Wartung & Praxis

Wartung nach VDMA 24186: Was gehört zur fachgerechten Klimaanlagen-Wartung?

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Oliver TakensGründer KlimaCraft · 10. Juli 2026 · Lesezeit ca. 8 Minuten
Illustration: Wartungs-Leistungsprogramm nach VDMA 24186 als digitale Checkliste

Kurz zusammengefasst: Wer nach einer belastbaren Grundlage für die Wartung von Klimaanlagen sucht, landet früher oder später bei der VDMA 24186. Die Einheitsblatt-Reihe des VDMA beschreibt ein standardisiertes Leistungsprogramm für die Wartung von Anlagen und Geräten der Technischen Gebäudeausrüstung – als Tätigkeitslisten, die sich direkt in Wartungsverträge und Protokolle übernehmen lassen. Sie ist keine Rechtsnorm, aber die übliche Referenz, wenn Betreiber und Fachbetrieb festlegen wollen, was „fachgerechte Wartung“ konkret bedeutet. Dieser Artikel erklärt, was die VDMA 24186 Wartung für Klimaanlage und Kälteanlage regelt, was sie nicht regelt – und wie du daraus saubere Protokoll-Vorlagen machst.

Was die VDMA 24186 ist – und was nicht

Die VDMA 24186 trägt den sperrigen Titel „Leistungsprogramm für die Wartung von Anlagen und Geräten der Technischen Gebäudeausrüstung“. Herausgeber ist der VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau). Die Reihe ist in mehrere Teile gegliedert, von denen für Kälte- und Klimabetriebe vor allem zwei relevant sind:

  • VDMA 24186-1 – lufttechnische Geräte und Anlagen, also der RLT-Bereich: Ventilatoren, Luftfilter, Wärmerückgewinnung, Befeuchter und Co.
  • VDMA 24186-3 – kältetechnische Geräte und Anlagen: Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen mit ihren Verdichtern, Wärmeübertragern, Regel- und Sicherheitseinrichtungen.

Der Kern der Einheitsblätter sind Tätigkeitslisten: Für jede Baugruppe ist aufgeführt, welche Wartungstätigkeiten dazugehören – prüfen, reinigen, nachstellen, Funktion kontrollieren. Damit ist das Leistungsprogramm im Grunde eine fertige Checklisten-Struktur für die Wartung.

Genauso wichtig ist, was die VDMA 24186 nicht ist: Sie ist kein Gesetz und keine harmonisierte Norm. Niemand wird dafür belangt, dass er „nicht nach VDMA 24186“ wartet. Sie gilt aber als anerkannte Regel der Technik – und das hat handfeste Folgen. Wer im Vertrag „Wartung nach VDMA 24186“ zusagt, schuldet den dort beschriebenen Leistungsumfang. Und wer im Streitfall nachweisen muss, dass er fachgerecht gewartet hat, steht mit einer VDMA-orientierten Dokumentation deutlich besser da als mit einem Zweizeiler „Anlage gewartet, alles i. O.“. Eine gute Übersicht über die Einheitsblatt-Reihe bietet das cci Wissensportal.

Die acht Teile der VDMA 24186 im Überblick

Die Einheitsblatt-Reihe deckt die gesamte technische Gebäudeausrüstung ab und ist in acht Teile (Teil 0 bis Teil 7) gegliedert. Teil 0 liefert das Grundgerüst – Übersicht, Nummernsystem und Anwendungshinweise –, jeder weitere Teil steht für ein Gewerk:

TeilGewerk / AnlagenFür Kälte-/Klimabetriebe
Teil 0Übersicht, Gliederung, Nummernsystem, AnwendungshinweiseRahmen
Teil 1Lufttechnische Geräte und Anlagen (RLT)relevant (RLT)
Teil 2Heiztechnische Geräte und Anlagenangrenzend
Teil 3Kältetechnische Geräte und Anlagen zu Kühl- und HeizzweckenKernbereich
Teil 4MSR-Einrichtungen und Gebäudeautomationssystemeangrenzend
Teil 5Elektrotechnische Geräte und Anlagenangrenzend
Teil 6Sanitärtechnische Geräte und Anlagenselten
Teil 7Brandschutztechnische Geräte und Anlagenselten

Gliederung nach der VDMA-24186-Reihe (Herausgeber VDMA). Übersicht u. a. beim cci Wissensportal. Der verbindliche Wortlaut steht im jeweiligen Original-Einheitsblatt.

Teil 3 (Kälte) vs. Teil 1 (Lufttechnik): die richtige Referenz wählen

Für den Kältebetrieb ist Teil 3 die maßgebliche Referenz – er beschreibt die Wartung von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit Verdichtern, Wärmeübertragern, Regel- und Sicherheitseinrichtungen. Sobald raumlufttechnische Komponenten dazukommen – Zu-/Abluftgeräte, Filter, Wärmerückgewinnung, Befeuchter –, ist zusätzlich Teil 1 einschlägig. Viele Objekte (etwa eine Vollklimaanlage mit Kältemaschine und RLT-Zentrale) fallen unter beide Teile. Für dein Angebot heißt das: Referenziere im Vertrag genau die Teile, die zur Anlage passen – „Wartung gemäß VDMA 24186-3“ bei reiner Kälte, „24186-1 und -3“ bei kombinierten Anlagen. Wie sich die Prüfpunkte je Anlagentyp konkret unterscheiden, zeigt die Wartungscheckliste je Anlagentyp.

Warum die VDMA 24186 als Vertragsgrundlage sinnvoll ist

Die meisten Streitigkeiten rund um Wartungsverträge haben denselben Ursprung: Der Leistungsumfang war nie sauber definiert. Der Betreiber erwartet, dass „Wartung“ auch die verstopfte Kondensatpumpe im dritten OG umfasst. Der Fachbetrieb sieht das als Reparatur und stellt sie extra in Rechnung. Beide haben aus ihrer Sicht recht – weil im Vertrag nur „regelmäßige Wartung der Klimaanlagen“ steht.

Genau dieses Problem löst ein referenziertes Leistungsprogramm. Steht im Vertrag „Wartung gemäß VDMA 24186-3“, ist für beide Seiten nachlesbar, welche Tätigkeiten enthalten sind – und was darüber hinausgeht. Das hat drei praktische Effekte:

  • Weniger Diskussionen: Der Kunde weiß vorher, was er bekommt. Zusatzarbeiten sind sauber abgrenzbar und werden nicht zum „Kulanz-Fass ohne Boden“.
  • Vergleichbare Angebote: In Ausschreibungen ist VDMA 24186 die übliche Referenz. Wer sein Angebot darauf aufbaut, kalkuliert auf derselben Basis wie der Wettbewerb – und kann Abweichungen bewusst ausweisen.
  • Belastbare Dokumentation: Ein Protokoll, das die vereinbarten Tätigkeiten Punkt für Punkt abbildet, ist im Gewährleistungsfall Gold wert.

Typische Wartungstätigkeiten an Kälte- und Klimaanlagen

Die folgende Tabelle zeigt typische Wartungspunkte, wie sie sich an der VDMA 24186-3 orientieren – bewusst als Praxis-Zusammenfassung, nicht als wörtliche Wiedergabe des Einheitsblatts. Für den verbindlichen Wortlaut brauchst du das Original vom VDMA. Der Turnus ergibt sich nicht aus dem Einheitsblatt, sondern aus Herstellerangaben, Betriebsbedingungen und dem, was im Vertrag vereinbart ist.

BaugruppeTypische TätigkeitTurnus-Hinweis
GesamtanlageSichtprüfung auf Beschädigung, Korrosion und Ölspuren an Verbindungennach Herstellerangabe / Vertrag
VerflüssigerLamellen auf Verschmutzung prüfen und reinigen, Luftweg freihaltennach Herstellerangabe / Vertrag
VerdampferWärmeübertrager prüfen und reinigen, Abtauung kontrollierennach Herstellerangabe / Vertrag
KondensatablaufAblauf, Wanne und ggf. Kondensatpumpe auf freien Durchgang prüfennach Herstellerangabe / Vertrag
ElektrikAnschlüsse und Klemmen prüfen, Sicherheitseinrichtungen auf Funktion testennach Herstellerangabe / Vertrag
KältekreisBetriebsdaten aufnehmen: Drücke, Temperaturen, Überhitzung, Unterkühlungbei jeder Wartung üblich
FilterLuftfilter prüfen, reinigen oder tauschennach Herstellerangabe / Vertrag
AufstellungSchwingungsdämpfer und Befestigungen prüfennach Herstellerangabe / Vertrag
RegelungFunktionskontrolle der Regelung, Sollwerte und Fühlerwerte plausibilisierenbei jeder Wartung üblich

Praxis-Zusammenfassung typischer Punkte in Anlehnung an VDMA 24186-3 – kein Ersatz für das Original-Einheitsblatt.

Auffällig: Ein großer Teil der Tätigkeiten ist Messen und Dokumentieren, nicht Schrauben. Die aufgenommenen Betriebsdaten – Drücke, Überhitzung, Unterkühlung – sind der eigentliche Gesundheitscheck der Anlage. Wer sie über Jahre je Anlage sammelt, erkennt schleichende Probleme (verschmutzter Verflüssiger, Kältemittelverlust), bevor der Notdienst-Anruf kommt.

Der beliebte Denkfehler: VDMA-Wartung ≠ Dichtheitskontrolle ≠ EN-378-Prüfung

Hier passieren in der Praxis die teuersten Missverständnisse. „Die Anlage wird doch gewartet“ heißt nicht, dass alle Pflichten erledigt sind. Drei Dinge laufen nebeneinander und müssen sauber auseinandergehalten werden:

1. Wartung nach VDMA 24186

Vertraglich vereinbarte Instandhaltung: Sie erhält den Sollzustand der Anlage und ist Sache der Vereinbarung zwischen Betreiber und Fachbetrieb. Keine gesetzliche Pflicht, aber anerkannte Regel der Technik.

2. Gesetzliche Dichtheitskontrolle nach EU 2024/573

Für Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen schreibt die F-Gase-Verordnung regelmäßige Dichtheitskontrollen vor. Die Intervalle richten sich am CO₂-Äquivalent der Füllmenge aus: ab 5 t CO₂e alle 12 Monate, ab 50 t alle 6 Monate, ab 500 t alle 3 Monate – mit fest installiertem Leckage-Erkennungssystem verdoppeln sich die Intervalle jeweils. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob und wie oft gewartet wird. Details und Fristen findest du in unserem Artikel zu den Dichtheitsprüfungs-Intervallen sowie in den FAQ des Umweltbundesamts zu fluorierten Treibhausgasen.

3. Sicherheitsanforderungen nach EN 378

Die Normenreihe EN 378 regelt sicherheits- und umweltrelevante Anforderungen an Kälteanlagen und Wärmepumpen – von der Aufstellung über Druckabsicherung bis zu wiederkehrenden Prüfungen. Auch das ist ein eigenes Thema mit eigener Logik, keine Teilmenge der Wartung.

Dazu kommt im RLT-Bereich noch die VDI 6022 mit ihren Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen – für Betriebe, die Lüftung mit betreuen, ein eigenes Fass, das hier nur erwähnt sei.

Merksatz für den Kundentermin: Wartung hält die Anlage in Schuss, die Dichtheitskontrolle ist Gesetzespflicht, EN 378 sichert den Betrieb ab. Clever ist, wer alle drei im selben Anfahrtstermin bündelt – aber getrennt dokumentiert.

Vom Einheitsblatt zur Protokoll-Vorlage

Der praktische Wert der VDMA 24186 entsteht erst, wenn aus den Tätigkeitslisten dein eigenes Protokoll wird. So gehst du vor:

  • Anlagentypen clustern: Splitgerät, VRF-System, Kaltwassersatz, Kühlraum – jede Kategorie bekommt ihre eigene Vorlage. Ein Universalprotokoll für alles wird entweder zu lang oder zu grob.
  • Tätigkeiten als Checkpunkte übernehmen: Jede Tätigkeit wird ein abhakbarer Punkt mit den Zuständen i. O. / Mangel / nicht zutreffend. „Nicht zutreffend“ ist wichtig – sonst wird bei Anlagen ohne Kondensatpumpe trotzdem eine abgehakt.
  • Messfelder statt Freitext: Drücke, Temperaturen, Überhitzung und Unterkühlung gehören in strukturierte Felder mit Einheit. Nur so kannst du Werte über Jahre vergleichen.
  • Pflichtfelder definieren: Was ohne Eintrag nicht abgeschlossen werden darf – etwa die Betriebsdaten – wird als Pflichtfeld markiert. Das erzwingt Vollständigkeit auch am Freitagnachmittag.
  • Vertragsbezug herstellen: Die Vorlage sollte dem entsprechen, was im Wartungsvertrag als Leistungsumfang steht. Vorlage und Vertrag aus einem Guss – dann gibt es später keine Lücke zwischen Versprochenem und Dokumentiertem.

Wie ein sauberes Wartungsprotokoll im Detail aufgebaut ist – inklusive Unterschrift und PDF-Archivierung – haben wir im Artikel Wartungsprotokoll für Klimaanlagen beschrieben.

Dokumentation ist kein Papierkram – sie ist dein Verkaufsargument

Viele Betriebe sehen das Protokoll als lästige Pflicht nach getaner Arbeit. Dabei ist es das einzige, was der Kunde von der Wartung tatsächlich sieht. Die gereinigte Verflüssigerlamelle im vierten OG sieht er nie – das Protokoll mit 30 abgehakten Punkten, Messwerten und Fotos schon. Ein VDMA-orientiertes Protokoll macht sichtbar, wie viel Arbeit in einer fachgerechten Wartung steckt, und rechtfertigt den Preis. Und es macht dich schwer austauschbar: Wer die komplette Anlagenhistorie mit Betriebsdaten über Jahre liefert, wird nicht wegen 30 Euro Preisunterschied gewechselt.

In KlimaCraft bildest du genau das ab: Mit dem Protokoll-Editor legst du je Anlagentyp deine VDMA-orientierten Tätigkeitslisten als Vorlage an – mit Checkpunkten, Messfeldern und Pflichtangaben. Der Monteur arbeitet die Liste offline auf dem Tablet ab, auch im Maschinenraum ohne Empfang. Der Kunde unterschreibt direkt auf dem Gerät, das Protokoll wird als PDF eingefroren, und die nächste fällige Wartung landet automatisch in der Wiedervorlage.

Download: Eine Protokoll-Vorlage mit den typischen VDMA-24186-Prüfpunkten (Word + PDF): Zur Vorlage →

Dein Leistungsprogramm als digitales Protokoll

Sieh dir an, wie du deine VDMA-orientierten Wartungs-Checklisten in KlimaCraft abbildest – offline, mit Signatur und automatischer Wiedervorlage.

Wartung in KlimaCraft ansehen →

Wartung, energetische Inspektion und Kundendienst – wie alles zusammenspielt

Die VDMA-24186-Wartung ist der planbare Kern des Servicegeschäfts – aber sie steht nicht allein. Drei weitere Bausteine hängen direkt daran und lassen sich als Fachbetrieb im selben Aufwasch mitverkaufen:

  • Gesetzliche energetische Inspektion: Klimaanlagen mit mehr als 12 kW Nennleistung für den Kältebedarf müssen nach § 74 GEG regelmäßig energetisch inspiziert werden. Das ist keine Wartung, sondern eine eigene Pflicht – aber ein naheliegendes Zusatzgeschäft für den Betrieb, der die Anlage ohnehin betreut. Details im Beitrag energetische Inspektion nach § 74 GEG.
  • Störungen und Notdienst: Zwischen den geplanten Wartungsterminen liegen die ungeplanten Einsätze. Wie du Kundendienst und Bereitschaft sauber organisierst, ohne dass die Zettelwirtschaft ausufert, zeigt der Artikel Kundendienst & Notdienst im Kältebetrieb organisieren.
  • Terminplanung: Fällige Wartungen, Inspektionen und Serviceeinsätze wollen zu sinnvollen Touren gebündelt werden – siehe Einsatz- und Tourenplanung.

Der gemeinsame Nenner: Jede dieser Leistungen erzeugt Dokumentation, die zur Anlage gehört. Wer Wartungsprotokoll, Inspektionsbericht, Dichtheitsnachweis und Servicebericht an einer Stelle je Anlage führt, hat die komplette Historie im Zugriff – und macht sich beim Kunden unverzichtbar.

Häufige Fragen zur Wartung nach VDMA 24186

Nein. VDMA 24186 ist keine Rechtsnorm, sondern eine Einheitsblatt-Reihe des VDMA und gilt als anerkannte Regel der Technik. Verbindlich wird sie erst, wenn sie im Wartungsvertrag oder in einer Ausschreibung vereinbart ist. Unabhängig davon gelten gesetzliche Pflichten wie die Dichtheitskontrollen nach der EU-Verordnung 2024/573.

Für kältetechnische Geräte und Anlagen – also Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen – ist VDMA 24186-3 der relevante Teil. Für lufttechnische Geräte und Anlagen (RLT) gilt VDMA 24186-1. In der Praxis betreust du oft Anlagen, bei denen beide Teile zusammen die Wartungsleistung beschreiben.

Nein. Die Dichtheitskontrolle nach EU 2024/573 ist eine eigenständige gesetzliche Pflicht mit eigenen Fristen, die sich am CO₂-Äquivalent der Füllmenge orientieren. Du kannst beides im selben Termin erledigen und dokumentieren – aber die VDMA-Wartung erfüllt die Kontrollpflicht nicht automatisch, und umgekehrt.

Das Einheitsblatt definiert Tätigkeiten, keine verbindlichen Intervalle für jede Anlage. Der Turnus ergibt sich aus Herstellerangaben, den Betriebsbedingungen und dem, was im Wartungsvertrag vereinbart ist. Gesetzliche Fristen wie die Dichtheitskontroll-Intervalle laufen davon unabhängig weiter.

Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand Juli 2026 vereinfacht wieder und ersetzt weder Rechtsberatung noch das Original-Einheitsblatt. Maßgeblich sind die VDMA-Einheitsblätter 24186 in der jeweils aktuellen Fassung, die Normenreihe EN 378 sowie die Verordnung (EU) 2024/573.

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