Lüftung & RLT

VDI 6022 Hygieneinspektion: Intervalle, Pflicht und Ablauf verständlich erklärt

Oliver TakensOT
Oliver Takens Entwickler von KlimaCraft · 24. Juli 2026 · Lesezeit ca. 8 Minuten
Illustration: Intervalle der Hygieneinspektion nach VDI 6022 – 2 Jahre mit, 3 Jahre ohne Luftbefeuchtung

Kurz zusammengefasst: Die Hygieneinspektion nach VDI 6022 prüft, ob eine raumlufttechnische (RLT-)Anlage hygienisch einwandfreie Zuluft liefert. Anlagen mit Luftbefeuchtung werden alle 2 Jahre inspiziert, Anlagen ohne Luftbefeuchtung alle 3 Jahre; vor der Inbetriebnahme steht die Hygiene-Erstinspektion. VDI 6022 ist keine unmittelbare Rechtsnorm, wird aber über das Arbeitsschutzrecht (ArbSchG, ArbStättV, ASR A3.6) für Arbeitsstätten faktisch zur Pflicht. Wer prüft, hängt von der Qualifikation ab: Kategorie A macht die eigentliche Inspektion, Kategorie B die laufenden Kontrollen.

Was regelt die VDI 6022 – und für wen gilt sie?

Die Richtlinie VDI 6022 Blatt 1 (aktuelle Ausgabe: Januar 2018, mit Berichtigung 2023) trägt den Titel „Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte“. Sie beschreibt, wie RLT-Anlagen geplant, betrieben und hygienisch überwacht werden müssen, damit die Zuluft gesundheitlich zuträglich bleibt – also frei von Keim-, Schimmel- und Feuchtebelastung.

Maßgeblich ist der Geltungsbereich: VDI 6022 greift für Anlagen, die Räume versorgen, in denen sich Personen mehr als 30 Tage im Jahr oder regelmäßig länger als 2 Stunden täglich aufhalten. Das trifft auf praktisch alle gewerblich und öffentlich genutzten Gebäude zu – Büros, Schulen, Verwaltungen, Versammlungsräume, Produktion. Erfasst sind Anlagen mit und ohne Luftbefeuchtung. Reine Wohnungen fallen in der Praxis nicht darunter.

Die Intervalle im Überblick

Der Kern für die Praxis: Die Richtlinie unterscheidet die große, mikrobiologische Hygieneinspektion von den laufenden, kürzeren Hygienekontrollen. Beides greift ineinander.

MaßnahmeAnlagentyp / BauteilIntervall
Hygiene-Erstinspektionalle RLT-Anlageneinmalig vor Inbetriebnahme
Hygieneinspektion (Wiederholung)Anlagen mit Luftbefeuchtung / erdverlegte Zuluftalle 2 Jahre
Hygieneinspektion (Wiederholung)Anlagen ohne Luftbefeuchtungalle 3 Jahre
HygienekontrolleBefeuchterwasser (Kontrolle/Analyse)alle 14 Tage
HygienekontrolleSichtprüfung Befeuchtermonatlich
HygienekontrolleSichtprüfung Kühler / Wärmeübertrageralle 3 Monate

Weitere Bauteile werden nach der Tabelle in VDI 6022 Blatt 1 in Intervallen bis 24 Monate kontrolliert. Quellen: VDI 6022 Blatt 1 (2018), TÜV/Fachverbände (Links am Ende).

Merksatz: Die „große“ Hygieneinspektion mit Laborproben läuft alle 2 bzw. 3 Jahre. Dazwischen halten kürzere Hygienekontrollen die Anlage im Griff – beim Befeuchterwasser sogar alle 14 Tage, weil stehendes Wasser das größte Keimrisiko ist.

Ist die Hygieneinspektion Pflicht?

Die ehrliche Antwort: ja, aber mittelbar. VDI 6022 selbst ist eine anerkannte Regel der Technik, kein Gesetz. Verbindlich wird sie über den Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung verpflichten den Arbeitgeber, Arbeitsstätten – und damit die Lüftung – nach dem Stand der Technik einzurichten und zu betreiben. Die Technische Regel ASR A3.6 „Lüftung“ konkretisiert das und verweist auf die RLT-Hygiene. Wer eine RLT-Anlage in einer Arbeitsstätte betreibt und die Hygieneinspektion unterlässt, verstößt also gegen den Stand der Technik – mit Haftungsfolgen im Schadensfall.

Verantwortlich ist der Betreiber bzw. Arbeitgeber. Wichtig ist die Unabhängigkeit: Wer die Anlage wartet, soll nicht zugleich die Hygieneinspektion an derselben Anlage bewerten. Für Fachbetriebe ist das eine Chance – die Inspektion ist eine eigene, abrechenbare Leistung neben der laufenden Wartung.

Wer darf prüfen? Kategorie A und B

VDI 6022 unterscheidet zwei Qualifikationsstufen:

  • Kategorie A – fachkundiges Personal mit einschlägiger RLT-Qualifikation und einer Schulung von mindestens 27 Unterrichtseinheiten (nach VDI 6022 Blatt 2). Darf die vollständige Hygieneinspektion inklusive mikrobiologischer Beprobung durchführen und Hygienebescheinigungen ausstellen.
  • Kategorie B – geschultes Wartungs- und Bedienpersonal. Übernimmt die laufenden Hygienekontrollen, Sichtprüfungen und Reinigungsarbeiten, aber nicht die eigentliche Hygieneinspektion.

Die Qualifikation muss aktuell gehalten werden – unter anderem ist bei einer Neufassung der Richtlinie innerhalb von 18 Monaten eine Auffrischung erforderlich, viele Schulungsanbieter empfehlen ohnehin eine regelmäßige Wiederholung. Die genauen Fristen richten sich nach der jeweiligen Zertifizierungsstelle.

Was bei der Inspektion konkret passiert

Eine Hygieneinspektion kombiniert Sichtprüfung und Labor:

  • Sichtprüfung aller hygienerelevanten Bauteile: Außenluftansaugung, Filter (Zustand, Standzeit), Wärmeübertrager, Befeuchter und Tropfenabscheider, Kondensatwannen, Schalldämpfer und Luftkanäle – auf Korrosion, Ablagerungen, Feuchte und Schimmel.
  • Mikrobiologische Proben: Abklatsch- bzw. Wischproben an definierten Oberflächen.
  • Luftkeimmessungen (koloniebildende Einheiten) in Außenluft und versorgten Räumen zum Vergleich.
  • Befeuchterwasser-Analyse bei befeuchteten Anlagen, inklusive Prüfung auf Keimbelastung.

Das Ergebnis wird nach einem Ampelsystem bewertet: grün (konform), gelb (Betrieb mit Auflagen) oder rot (Gesundheitsgefährdung, sofortiger Handlungsbedarf) – und dem Betreiber schriftlich dokumentiert.

Dokumentation: der Nachweis zählt

Das Ergebnis jeder Hygieneinspektion und -kontrolle gehört ins Anlagen- bzw. Hygienebuch des Betreibers – mit Prüfbericht, Mängelliste und veranlassten Maßnahmen. Aufsichtsbehörden und Gesundheitsämter können diese Nachweise verlangen. Ohne lückenlose Dokumentation ist im Zweifel „nie geprüft worden“ – genau wie beim Anlagenbuch nach der F-Gase-Verordnung, wo dasselbe Prinzip gilt.

Wo Betriebe die Fristen verlieren

  • 2- und 3-Jahres-Rhythmus vermischt: Kommt eine Befeuchtung dazu, verkürzt sich das Intervall von 3 auf 2 Jahre – das geht in Excel-Listen gern unter.
  • 14-Tage-Kontrolle des Befeuchterwassers vergessen: die häufigste Lücke bei befeuchteten Anlagen.
  • Erstinspektion übersprungen: Bei Neuanlagen wird die Bewertung vor Inbetriebnahme oft nicht sauber dokumentiert.
  • Keine Trennung Wartung/Inspektion: Wird beides von derselben Person „mitgemacht“, fehlt die geforderte Unabhängigkeit.

So bleiben die Hygiene-Fristen automatisch im Blick

Das eigentliche Problem ist selten die Prüfung selbst – es ist die Fristenverwaltung. Genau hier hilft eine Anlagenverwaltung, die jede Anlage mit ihren Prüfpflichten kennt. In KlimaCraft hängt die Hygieneinspektion als wiederkehrende Aufgabe an der Anlage: Fällt eine Frist an, meldet sich das System, das Protokoll entsteht bei der Durchführung, und der Nachweis landet revisionssicher im digitalen Anlagenbuch. Ob F-Gas-Dichtheitsprüfung, Brandschutzklappen-Prüfung oder VDI-6022-Hygieneinspektion – die Logik ist immer dieselbe: eine wiederkehrende Pflicht, die sich von selbst meldet.

Prüffristen nie wieder auf Zetteln jonglieren?

Sieh dir an, wie KlimaCraft alle wiederkehrenden Wartungs- und Prüfpflichten je Anlage überwacht – von der Dichtheitsprüfung bis zur Hygieneinspektion. Für den Vertrag dahinter gibt es die kostenlose Vorlage Wartungsvertrag Lüftungsanlage (Word/PDF).

Wartungssoftware in KlimaCraft ansehen →

Quellen und weiterführende Links

Häufige Fragen zur Hygieneinspektion nach VDI 6022

Anlagen mit Luftbefeuchtung (oder mit erdverlegten Zuluftleitungen) werden alle 2 Jahre inspiziert, Anlagen ohne Luftbefeuchtung alle 3 Jahre. Vor der Inbetriebnahme steht die Hygiene-Erstinspektion. Zwischen den Inspektionen laufen kürzere Hygienekontrollen – das Befeuchterwasser wird zum Beispiel alle 14 Tage kontrolliert.

VDI 6022 ist eine anerkannte Regel der Technik und keine unmittelbare Rechtsnorm. Verbindlich wird sie über das Arbeitsschutzrecht: Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und die Technische Regel ASR A3.6 verpflichten den Arbeitgeber, RLT-Anlagen nach dem Stand der Technik zu betreiben. Für Arbeitsstätten und öffentliche Gebäude gilt sie damit faktisch als Pflicht; reine Wohnungen sind nicht erfasst.

Kategorie-A-Personal (fachkundig, Schulung mit mindestens 27 Unterrichtseinheiten) führt die eigentliche Hygieneinspektion samt mikrobiologischer Beprobung durch. Kategorie-B-Personal (geschultes Wartungspersonal) übernimmt die laufenden Hygienekontrollen, Sichtprüfungen und Reinigung, nicht aber die vollständige Hygieneinspektion.

VDI 6022 Blatt 1 gilt für raumlufttechnische Anlagen, die Räume versorgen, in denen sich Personen mehr als 30 Tage im Jahr oder regelmäßig länger als 2 Stunden täglich aufhalten – etwa Büros, Schulen, Versammlungs- und Verwaltungsräume oder Produktion. Erfasst sind Anlagen mit und ohne Luftbefeuchtung.

Geprüft werden alle hygienerelevanten Bauteile per Sichtprüfung (Filter, Wärmeübertrager, Befeuchter, Kondensatwannen, Kanäle) sowie mikrobiologisch über Abklatsch-/Wischproben und Luftkeimmessungen; bei befeuchteten Anlagen kommt die Analyse des Befeuchterwassers hinzu. Das Ergebnis wird nach einem Ampelsystem bewertet und dem Betreiber schriftlich dokumentiert.

Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand Juli 2026 vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung. Maßgeblich sind der Text der VDI 6022 Blatt 1 (2018) sowie die einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften.

Live-Demo buchen →