Kurz zusammengefasst: Die Hygieneinspektion nach VDI 6022 prüft, ob eine raumlufttechnische (RLT-)Anlage hygienisch einwandfreie Zuluft liefert. Anlagen mit Luftbefeuchtung werden alle 2 Jahre inspiziert, Anlagen ohne Luftbefeuchtung alle 3 Jahre; vor der Inbetriebnahme steht die Hygiene-Erstinspektion. VDI 6022 ist keine unmittelbare Rechtsnorm, wird aber über das Arbeitsschutzrecht (ArbSchG, ArbStättV, ASR A3.6) für Arbeitsstätten faktisch zur Pflicht. Wer prüft, hängt von der Qualifikation ab: Kategorie A macht die eigentliche Inspektion, Kategorie B die laufenden Kontrollen.
Die Richtlinie VDI 6022 Blatt 1 (aktuelle Ausgabe: Januar 2018, mit Berichtigung 2023) trägt den Titel „Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte“. Sie beschreibt, wie RLT-Anlagen geplant, betrieben und hygienisch überwacht werden müssen, damit die Zuluft gesundheitlich zuträglich bleibt – also frei von Keim-, Schimmel- und Feuchtebelastung.
Maßgeblich ist der Geltungsbereich: VDI 6022 greift für Anlagen, die Räume versorgen, in denen sich Personen mehr als 30 Tage im Jahr oder regelmäßig länger als 2 Stunden täglich aufhalten. Das trifft auf praktisch alle gewerblich und öffentlich genutzten Gebäude zu – Büros, Schulen, Verwaltungen, Versammlungsräume, Produktion. Erfasst sind Anlagen mit und ohne Luftbefeuchtung. Reine Wohnungen fallen in der Praxis nicht darunter.
Der Kern für die Praxis: Die Richtlinie unterscheidet die große, mikrobiologische Hygieneinspektion von den laufenden, kürzeren Hygienekontrollen. Beides greift ineinander.
| Maßnahme | Anlagentyp / Bauteil | Intervall |
|---|---|---|
| Hygiene-Erstinspektion | alle RLT-Anlagen | einmalig vor Inbetriebnahme |
| Hygieneinspektion (Wiederholung) | Anlagen mit Luftbefeuchtung / erdverlegte Zuluft | alle 2 Jahre |
| Hygieneinspektion (Wiederholung) | Anlagen ohne Luftbefeuchtung | alle 3 Jahre |
| Hygienekontrolle | Befeuchterwasser (Kontrolle/Analyse) | alle 14 Tage |
| Hygienekontrolle | Sichtprüfung Befeuchter | monatlich |
| Hygienekontrolle | Sichtprüfung Kühler / Wärmeübertrager | alle 3 Monate |
Weitere Bauteile werden nach der Tabelle in VDI 6022 Blatt 1 in Intervallen bis 24 Monate kontrolliert. Quellen: VDI 6022 Blatt 1 (2018), TÜV/Fachverbände (Links am Ende).
Die ehrliche Antwort: ja, aber mittelbar. VDI 6022 selbst ist eine anerkannte Regel der Technik, kein Gesetz. Verbindlich wird sie über den Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung verpflichten den Arbeitgeber, Arbeitsstätten – und damit die Lüftung – nach dem Stand der Technik einzurichten und zu betreiben. Die Technische Regel ASR A3.6 „Lüftung“ konkretisiert das und verweist auf die RLT-Hygiene. Wer eine RLT-Anlage in einer Arbeitsstätte betreibt und die Hygieneinspektion unterlässt, verstößt also gegen den Stand der Technik – mit Haftungsfolgen im Schadensfall.
Verantwortlich ist der Betreiber bzw. Arbeitgeber. Wichtig ist die Unabhängigkeit: Wer die Anlage wartet, soll nicht zugleich die Hygieneinspektion an derselben Anlage bewerten. Für Fachbetriebe ist das eine Chance – die Inspektion ist eine eigene, abrechenbare Leistung neben der laufenden Wartung.
VDI 6022 unterscheidet zwei Qualifikationsstufen:
Die Qualifikation muss aktuell gehalten werden – unter anderem ist bei einer Neufassung der Richtlinie innerhalb von 18 Monaten eine Auffrischung erforderlich, viele Schulungsanbieter empfehlen ohnehin eine regelmäßige Wiederholung. Die genauen Fristen richten sich nach der jeweiligen Zertifizierungsstelle.
Eine Hygieneinspektion kombiniert Sichtprüfung und Labor:
Das Ergebnis wird nach einem Ampelsystem bewertet: grün (konform), gelb (Betrieb mit Auflagen) oder rot (Gesundheitsgefährdung, sofortiger Handlungsbedarf) – und dem Betreiber schriftlich dokumentiert.
Das Ergebnis jeder Hygieneinspektion und -kontrolle gehört ins Anlagen- bzw. Hygienebuch des Betreibers – mit Prüfbericht, Mängelliste und veranlassten Maßnahmen. Aufsichtsbehörden und Gesundheitsämter können diese Nachweise verlangen. Ohne lückenlose Dokumentation ist im Zweifel „nie geprüft worden“ – genau wie beim Anlagenbuch nach der F-Gase-Verordnung, wo dasselbe Prinzip gilt.
Das eigentliche Problem ist selten die Prüfung selbst – es ist die Fristenverwaltung. Genau hier hilft eine Anlagenverwaltung, die jede Anlage mit ihren Prüfpflichten kennt. In KlimaCraft hängt die Hygieneinspektion als wiederkehrende Aufgabe an der Anlage: Fällt eine Frist an, meldet sich das System, das Protokoll entsteht bei der Durchführung, und der Nachweis landet revisionssicher im digitalen Anlagenbuch. Ob F-Gas-Dichtheitsprüfung, Brandschutzklappen-Prüfung oder VDI-6022-Hygieneinspektion – die Logik ist immer dieselbe: eine wiederkehrende Pflicht, die sich von selbst meldet.
Sieh dir an, wie KlimaCraft alle wiederkehrenden Wartungs- und Prüfpflichten je Anlage überwacht – von der Dichtheitsprüfung bis zur Hygieneinspektion. Für den Vertrag dahinter gibt es die kostenlose Vorlage Wartungsvertrag Lüftungsanlage (Word/PDF).
Wartungssoftware in KlimaCraft ansehen →Anlagen mit Luftbefeuchtung (oder mit erdverlegten Zuluftleitungen) werden alle 2 Jahre inspiziert, Anlagen ohne Luftbefeuchtung alle 3 Jahre. Vor der Inbetriebnahme steht die Hygiene-Erstinspektion. Zwischen den Inspektionen laufen kürzere Hygienekontrollen – das Befeuchterwasser wird zum Beispiel alle 14 Tage kontrolliert.
VDI 6022 ist eine anerkannte Regel der Technik und keine unmittelbare Rechtsnorm. Verbindlich wird sie über das Arbeitsschutzrecht: Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und die Technische Regel ASR A3.6 verpflichten den Arbeitgeber, RLT-Anlagen nach dem Stand der Technik zu betreiben. Für Arbeitsstätten und öffentliche Gebäude gilt sie damit faktisch als Pflicht; reine Wohnungen sind nicht erfasst.
Kategorie-A-Personal (fachkundig, Schulung mit mindestens 27 Unterrichtseinheiten) führt die eigentliche Hygieneinspektion samt mikrobiologischer Beprobung durch. Kategorie-B-Personal (geschultes Wartungspersonal) übernimmt die laufenden Hygienekontrollen, Sichtprüfungen und Reinigung, nicht aber die vollständige Hygieneinspektion.
VDI 6022 Blatt 1 gilt für raumlufttechnische Anlagen, die Räume versorgen, in denen sich Personen mehr als 30 Tage im Jahr oder regelmäßig länger als 2 Stunden täglich aufhalten – etwa Büros, Schulen, Versammlungs- und Verwaltungsräume oder Produktion. Erfasst sind Anlagen mit und ohne Luftbefeuchtung.
Geprüft werden alle hygienerelevanten Bauteile per Sichtprüfung (Filter, Wärmeübertrager, Befeuchter, Kondensatwannen, Kanäle) sowie mikrobiologisch über Abklatsch-/Wischproben und Luftkeimmessungen; bei befeuchteten Anlagen kommt die Analyse des Befeuchterwassers hinzu. Das Ergebnis wird nach einem Ampelsystem bewertet und dem Betreiber schriftlich dokumentiert.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand Juli 2026 vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung. Maßgeblich sind der Text der VDI 6022 Blatt 1 (2018) sowie die einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften.