Die Hygieneinspektion nach VDI 6022 prüft, ob eine raumlufttechnische (RLT-)Anlage hygienisch einwandfreie Zuluft liefert. Anlagen mit Luftbefeuchtung werden alle 2 Jahre inspiziert, Anlagen ohne Luftbefeuchtung alle 3 Jahre; vor der Inbetriebnahme steht die Hygiene-Erstinspektion. VDI 6022 ist keine unmittelbare Rechtsnorm, wird aber über das Arbeitsschutzrecht (ArbSchG, ArbStättV, ASR A3.6) für Arbeitsstätten faktisch zur Pflicht. Wer prüft, hängt von der Qualifikation ab: Kategorie A macht die eigentliche Inspektion, Kategorie B die laufenden Kontrollen.
Die Richtlinie VDI 6022 Blatt 1 (aktuelle Ausgabe: Januar 2018, mit Berichtigung 2023) trägt den Titel „Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte“. Sie beschreibt, wie RLT-Anlagen geplant, betrieben und hygienisch überwacht werden müssen, damit die Zuluft gesundheitlich zuträglich bleibt – also frei von Keim-, Schimmel- und Feuchtebelastung.
Maßgeblich ist der Geltungsbereich: VDI 6022 greift für Anlagen, die Räume versorgen, in denen sich Personen mehr als 30 Tage im Jahr oder regelmäßig länger als 2 Stunden täglich aufhalten. Das trifft auf praktisch alle gewerblich und öffentlich genutzten Gebäude zu – Büros, Schulen, Verwaltungen, Versammlungsräume, Produktion. Erfasst sind Anlagen mit und ohne Luftbefeuchtung. Reine Wohnungen fallen in der Praxis nicht darunter.
Der Kern für die Praxis: Die Richtlinie unterscheidet die große, mikrobiologische Hygieneinspektion von den laufenden, kürzeren Hygienekontrollen. Beides greift ineinander.
| Maßnahme | Anlagentyp / Bauteil | Intervall |
|---|---|---|
| Hygiene-Erstinspektion | alle RLT-Anlagen | einmalig vor Inbetriebnahme |
| Hygieneinspektion (Wiederholung) | Anlagen mit Luftbefeuchtung / erdverlegte Zuluft | alle 2 Jahre |
| Hygieneinspektion (Wiederholung) | Anlagen ohne Luftbefeuchtung | alle 3 Jahre |
| Hygienekontrolle | Befeuchterwasser (Kontrolle/Analyse) | alle 14 Tage |
| Hygienekontrolle | Sichtprüfung Befeuchter | monatlich |
| Hygienekontrolle | Sichtprüfung Kühler / Wärmeübertrager | alle 3 Monate |
Weitere Bauteile werden nach der Tabelle in VDI 6022 Blatt 1 in Intervallen bis 24 Monate kontrolliert. Quellen: VDI 6022 Blatt 1 (2018), TÜV/Fachverbände (Links am Ende).
Zwischen der Hygiene-Erstinspektion und der wiederkehrenden Inspektion wird in der Praxis selten sauber unterschieden – rechtlich und im Umfang sind es aber zwei verschiedene Vorgänge.
| Erstinspektion | Wiederholungsinspektion | |
|---|---|---|
| Wann | vor oder unmittelbar nach der Inbetriebnahme einer neuen Anlage, ebenso nach wesentlichen Umbauten | im Regelintervall: alle zwei Jahre mit, alle drei Jahre ohne Luftbefeuchtung |
| Zweck | den einwandfreien Ausgangszustand feststellen und dokumentieren – sie ist die Referenz, gegen die später verglichen wird | Abweichungen vom dokumentierten Zustand erkennen |
| Umfang | vollständige Anlage einschließlich Bauzustand, Sauberkeit der Kanäle nach der Montage und Zugänglichkeit aller Komponenten | Prüfumfang nach VDI 6022, Schwerpunkt auf hygienerelevanten Bauteilen |
| Typischer Fehler | wird beim Neubau vergessen, weil sie niemand ausdrücklich beauftragt – und fehlt dann als Nachweis, wenn Jahre später ein Hygieneproblem auftritt | Intervall wird ab Abnahme statt ab Erstinspektion gerechnet |
Für den Fachbetrieb ist die Erstinspektion die interessantere von beiden: Sie fällt genau dann an, wenn ohnehin jemand an der Anlage ist, sie begründet den Wartungsvertrag, und sie setzt den Zeitpunkt, ab dem alle folgenden Intervalle laufen. Wer sie beim Neubau mit anbietet, hat die Anlage für die nächsten zwanzig Jahre im Bestand.
In Bereichen mit erhöhten Anforderungen an die Raumluft reicht die VDI 6022 allein nicht. Für raumlufttechnische Anlagen in Krankenhäusern gilt zusätzlich die DIN 1946-4 – sie regelt RLT-Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens und stellt an Operationsräume, Intensivstationen und Aufbereitungsbereiche deutlich schärfere Anforderungen als die allgemeine Lufthygiene.
Die praktisch wichtigsten Unterschiede: Für OP-Räume der Raumklasse Ia sind jährliche Prüfungen einschließlich Messungen am Zuluftdeckenfeld vorgesehen, nicht der Zwei- oder Dreijahresrhythmus der VDI 6022. Geprüft wird zusätzlich die Schutzwirkung des Luftstroms, nicht nur die Sauberkeit der Anlage. Und die Dokumentation muss der Betreiber gegenüber Hygienekommission und Aufsicht vorhalten können, nicht nur intern ablegen.
Für den Kälte- und Klimabetrieb heißt das vor allem eines: Ein Krankenhaus ist kein großes Bürogebäude. Wer dort Anlagen betreut, braucht die DIN 1946-4 neben der VDI 6022 und sollte die jährlichen Termine der kritischen Räume getrennt von den Zwei- und Dreijahresintervallen des übrigen Bestands führen – sonst laufen sie im selben Wartungsplan unter. Die konkreten Anforderungen je Raumklasse stehen im Normtext – und sie unterscheiden sich je nach Raumklasse und Bauzustand so stark, dass eine verkürzte Wiedergabe an dieser Stelle in die Irre führen würde. Wer Anlagen im Gesundheitswesen betreut, braucht die DIN 1946-4 im Original.
Die ehrliche Antwort: ja, aber mittelbar. VDI 6022 selbst ist eine anerkannte Regel der Technik, kein Gesetz. Verbindlich wird sie über den Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung verpflichten den Arbeitgeber, Arbeitsstätten – und damit die Lüftung – nach dem Stand der Technik einzurichten und zu betreiben. Die Technische Regel ASR A3.6 „Lüftung“ konkretisiert das und verweist auf die RLT-Hygiene. Wer eine RLT-Anlage in einer Arbeitsstätte betreibt und die Hygieneinspektion unterlässt, verstößt also gegen den Stand der Technik – mit Haftungsfolgen im Schadensfall.
Verantwortlich ist der Betreiber bzw. Arbeitgeber. Wichtig ist die Unabhängigkeit: Wer die Anlage wartet, soll nicht zugleich die Hygieneinspektion an derselben Anlage bewerten. Für Fachbetriebe ist das eine Chance – die Inspektion ist eine eigene, abrechenbare Leistung neben der laufenden Wartung.
VDI 6022 unterscheidet zwei Qualifikationsstufen:
Die Qualifikation muss aktuell gehalten werden – unter anderem ist bei einer Neufassung der Richtlinie innerhalb von 18 Monaten eine Auffrischung erforderlich, viele Schulungsanbieter empfehlen ohnehin eine regelmäßige Wiederholung. Die genauen Fristen richten sich nach der jeweiligen Zertifizierungsstelle.
Diese drei laufen im selben Gebäude nebeneinander, haben verschiedene Rechtsgrundlagen, verschiedene Intervalle und verlangen verschiedene Qualifikationen – und sie werden regelmäßig verwechselt. Bei Klimaanlagen über 12 kW Nennleistung kommt als vierte Pflicht die energetische Inspektion nach § 74 GEG hinzu, alle zehn Jahre. Die Übersicht, die das sortiert:
| Hygieneinspektion | Wartung | Dichtheitskontrolle | |
|---|---|---|---|
| Grundlage | VDI 6022 | VDMA 24186 (Teil 1 Lufttechnik, Teil 3 Kältetechnik) | Verordnung (EU) 2024/573, Artikel 5 |
| Gegenstand | Lufthygiene der RLT-Anlage | technischer Zustand und Funktion | Dichtheit des Kältekreises |
| Intervall | 2 Jahre mit, 3 Jahre ohne Luftbefeuchtung | vertraglich, meist jährlich | nach CO₂-Äquivalent: 12, 6 oder 3 Monate |
| Qualifikation | Kategorie A (Inspektion), Kategorie B (Kontrollen) | Fachkunde, vertraglich geregelt | Zertifikat A1 oder A2 nach Füllmenge |
| Rechtlicher Charakter | anerkannte Regel der Technik | Empfehlung, wird über den Vertrag verbindlich | gesetzliche Pflicht |
Die Verwechslung, die am teuersten wird: Eine durchgeführte Wartung ersetzt weder die Hygieneinspektion noch die Dichtheitskontrolle. Wer im Wartungsvertrag „jährliche Wartung“ vereinbart und meint, damit sei alles abgedeckt, hat zwei Pflichten offen – eine davon gesetzlich. Umgekehrt gilt: Eine Hygieneinspektion nach VDI 6022 sagt nichts über den Kältekreis aus, und eine Dichtheitskontrolle nichts über die Luftqualität. Was VDMA 24186 im Einzelnen verlangt, steht im Beitrag zur Wartung nach VDMA 24186; die gesetzlichen Prüfintervalle unter Dichtheitsprüfung: Intervalle nach CO₂-Äquivalent.
Für die Terminplanung heißt das: drei Fristen je Anlage, drei verschiedene Takte, und zwei davon fallen selten auf denselben Termin. Betriebe, die alle drei in einer Liste führen, verlieren keine – Betriebe, die sie in verschiedenen Ordnern führen, verlieren regelmäßig die mit dem längsten Intervall. Das ist fast immer die Hygieneinspektion.
Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht, und Prüfdienstleister nennen aus gutem Grund keine: Der Aufwand hängt an der Anlage, nicht an einer Pauschale. Was den Preis bestimmt, lässt sich dagegen klar benennen – und wer das weiß, kann Angebote überhaupt erst vergleichen:
Die Frage, die du beim Angebotsvergleich stellen solltest, lautet deshalb nicht „was kostet eine Hygieneinspektion“, sondern: Wie viele Geräte sind enthalten, werden Proben genommen und ausgewertet, und was steht am Ende im Bericht? Zwei Angebote mit derselben Endsumme können völlig verschiedene Leistungen enthalten.
Eine Hygieneinspektion kombiniert Sichtprüfung und Labor:
Das Ergebnis wird nach einem Ampelsystem bewertet: grün (konform), gelb (Betrieb mit Auflagen) oder rot (Gesundheitsgefährdung, sofortiger Handlungsbedarf) – und dem Betreiber schriftlich dokumentiert.
Das Ergebnis jeder Hygieneinspektion und -kontrolle gehört ins Anlagen- beziehungsweise Hygienebuch des Betreibers. Aufsichtsbehörden und Gesundheitsämter können die Nachweise verlangen – und ohne lückenlose Dokumentation ist im Zweifel „nie geprüft worden“. Dasselbe Prinzip wie beim Anlagenbuch nach der F-Gase-Verordnung, nur mit anderem Adressaten.
Was konkret in die Akte gehört – und was ein Fachbetrieb dem Betreiber am Ende übergeben können sollte:
Befund je geprüftem Bauteil, Bewertung, Mängelliste mit Dringlichkeit und die daraus abgeleiteten Maßnahmen samt Frist. Ein Bericht ohne Maßnahmenteil ist für die Aufsicht nur ein halber Nachweis.
Die kurzen Hygienekontrollen zwischen den großen Inspektionen zählen mit – bis hin zur Kontrolle des Befeuchterwassers im 14-Tage-Rhythmus. Genau diese Kette bricht in der Praxis zuerst, weil sie zwischen zwei Terminen liegt und niemand sie terminiert.
Die VDI 6022 unterscheidet Schulungskategorien A und B. Zum Nachweis gehört deshalb nicht nur dass geprüft wurde, sondern durch wen und mit welcher gültigen Schulung. Abgelaufene Schulungsnachweise entwerten den Bericht rückwirkend.
Bauteilliste, Filterklassen und Wechseltermine, Schemata, Zugänglichkeiten. Ohne sie lässt sich ein Befund später nicht mehr einordnen – und beim nächsten Betreiberwechsel fängt die Anlage bei null an.
Der häufigste Fehler ist nicht die fehlende Inspektion, sondern die fehlende Rückmeldung: Ein Mangel wurde behoben, aber niemand hat es zur Akte gegeben. Aus Sicht der Aufsicht ist er dann offen geblieben.
Für den Fachbetrieb ist das ein Verkaufsargument, kein Verwaltungsaufwand. Ein Betreiber, der bei der nächsten Begehung eine vollständige Akte auf den Tisch legen kann, wechselt den Dienstleister nicht. Einer, der beim Gesundheitsamt nach Papieren suchen muss, schon. Der Unterschied entsteht nicht bei der Inspektion, sondern danach – daran, ob der Bericht, die Mängelliste und ihre Erledigung an derselben Anlage zusammenlaufen oder in drei verschiedenen Ordnern landen.
Das eigentliche Problem ist selten die Prüfung selbst – es ist die Fristenverwaltung. Genau hier hilft eine Anlagenverwaltung, die jede Anlage mit ihren Prüfpflichten kennt. In KlimaCraft hängt die Hygieneinspektion als wiederkehrende Aufgabe an der Anlage: Fällt eine Frist an, meldet sich das System, das Protokoll entsteht bei der Durchführung, und der Nachweis landet revisionssicher im digitalen Anlagenbuch. Ob F-Gas-Dichtheitsprüfung, Brandschutzklappen-Prüfung oder VDI-6022-Hygieneinspektion – die Logik ist immer dieselbe: eine wiederkehrende Pflicht, die sich von selbst meldet.
15 Prüfpunkte von der Außenluftansaugung bis zum Luftauslass, dazu Messfelder, Bewertung, Maßnahmenliste mit Frist und die Nachweisfelder für Prüfer und Kategorie-A-Schulung. Was drinsteht, steht auch auf der Seite zur VDI-6022-Checkliste.
KlimaCraft überwacht alle wiederkehrenden Pflichten einer Anlage nebeneinander – die Hygieneinspektion nach VDI 6022 ebenso wie die Dichtheitskontrolle nach Verordnung (EU) 2024/573. Sieh dir an, wie KlimaCraft alle wiederkehrenden Wartungs- und Prüfpflichten je Anlage überwacht – von der Dichtheitsprüfung bis zur Hygieneinspektion. Für den Vertrag dahinter gibt es die kostenlose Vorlage Wartungsvertrag Lüftungsanlage (PDF).
Wartungssoftware in KlimaCraft ansehen →Anlagen mit Luftbefeuchtung (oder mit erdverlegten Zuluftleitungen) werden alle 2 Jahre inspiziert, Anlagen ohne Luftbefeuchtung alle 3 Jahre. Vor der Inbetriebnahme steht die Hygiene-Erstinspektion. Zwischen den Inspektionen laufen kürzere Hygienekontrollen – das Befeuchterwasser wird zum Beispiel alle 14 Tage kontrolliert.
VDI 6022 ist eine anerkannte Regel der Technik und keine unmittelbare Rechtsnorm. Verbindlich wird sie über das Arbeitsschutzrecht: Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und die Technische Regel ASR A3.6 verpflichten den Arbeitgeber, RLT-Anlagen nach dem Stand der Technik zu betreiben. Für Arbeitsstätten und öffentliche Gebäude gilt sie damit faktisch als Pflicht; reine Wohnungen sind nicht erfasst.
Kategorie-A-Personal (fachkundig, Schulung mit mindestens 27 Unterrichtseinheiten) führt die eigentliche Hygieneinspektion samt mikrobiologischer Beprobung durch. Kategorie-B-Personal (geschultes Wartungspersonal) übernimmt die laufenden Hygienekontrollen, Sichtprüfungen und Reinigung, nicht aber die vollständige Hygieneinspektion.
VDI 6022 Blatt 1 gilt für raumlufttechnische Anlagen, die Räume versorgen, in denen sich Personen mehr als 30 Tage im Jahr oder regelmäßig länger als 2 Stunden täglich aufhalten – etwa Büros, Schulen, Versammlungs- und Verwaltungsräume oder Produktion. Erfasst sind Anlagen mit und ohne Luftbefeuchtung.
Geprüft werden alle hygienerelevanten Bauteile per Sichtprüfung (Filter, Wärmeübertrager, Befeuchter, Kondensatwannen, Kanäle) sowie mikrobiologisch über Abklatsch-/Wischproben und Luftkeimmessungen; bei befeuchteten Anlagen kommt die Analyse des Befeuchterwassers hinzu. Das Ergebnis wird nach einem Ampelsystem bewertet und dem Betreiber schriftlich dokumentiert.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand August 2026 vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung. Maßgeblich sind der Text der VDI 6022 Blatt 1 (2018) sowie die einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften.