprüft werden.
In fast jeder Theorieprüfung steht eine Rechenaufgabe zum CO₂-Äquivalent, und sie wird selten falsch gerechnet, sondern falsch gelesen. Die Frage lautet nicht „wie viel Kältemittel“, sondern „wie oft kontrollieren“. Der Weg dahin ist immer derselbe:
Füllmenge (kg) × GWP ÷ 1.000 = CO₂-Äquivalent in Tonnen
Danach entscheidet die Tonnenzahl: ab 5 t alle 12 Monate, ab 50 t alle 6 Monate, ab 500 t alle 3 Monate. Mit fest installiertem Leckage-Erkennungssystem verdoppelt sich das Intervall; bei hermetisch geschlossenen, entsprechend gekennzeichneten Einrichtungen beginnt die Pflicht erst ab 10 t. Ein Beispiel aus dem PDF: 4 kg R-410A × GWP 2.088 = 8.352 kg = 8,35 t CO₂e – also prüfpflichtig, Intervall zwölf Monate. Dieselbe Anlage mit R-32 (GWP 675) käme auf 2,7 t und wäre nicht prüfpflichtig. Zum Nachrechnen: GWP-Rechner mit Schwellenwerten in Kilogramm.
Nach der Prüfung fängt die eigentliche Arbeit an – und mit ihr die Frage, die im Betrieb täglich auftaucht: Welcher Monteur hat welche Kategorie, wann läuft sie ab, und passt sie zu der Anlage, auf die er morgen geplant ist? KlimaCraft hält Zertifikat und Ablaufdatum am Mitarbeiter und Kältemittel, Füllmenge und Historie an der Anlage – in einem System.
Anlagen und Qualifikationen verwalten →Nein. Die zertifizierenden Stellen veröffentlichen ihre Prüfungsfragen nicht. Verbindlich vorgegeben sind nur die Prüfungsinhalte aus dem Anhang der DVO (EU) 2024/2215 – daraus entwickelt jede Stelle ihre eigenen Fragen. Wer die dort genannten Themenkomplexe beherrscht, ist vorbereitet; einen auswendig lernbaren Katalog gibt es nicht.
Für beide. Die Themenfelder sind identisch – A2 (früher Kategorie II) unterscheidet sich von A1 (früher Kategorie I) nicht im Stoff, sondern in der Füllmengengrenze der Anlagen, an denen du anschließend arbeiten darfst. Geprüft werden in beiden Fällen Recht, GWP und CO₂-Äquivalent, Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung und Sicherheit.
Das ist nicht bundeseinheitlich geregelt: Umfang und Form der Theorieprüfung legt die Prüfungsordnung der jeweiligen Stelle fest – Handwerkskammer, IHK, Innung oder eine andere benannte Stelle. In der Praxis ist der Theorieteil meist schriftlich, oft im Multiple-Choice-Format, dazu kommt ein praktischer Teil; Umfang und Form legt die jeweilige Stelle fest. Details im Ratgeber zum Prüfungsablauf.
Nein, und das soll es auch nicht. Es ist Übungsmaterial zur Selbstkontrolle vor dem Lehrgang oder zwischen den Lehrgangstagen. Vorgeschrieben ist nur die bestandene Prüfung – eine Lehrgangspflicht kennt die Verordnung nicht. Die meisten Prüflinge kommen über einen Lehrgang dorthin, einzelne Stellen lassen auch externe Prüfungen zu.